EBA: Simplification und Proportionalität werden konkreter
Am 23. September 2026 stellte der Vorsitzende der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), François-Louis Michaud, auf der internationalen Finanzkonferenz der polnischen Finanzaufsichtsbehörde Komisja Nadzoru Finansowego (KNF) in Warschau unter dem Titel „Building a strong, simple, and efficient financial system for Europe" die aktuelle Richtung der EBA bei der Vereinfachung von Regulierung, Aufsicht und Reporting dar. Die Rede bündelt bereits laufende Initiativen der EBA. Neue Maßnahmen kündigt sie nicht an.

Ausgangslage: starke Banken, aber kein Grund zur Selbstzufriedenheit
Michaud sieht den europäischen Bankensektor nach den Reformen seit der globalen Finanzkrise in einer starken Position. EU-Banken seien gut kapitalisiert, liquide und profitabel; die Eigenkapitalrendite liege bei rund 11 %, der Abstand zu internationalen Wettbewerbern habe sich seit 2020 deutlich verringert. Zugleich warnt er, dass Erfolg zu Selbstzufriedenheit führen könne. Entscheidend sei nicht, ob der Sektor erfolgreich war, sondern ob er für das nächste Jahrzehnt gerüstet ist.
Er nennt drei zentrale Herausforderungen:
Wettbewerbsfähigkeit: Europa brauche ein Finanzsystem, das Ersparnisse effizient in produktive Investitionen lenkt. Banken seien dabei eine notwendige Ergänzung zu Kapitalmärkten, keine Alternative; Verbriefungen seien ein wesentliches Bindeglied.
Veränderte Risikolandschaft: geopolitische Spannungen, technologischer Wandel, wachsende Cyberrisiken, die zunehmende Rolle von Nichtbanken-Finanzintermediären und abrupte Marktreaktionen.
Fragmentierung: Hindernisse für grenzüberschreitende Bankgeschäfte bestünden trotz Binnenmarkt fort und begrenzten Größen- und Effizienzvorteile.
Fünf Handlungsfelder der EBA
Als Antwort auf diese Herausforderungen beschreibt Michaud fünf Bereiche, in denen die EBA aktiv ist. Leitgedanke ist ausdrücklich keine Deregulierung, sondern „smartere" Regulierung: Die Widerstandsfähigkeit soll erhalten bleiben, Compliance- und Aufsichtsressourcen sollen dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen stiften.
Vereinfachung von Regulierung und Aufsicht. Die EBA hat 21 Empfehlungen vorgelegt, um Anforderungen zu vereinfachen, die Proportionalität zu verbessern und unnötige Komplexität abzubauen.
Reduktion der Meldepflichten. Reporting sei ein unverzichtbares Aufsichtsinstrument, müsse aber verhältnismäßig sein. Die EBA hat vorgeschlagen, die Zahl der Meldedatenpunkte um bis zu 50 % zu reduzieren. Ergänzt werden soll dies durch mehr Konsistenz und Koordination im europäischen Meldewesen. Derselbe Vereinfachungsansatz habe auch die Vorbereitung des EU-weiten Stresstests 2027 geprägt.
Kohärenz der Aufsichtsanforderungen. Im Juni 2026 hat die EBA vorgeschlagen, das Design und Zusammenspiel von mikroprudenziellen, makroprudenziellen und Abwicklungsanforderungen zu vereinfachen. Regulierung solle stark, aber auch verständlich, verhältnismäßig und operativ wirksam sein.
Instrumente für künftige Risiken. Neben dem zweijährlichen EU-weiten Stresstest wurde die EBA von den Gesetzgebern beauftragt, regelmäßige Krisensimulationsübungen zu entwickeln.
Neue Zuständigkeiten. Die EBA übernimmt neue Mandate, insbesondere bei der Beaufsichtigung signifikanter Stablecoin-Emittenten sowie gemeinsam mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bei der Überwachung kritischer Drittanbieter nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA). Finanzstabilität hänge zunehmend auch vom Ökosystem aus Technologieanbietern, Marktinfrastrukturen und Finanzintermediären ab.
Einordnung für kleine und nicht komplexe Banken
Die Rede richtet sich in erster Linie an den Gesamtmarkt; kleine und nicht komplexe Banken (SNCIs) werden darin nicht gesondert angesprochen. Mehrere Stoßrichtungen können SNCIs aber unmittelbar betreffen, vor allem die angekündigte Reduktion der Meldedatenpunkte und die 21 Empfehlungen zu Vereinfachung und Proportionalität. Wie viel davon bei SNCIs tatsächlich ankommt, hängt von der Umsetzung in Gesetzgebung und technischen Standards ab, und dazu enthält die Rede keine Details oder Zeitpläne. Der Fokus auf grenzüberschreitende Integration und global wettbewerbsfähige Bankengruppen ist für regional tätige SNCIs dagegen nur mittelbar relevant.
💡 Hinweise für kleine und nicht komplexe Institute:
Die Rede ist eine Standortbestimmung, keine neue Vorgabe. Unmittelbarer Handlungsbedarf entsteht daraus nicht.
Die EBA-Vorschläge zur Reduktion der Meldepflichten sollten im Meldewesen beobachtet werden, um Änderungen frühzeitig in Projekt- und IT-Planung einzubeziehen.
Die Vereinfachung ist ausdrücklich keine Deregulierung. Interne Anforderungen an Risikomanagement und Governance sollten nicht in Erwartung von Erleichterungen zurückgefahren werden.
Die Betonung von Cyberrisiken und DORA unterstreicht, dass das IKT-Drittparteienrisiko (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie) auch für SNCIs ein Prüfungsschwerpunkt bleibt
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | Rede gehalten am 23.09.2026 |
Art des Dokuments | Rede (KNF International Conference on Finance, Warschau) |
Herausgeber | EBA (François-Louis Michaud, Vorsitzender) |
⚖️ Rechtsgrundlage | nicht anwendbar |
Adressaten | Fachöffentlichkeit, Konferenzteilnehmer |
✅ Status | nicht verbindlich |
📅 Erstanwendung | nicht anwendbar |



