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ESAs: Abhängigkeit von Nicht-EU-IKT-Anbietern und Cyberrisiken im Fokus
Die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) – die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) – veröffentlichten am 23. September 2026 ihr Herbst-Update zu Risiken und Verwundbarkeiten im EU-Finanzsystem. Sie identifizieren insbesondere externe Abhängigkeiten, neue Technologien und Private Credit als zentra
28. Sept.4 Min. Lesezeit


ESAs zu Cyberrisiken aus fortgeschrittenen KI-Modellen: koordinierte, risikobasierte Aufsicht statt neuer Regeln
Am 31. Juli 2026 haben die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs), also die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), über ihren Gemeinsamen Ausschuss (Joint Committee) eine gemeinsame Erklärung (Statement) zu den IKT-Risiken aus fortgeschrittenen KI-Modellen („frontie
8. Aug.4 Min. Lesezeit
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