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Aufsichtliche Meldungen: EBA aktualisiert Validierungsregeln

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine überarbeitete Liste der Validierungsregeln in ihren Implementing Technical Standards (ITS) für aufsichtliche Meldungen veröffentlicht.


Die Aktualisierung hebt jene Validierungsprozesse hervor, die aufgrund von Ungenauigkeiten oder technischen Problemen deaktiviert wurden: die zuständigen Behörden in der EU werden somit von der EBA darüber informiert, dass die im Einklang mit den ITS übermittelten Daten in Bezug auf diese deaktivierten Prozesse nicht formell validiert werden müssen.


Die EBA erinnert daran, dass im Rahmen ihres Reporting Frameworks (Gesamtrahmen für aufsichtliche Meldungen) mit der Einführung des DPM 2.0 (Data Point Model) und der neuen Taxonomie im Zuge der Architektur 2.0 nicht nur die Excel-Dateien mit den Validierungsregeln, sondern auch das DPM selbst sowie das Taxonomiepaket überarbeitet wurden.



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