top of page

EBA veröffentlicht Arbeitsprogramm 2027: Was kleine und nicht komplexe Banken erwartet

vor 1 Tag
5 Min. Lesezeit

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 30. September 2026 ihr Arbeitsprogramm für 2027 veröffentlicht. Die EBA bezeichnet das Programm zugleich als ersten Schritt zu einer mittelfristigen Strategie, mit der sie sich als Regulator der nächsten Generation, als Aufsicht an neuen Grenzen und als Dienstleister für die Aufsichts- und Abwicklungsgemeinschaft positionieren will. Angenommen hat das Board of Supervisors das Programm am 29. September 2026 auf Grundlage von Artikel 43 der EBA-Gründungsverordnung.

Drei Leitmotive: Resilienz, Effizienz, Transformation

Das Programm ist um drei übergreifende Treiber aufgebaut: Stärkung der Resilienz, Verbesserung der Effizienz und Unterstützung der Transformation. Inhaltlich orientiert sich die EBA eng an der Wettbewerbsagenda der Europäischen Kommission für den Bankensektor. Die Kommission hat ihre Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors am 17. Juli 2026 angenommen; ein formeller Legislativvorschlag wird für das erste Quartal 2027 erwartet. Von den 38 Vorschlägen der Kommission entsprechen nach Angaben der EBA 21 direkt einer Empfehlung ihrer Task Force on Efficiency (TFE).

Insgesamt umfasst das Arbeitsprogramm 251 Arbeitsergebnisse in sieben Tätigkeitsbereichen, davon 131 laufende Aufgaben und 120 mit fixen Fristen. Für die Proportionalität relevant sind die Empfehlungen des Beratenden Ausschusses für Proportionalität (ACP). Der ACP fordert, Proportionalität in allen EBA-Produkten klarer und systematischer darzustellen, und regt an, Proportionalität auch über andere Dimensionen als die Größe umzusetzen.

Regulierung: Abschluss des Bankenpakets und Vereinfachung

Im Jahr 2027 will die EBA den Großteil ihrer Arbeiten zum EU-Bankenpaket 2024 abschließen. Diese Arbeiten sind eng mit der Vereinfachung des Aufsichtsrahmens verknüpft, insbesondere beim Kreditrisiko, wo die Vereinfachung eine Priorität darstellt. Für kleine und nicht komplexe Banken (SNCIs) sind folgende Vorhaben besonders relevant:

  • Ein Bericht zur Proportionalität für SNCIs (in der Liefertabelle unter Kreditrisiko geführt; nach unserer Lesart der Tabelle für Q4 2027 vorgesehen)

  • Vereinfachung bzw. Aktualisierung der Leitlinien zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste (ECL), geplant für Q4

  • Aktualisierung der gemeinsamen EBA/ESMA-Leitlinien zur Eignungsbeurteilung von Mitgliedern des Leitungsorgans, geplant für Q1

  • Überarbeitung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zu Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, um das Erlaubnisverfahren für deren Reduzierung effizienter zu gestalten

Zur Governance will die EBA die gemeinsamen Leitlinien zur Eignungsbeurteilung so umsetzen, dass dies verhältnismäßig und schlank erfolgt.

Zahlungsverkehr, Einlagensicherung und Verbraucherschutz

Nach der für Ende 2026 erwarteten Annahme der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie und -verordnung (PSD3/PSR), die der EBA voraussichtlich 18 Mandate überträgt, will die EBA ein erstes Paket von fünf Mandaten liefern und Konsultationspapiere zu vier weiteren veröffentlichen. Inhaltlich dürfte es unter anderem um Safeguarding, die Berechnung der Eigenmittel, Ausnahmen für begrenzte Netze und Handelsagenten sowie die starke Kundenauthentifizierung gehen. Die EBA stellt diese Lieferung unter den Vorbehalt der Veröffentlichung der Level-1-Texte im Amtsblatt im vierten Quartal 2026.

Bei der Einlagensicherung will die EBA unter der überarbeiteten Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD3) ein erstes Paket von vier Mandaten fertigstellen, darunter Standards zu harmonisierten Informationsblättern für Einleger und Leitlinien zur Anlage der Mittel der Einlagensicherungssysteme. Im Verbraucherschutz wird die EBA prüfen, ob Kreditgeber die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung der überarbeiteten Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) einhalten, und gemeinsam mit der Anti-Geldwäschebehörde (AMLA) ein Konsultationspapier zu Leitlinien über De-Risking veröffentlichen.

Aufsichtskonvergenz: Neuer Rahmen und Fokus auf den SREP

2027 führt die EBA einen neuen Rahmen für ihre Konvergenzarbeit ein und verlagert damit den Schwerpunkt von der Entwicklung neuer Vorgaben hin zur nachträglichen Beurteilung ihrer Umsetzung. Anfang 2027 sollen interne und externe Daten sowie Stakeholder-Input gesammelt werden, um die wirkungsvollsten Konvergenzthemen zu identifizieren und zu priorisieren.

