Bankenkrisen und Einlagensicherung: der EU-Reformvorschlag
Aktualisiert: 23. Sept. 2023
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Veröffentlich am | 18. April 2023 |

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Anpassung und weiteren Stärkung des bestehenden EU-Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung von Banken angenommen, wobei der Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Banken liegt.
Der EU-Bankensektor, der über einen soliden Rahmen für das Krisenmanagement im Bankensektor verfügt, ist in den letzten Jahren wesentlich widerstandsfähiger geworden. Die Finanzinstitute in der EU sind gut kapitalisiert, verfügen über ausreichende Liquiditätsreserven und werden streng überwacht.
Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass viele mittlere und kleine Banken in der Krise mit Lösungen außerhalb des Abwicklungsrahmens bewältigt wurden. Dabei wurden mitunter Steuergelder anstelle der internen satzungsgemäßen Mittel der Bank oder der von der Branche finanzierten privaten Verwaltung (Einlagensicherungssysteme und Abwicklungsfonds) eingesetzt.
Dieser Vorschlag wird es den Behörden ermöglichen, den geordneten Ausstieg einer ausfallenden Bank jeder Größe und jedes Geschäftsmodells aus dem Markt mit einer breiten Palette von Instrumenten zu organisieren. Insbesondere wird er den Einsatz von Einlagensicherungs-systemen und Abwicklungsfonds erleichtern, um Einleger in Bankenkrisen zu schützen, z.B. indem sie von einer notleidenden Bank auf eine gesunde Bank übertragen werden. Der Einsatz solcher Instrumente sollte nur eine Ergänzung zu den internen Verlustabsorptionskapazitäten der Banken sein, die weiterhin die erste Verteidigungslinie darstellen.
Insgesamt wird dies dazu beitragen, die Finanzstabilität zu erhalten, Steuerzahler und Einleger zu schützen und die Realwirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.
Mit dem Vorschlag werden die folgenden Ziele verfolgt:
Wahrung der Finanzstabilität und Schutz der Steuergelder
Der Vorschlag erleichtert die Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen in Bankenkrisen, um Einleger (Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen usw.) vor Verlusten zu schützen, wenn dies notwendig ist, um ein Übergreifen auf andere Banken und negative Auswirkungen auf die Gemeinschaft und die Wirtschaft zu vermeiden. Durch den Rückgriff auf branchenfinanzierte Sicherheitsnetze (wie Einlagensicherungssysteme und Abwicklungsfonds) schützt der Vorschlag auch die Steuerzahler besser, die nicht eingreifen müssen, um die Finanzstabilität zu erhalten. Einlagensicherungssysteme können nur dann zu diesem Zweck eingesetzt werden, wenn die Banken ihre interne Verlustabsorptionskapazität ausgeschöpft haben, und nur für Banken, die bereits für eine Abwicklung vorgesehen waren.
Schutz der Realwirtschaft vor den Auswirkungen von Bankenkrisen
Die vorgeschlagenen Regeln werden es den Behörden ermöglichen, die vielen Vorteile der Abwicklung als Schlüsselkomponente des Krisenmanagements voll auszuschöpfen. Im Gegensatz zu einer Liquidation kann eine Abwicklung weniger schädlich für die Kunden sein, die weiterhin Zugang zu ihren Konten haben, z. B. indem sie diese auf eine andere Bank übertragen. Außerdem bleiben die kritischen Funktionen der Bank erhalten. Dies kommt der Wirtschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen zugute.
Besserer Schutz für Einleger
Die in der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme festgelegte Deckungssumme von 100.000 EUR pro Einleger und Bank gilt weiterhin für alle anspruchsberechtigten Einleger in der EU. Mit dem heutigen Vorschlag werden jedoch die Standards für den Einlegerschutz EU-weit weiter harmonisiert. Der neue Rahmen dehnt den Einlegerschutz auf öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen, Gemeinden) sowie auf Kundengelder aus, die in bestimmten Arten von Kundenfonds (Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute) angelegt sind. Der Vorschlag enthält zusätzliche Maßnahmen zur Harmonisierung des Schutzes von vorübergehend hohen Guthaben auf Bankkonten von mehr als 100.000 EUR, die mit bestimmten Lebensereignissen (wie Erbschaften oder Versicherungsauszahlungen) verbunden sind.
Zu diesen Vorschlägen der EU-Kommission sind eine Reihe von Fragen und Antworten (FAQ) verfügbar.



