BaFin plant reziproke Anerkennung des österreichischen Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienkredite
- Erika Leitgeb
- vor 15 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. Januar 2026 ihre Absicht bekannt gegeben, einen von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer reziprok anzuerkennen. Diese Maßnahme betrifft deutsche Institute mit Gewerbeimmobilienengagements in Österreich.

Hintergrund der reziproken Anerkennung
Die reziproke Anerkennung makroprudenzieller Maßnahmen dient der grenzüberschreitenden Harmonisierung der Bankenaufsicht innerhalb der Europäischen Union. Durch die Anerkennung ausländischer Kapitalpuffer wird sichergestellt, dass systemische Risiken im Immobiliensektor einheitlich adressiert werden, unabhängig davon, in welchem EU-Land ein Institut seinen Sitz hat. Die BaFin folgt damit der FMA, die aufgrund von Risiken im österreichischen Gewerbeimmobilienmarkt einen sektoralen Systemrisikopuffer eingeführt hat.
Zentrale Aspekte:
Reziproke Anerkennung stärkt die europäische Finanzstabilität
Vermeidung von regulatorischer Arbitrage zwischen EU-Mitgliedstaaten
Gleichbehandlung in- und ausländischer Institute bei grenzüberschreitenden Aktivitäten
Inhalt und Umfang der geplanten Maßnahme
Der von der BaFin anzuerkennende Systemrisikopuffer zielt spezifisch auf Gewerbeimmobilienkredite in Österreich ab. Die Pufferhöhe beträgt 1,0 Prozent der risikogewichteten Aktiva für die betroffenen Risikopositionen. Die Maßnahme greift jedoch erst ab einem Schwellenwert: Institute müssen den Puffer nur dann vorhalten, wenn ihre Gewerbeimmobilienengagements in Österreich insgesamt 100 Millionen Euro überschreiten.
Wichtige Parameter:
Pufferhöhe: 1,0% der relevanten risikogewichteten Aktiva
Schwellenwert: 100 Millionen Euro Gesamtengagement in österreichischen Gewerbeimmobilienkrediten
Sektoraler Fokus: ausschließlich Gewerbeimmobilienfinanzierungen
Geografische Begrenzung: nur Risikopositionen in Österreich betroffen
Auswirkungen auf deutsche Institute
Für die meisten kleinen und nicht komplexen Institute in Deutschland dürfte diese Maßnahme ohne praktische Relevanz sein, da das grenzüberschreitende Gewerbeimmobiliengeschäft in Österreich häufig nicht den Schwellenwert von 100 Millionen Euro erreicht. Größere regional tätige Institute oder Institute mit Auslandstöchtern in Österreich sollten ihre Engagements jedoch sorgfältig prüfen. Bei Überschreitung des Schwellenwerts müssen zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 1,0 Prozent der entsprechenden risikogewichteten Aktiva vorgehalten werden.
Betroffene Institute:
Institute mit signifikantem Österreich-Geschäft im Gewerbeimmobiliensektor
Bankengruppen mit österreichischen Tochtergesellschaften
Institute mit grenzüberschreitenden Immobilienfinanzierungen über 100 Mio. EUR
💡 Hinweis für keine und nicht komplexe Institute:
Erfassen Sie Ihre Gewerbeimmobilienkredite mit Belegenheit in Österreich
Prüfen Sie, ob der Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschritten wird
Beachten Sie, dass die Maßnahme erst nach förmlicher Bekanntmachung durch die BaFin wirksam wird - aktuell handelt es sich um eine Absichtserklärung
Bei Überschreitung des Schwellenwerts: Planen Sie die erforderlichen Eigenmittel rechtzeitig ein
Die reziproke Anerkennung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Überwachung grenzüberschreitender Engagements
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 21. Januar 2026 |
Art des Dokuments | BaFin-Meldung |
Herausgeber | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
⚖️ Rechtsgrundlage | § 10d KWG iVm Art. 458 CRR; Reziprozität gemäß Art. 134 CRD V |
Adressaten | In Deutschland zugelassene CRR-Kreditinstitute mit Gewerbeimmobilienkrediten in Österreich |
✅ Status | Absichtserklärung (förmliche Anordnung steht noch aus) |
📅 Datum Erstanwendung | Noch nicht bekannt gegeben |