Im Zentrum steht der aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP). Mit Anwendbarkeit der überarbeiteten SREP-Leitlinien wird die EBA deren Umsetzung beobachten, insbesondere die Anwendung des Output Floors, die Festlegung der Säule-2-Anforderungen und -Empfehlungen sowie deren Kommunikation an die Institute. Auch die Anwendung der Proportionalität im SREP soll vertieft untersucht werden. Dazu ist für 2027 ein aufsichtlicher Austausch vorgesehen, der in die Empfehlung 10 der TFE zur Überprüfung des SNCI-Regimes einfließen kann, ergänzt um die Folgeprüfung des Peer Reviews zur Proportionalität im SREP.

Daneben bleibt das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) ein Thema: Besondere Aufmerksamkeit gilt Bereichen mit schwächerer Umsetzung des bestehenden Rahmens, etwa dem Credit-Spread-Risiko im Bankbuch (CSRBB). Bei der Liquidität will die EBA aufkommende Themen wie über Online-Einlagenbroker gewonnene Einlagen beobachten.

Aufsichtsprioritäten 2027

Die strategischen Aufsichtsprioritäten der Union (USSPs) für den Aufsichtszyklus 2027 sind zum einen die Stärkung von Binnenmarkteffizienz, Finanzstabilität und Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund erhöhter geopolitischer Risiken und des zunehmenden Einsatzes innovativer Technologien, zum anderen der Ausbau der Aufsichtskapazitäten in Bezug auf DORA und MiCA. Daraus leitet die EBA konkrete Prüfungsschwerpunkte für die nationalen Aufsichtsbehörden ab:

  • Krisenvorsorge der Institute für Extremszenarien, einschließlich realistischer Notfall- und Sanierungspläne und deren Erprobung in Dry Runs

  • Angemessene Erfassung neuer Risiken in den ECL-Modellen, mit Fokus auf rechtzeitige Identifikation signifikanter Kreditrisikoerhöhungen und robuste Overlays

  • Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle und nachhaltige Ertragsfähigkeit unter unterschiedlichen Zins- und Marktszenarien

  • IKT-Drittparteienrisikomanagement, einschließlich Konzentrations- und Abhängigkeitsrisiken sowie ausreichender Exit-Planung

  • Wirksamkeit der Betrugserkennung und -prävention sowie die Vorbereitung der Institute auf PSD3/PSR

Ausdrücklich auf SNCIs bezogen ist ein Hinweis in den ergänzenden Erwägungen: 2027 soll besondere Aufmerksamkeit auf die Umsetzung der ESG-Transitionsplanung durch SNCIs und auf die Integration von ESG-Risiken in Stresstests gerichtet werden.

Meldewesen und Daten

Die EBA will Effizienz und Kosten des aufsichtlichen Meldewesens verbessern, ein öffentliches EU-weites Verzeichnis von Datenanforderungen einführen und die verbleibenden Teile ihres Meldewesens auf Verhältnismäßigkeit überprüfen. Ein umfassender finaler ITS-Entwurf zur Änderung von FINREP, Eigenmitteln, operationellen Verlusten und Liquidität mit Vereinfachungen ist für Q1 vorgesehen, sofern er nicht bereits 2026 abgeschlossen wird.

Für SNCIs relevant ist zudem die Offenlegung: Der Säule-3-Datenhub wird auf SNCIs ausgeweitet; eine erste Umsetzung ist bis Ende 2026, die vollständige Umsetzung erst bis 2028 vorgesehen.

Einordnung für SNCIs

Das Arbeitsprogramm enthält für SNCIs kaum neue unmittelbare Pflichten, setzt aber Signale in zwei Richtungen. Einerseits kündigt die EBA mehrere Vorhaben an, die Entlastung bringen können, vor allem den Proportionalitätsbericht für SNCIs, die Überprüfung der Proportionalität im SREP und die Vereinfachungen im Meldewesen. Andererseits richten die Aufsichtsprioritäten den Blick der nationalen Aufsicht auf Themen, die auch kleine Häuser betreffen: Krisenvorsorge, ECL-Modelle, IKT-Drittparteien, Betrugsprävention und ESG-Transitionsplanung.

💡 Hinweise für kleine und nicht komplexe Institute:

  • Die Aufsichtsprioritäten 2027 (Anhang IV) als Checkliste für die eigene Vorbereitung auf SREP und Vor-Ort-Prüfungen nutzen.

  • Den Stand der ESG-Transitionsplanung und die Berücksichtigung von ESG-Risiken in den eigenen Stresstests kritisch überprüfen, da die EBA hier ausdrücklich SNCIs nennt.

  • ECL-Overlays für geopolitische Risiken und die Kriterien für Stufe 2 dokumentiert und nachvollziehbar halten.

  • Exit-Pläne und Konzentrationsrisiken bei IKT-Dienstleistern aktualisieren.

  • Mit der PSD3/PSR-Umsetzungsplanung beginnen, insbesondere zu Betrugsprävention und starker Kundenauthentifizierung.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

30. September 2026

Art des Dokuments

Bericht / Jahresarbeitsprogramm

Herausgeber

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Art. 43 Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (EBA-Verordnung)

Adressaten

Keine rechtlichen Adressaten; informativ für Aufsichtsbehörden, Institute und weitere Stakeholder

✅ Status

Final (angenommen)

📅 Erstanwendung

Nicht anwendbar; das Programm gilt für das Kalenderjahr 2027


bottom of page