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BaFin gewährt Übergangsfrist für das Granularitätskriterium im Mengengeschäft bis 31.12.2026
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. August 2026 die Aufsichtsmitteilung 07/2026 (BA) „Gewährung einer Übergangsfrist zur Anwendung des Rundschreibens 04/2026 (BA) in 2026" veröffentlicht. Am selben Tag wurde die Seite zum Rundschreiben 04/2026 (BA) entsprechend geändert und mit einem Hinweis auf die Übergangsfrist versehen. Betroffen ist die Umsetzung der Granularitäts- bzw. Diversifizierungsanforderungen für das Mengengeschäft nach Artikel
vor 2 Tagen4 Min. Lesezeit
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