EBA konsultiert umfassende Vereinfachung des Meldewesens - weniger Datenpunkte, mehr Proportionalität
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 10. April 2026 ein umfangreiches Paket zur grundlegenden Vereinfachung des aufsichtlichen Meldewesens in der EU veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen überarbeitete Entwürfe von Technischen Durchführungsstandards (ITS) zum bankaufsichtlichen Meldewesen sowie zum Benchmarking-Meldewesen, zu denen nun eine öffentliche Konsultation läuft. Das Paket ist Teil des breiteren EU-Bestrebens, regulatorische Belastungen zu reduzieren, ohne die Qualität der Aufsicht zu beeinträchtigen.

Hintergrund: Warum jetzt eine Vereinfachung?
Die EBA stützt ihre Vorschläge auf Erfahrungen aus der Praxis des Meldewesens, darunter eine Studie von 2021 zu den Kosten der Compliance im Meldewesen sowie den 2025 veröffentlichten Bericht zur Effizienz des Aufsichtsrahmens. Der Schritt fällt in eine Zeit, in der Frankreich und Deutschland die Europäische Kommission dazu aufgerufen haben, ein ambitioniertes Vereinfachungspaket für Finanzdienstleistungen vorzulegen, um EU-Vorschriften leichter handhabbar und weniger belastend zu machen.
Für die EBA ist Vereinfachung dabei kein Selbstzweck: Vereinfachung bedeutet nicht Deregulierung - es geht darum, unnötige Komplexität abzubauen, überflüssige administrative Schichten zu beseitigen und sicherzustellen, dass Regeln für Behörden und Institute gleichermaßen verständlich und handhabbar bleiben.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Rund 50 % weniger Datenpunkte
Das zentrale quantitative Ziel des Pakets ist ehrgeizig: Die geplanten Überarbeitungen sollen die Zahl der Datenpunkte im harmonisierten EU-Meldewesen um rund 50% reduzieren - und das trotz der gleichzeitigen Einführung neuer Meldeanforderungen im Zusammenhang mit IFRS 18, ESG und dem Fundamental Review of the Trading Book (FRTB). Der Abbau soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Streichung von Datenpunkten und Templates, die keinen ausreichenden aufsichtlichen Mehrwert liefern
Anpassung von Meldefrequenzen und Anwendungsbereichen
Reduktion von Redundanzen zwischen verschiedenen Meldemodulen
Stärkere Proportionalität für kleine und nicht komplexe Institute
Die Überarbeitungen sollen die Proportionalität, insbesondere für kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs), deutlich stärken - unter anderem durch einen sogenannten "Core plus Supplement"-Ansatz. Damit würde ein klar abgegrenztes Kernmeldewesen für SNCIs geschaffen, ergänzt durch optionale oder anlassbezogene Zusatzmodule. SNCIs profitieren bereits heute von vereinfachten aufsichtlichen Erwartungen - insbesondere im SREP - und sind derzeit verpflichtet, nur rund 30% der von größeren Instituten geforderten Daten zu melden. Das neue Paket würde diesen Proportionalitätsansatz weiter ausbauen und strukturell verankern.
Integration paralleler Datenkollektionen
Separate EU-weite Stresstest- und Benchmarking-Datenkollektionen sollen in das reguläre Meldewesen integriert werden. Dies würde Überschneidungen reduzieren, die Konsistenz erhöhten, Meldeprozesse vereinfachen und die Anforderungen langfristig stabiler machen.
ESG-Meldepflichten: Erstmals im regulären Meldewesen verankert
Das Konsultationspapier enthält auch Vorschläge zu ESG-Meldepflichten im Aufsichtsmeldewesen, die auf dem finalen ITS-Entwurf zu Offenlegungen gemäß Artikel 449a CRR aufbauen und sich am Pillar-3-Offenlegungsrahmen orientieren.
Öffentliches Repository für nationale Meldeanforderungen
Um Transparenz und Koordination zu fördern, plant die EBA die Entwicklung eines EU-weiten öffentlichen Repositorys für europäische und nationale aufsichtliche Datenanforderungen sowie die Herausgabe von Leitlinien zu Best Practices bei Datenanforderungen. Als ersten Schritt enthält das aktuelle Paket bereits einen Überblick über nationale Datenkollektionen und laufende Vereinfachungsmaßnahmen der zuständigen Behörden.
Technischer Rahmen: DPM 2.0 und JBRC
Die Maßnahmen sind Teil der EBA-Arbeit hin zu einem integrierte prudentiellen und statistischen Meldewesen, das auf einem gemeinsamen Datenwörterbuch basiert - im Rahmen der Initiative des joint Bank Reporting Committee (JBRC). Sie bauen auf modernen Datenmodellierungslösungen auf, darunter die Standards des Data Point Model (DPM) 2.0 und das DPM Studio. Dies ist der langfristige technologische Unterbau, der eine effizientere, konsistentere und maschinell lesbarere Datenkommunikation zwischen Instituten und Aufsichtsbehörden ermöglichen soll.
Zeitplan: Konsultation und Erstanwendung
Die öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten ITS zum bankaufsichtlichen Meldewesen und zum Benchmarking-Meldewesen läuft bis 10. Juli 2026, für IFRS-18-bezogene Anforderungen in FINREP gilt eine frühere Frist: 10. Mai 2026.
Die EBA begleitet die Konsultationsphase durch mehrere Veranstaltungen:
5. Mai 2026 - Hearing zum Konsultationspapier Aufsichtsmeldewesen
4. Juni 2026 - Workshop "Efficient reporting: simpler, smarter, proportionate"
24. Juni 2026 - Hearing zum Benchmarking-ITS
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen ab September 2027 gelten. Die EBA wird die Umsetzung durch enge Einbindung der Stakeholder im Rahmen der Konsultationen, der Hearings und des Workshops begleiten.
Rechtsgrundlage
Die EU-weiten Meldeanforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 (ITS zum aufsichtlichen Meldewesen) verankert. Sie unterstützen die Bewertung der finanziellen Solidität der Institute sowie deren Compliance mit Aufsichtsanforderungen durch die zuständigen Behörden.
💡 Hinweis für keine und nicht komplexe Institute:
Der "Core plus Supplement"-Ansatz ist für SNCIs besonders relevant: Er könnte bedeuten, dass das verpflichtende Kernmeldewesen klar definiert und stabil bleibt, während ergänzende Module nur anlassbezogen oder auf Anfrage der Aufsicht anfallen. SNCIs sollten die Konsultationsphase aktiv verfolgen und - soweit möglich - über ihre nationalen Bankenverbände oder direkt über die EBA-Konsultationsumfrage Rückmeldung geben. Die Integration von Stresstest- und Benchmarking-Daten in das reguläre Meldewesen kann zudem dazu beitragen, ad-hoch-Mehrbelastungen zu reduzieren, die beisher durch separate Datenkollektionen entstanden sind.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 10. April 2026 |
Art des Dokuments | Konsultationspapier (Entwurf Technischer Durchführungsstandards - ITS) |
Herausgeber | Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) |
⚖️ Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), Art. 430; Richtlinie 2013/36/EU (CRD), Art. 78; Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 |
Adressaten | Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU; zuständige Behörden (NCAs); alle interessierten Stakeholder (Konsultation) |
✅ Status | Konsultation (öffentlich); Frist 10. Juli 2026 (allgemein) / 10. Mai 2026 (IFRS 18 / FINREP) |
📅 Erstanwendung | September 2027 (geplant) |
