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Digital Omnibus KI: Das Europäische Parlament verabschiedet seinen Standpunkt

  • vor 2 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Das Europäische Parlament hat am 27. März 2026 mit deutlicher Mehrheit (569 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen, 23 Enthaltungen) seinen Standpunkt zur sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung für Künstliche Intelligenz verabschiedet. Das Dokument ist Teil des siebten Vereinfachungspakets der Europäischen Kommission ("Digital Omnibus"), das am 19. November 2026 vorgestellt wurde, und sieht gezielte Änderungen des AI Acts (Verordnung EU (2024/1689) vor. Mit der Abstimmung ist das Parlament nun bereit, Trilog-Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen, der seinerseits am 13. März 2026 seinen Verhandlungsauftrag verabschiedet hatte.

Hintergrund: Warum einer Änderung des AI Acts?

Der AI Act ist im August 2024 in Kraft getreten und sieht gestaffelte Anwendungszeitpunkte vor. Für Hochrisiko-KI-Systeme, die einen besonders strengen Compliance-Rahmen erfordern, wäre der ursprüngliche Anwendungszeitpunkt der 2. August 2026 gewesen. Die Kommission hatte jedoch vorgeschlagen, die Anwendung bestimmter Normen für Hochrisiko-KI-Systeme aufzuschieben, um sicherzustellen, dass Leitlinien und Standards, die für Unternehmen nützlich sind, zum Zeitpunkt der Umsetzung bereitstehen. Mit dem Digital-Omnibus-Paket verfolgt die Kommission das Ziel einer reibungslosen und verhältnismäßigen Implementierung.

Konkrete Fristen: Parlament setzt auf Rechtssicherheit

Die Kommission hatte in ihrem ursprünglichen Vorschlag einen flexiblen Aufschub vorgesehen, der erst nach Bestätigung der Verfügbarkeit der notwendigen Standards ausgelöst worden wäre. Das Parlament lehnte diesen Ansatz ab und hat stattdessen fixe Daten in den Text eingefügt, um Planungssicherheit zu schaffen:

  • 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-KI-Systeme, die ausdrücklich im Anhang III des AI Acts aufgelistet sind - darunter Systeme in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentliche Dienstleistungen, Strafverfolgung , Migration sowie Rechtspflege.

  • 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte integriert und unter bestehende sektorale EU-Produktsicherheitsregulierung (Anhang I des AI Acts) fallen - etwa Medizinprodukte, Aufzüge oder Maschinen.

  • 2. November 2026 als Frist für Anbieter von KI-Systemen mit Wasserzeichenpflicht (Kennzeichnung KI-generierter Inhalte), sofern diese Systeme vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurden.

Durch diese festen Termine wird sichergestellt, dass die Hochrisiko-Anforderungen des AI Acts erst dann greifen, wenn die erforderlichen harmonisierten Normen und Leitlinien tatsächlich vorliegen.

Verbot von Nudifier-Software: Neues materielles Verbot

Über die Fristenanpassungen hinaus hat das Parlament ein neues materiell-rechtliches Verbot in den AI Act eingeführt. In einem neu eingeführten Erwägungsgrund wird ein Verbot von sogenannter Nudifier-Software verankert: KI-Systeme, die es ermöglichen, sexuell explizite Bilder identifizierbarer Personen ohne deren Einwilligung zu manipulieren oder zu erzeugen, sollen als verbotene KI-Praxis gelten. Dieser Schritt ergänzt die bestehende Liste verbotener KI-Praktiken in Artikel 5 des AI Acts und geht auf die Initiative des Rechtsausschusses (JURI) zurück. Auch der Rat hatte in seinem Verhandlungsmandat ein entsprechendes Verbot nicht-konsensueller intimer Inhalte sowie von Material zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen aufgenommen.

Weitere inhaltliche Änderungen

Neben den Fristen und dem neuen Verbot hat das Parlament weitere Anpassungen beschlossen, die die Verhältnismäßigkeit und die Kohärenz des AI Acts mit anderen EU-Regelwerken stärken sollen:

  • Verarbeitung sensibler Datenkategorien: Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen dürfen besondere Kategorien personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen und unter strengen Schutzgarantien verarbeiten , wenn dies zur Erkennung und Korrektur algorithmischer Verzerrungen (Bias) erforderlich ist.

  • Zuständigkeiten des AI Office: Das Parlament hat klargestellt, dass für bestimmte Stellen - darunter Finanzinstitute, Strafverfolgungsbehörden, Grenzbehörden und Gerichte - weiterhin nationale Aufsichtsbehörden zuständig bleiben und diese nicht unter die Kompetenz des AI Office fallen.

  • Regulatorische Sandboxen: Die Datenschutzgarantien für KI-Testräume (Regulatory Sandboxes) wurden auf initiative des Parlaments weiter präzisiert.

  • Überlappungsvermeidung mit Sektorrecht: Durch neue Artikel (110a bis 110m) im AI Act soll sichergestellt werden, dass KI-Produkte, die bereits bestehender EU-Sektorregelung unterliegen (z.B. Medizinprodukte), keine doppelten Anforderungen zu erfüllen haben.

Nächste Schritte: Trilog-Verhandlungen

Mit der Annahme der Parlamentsposition sind die Abgeordneten nun bereit, Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Fassung des Rechtsakts aufzunehmen. Rat und Parlament liegen in den wesentlichen Punkten - fixe Fristen, Nudifier-Verbot, Kohärenz mit Sektorrecht - bereits weitgehend auf einer Linie, was eine rasche Einigung begünstigt. Das übergeordnete Ziel der Gesetzgebungsorgane ist es, die finale Verordnung noch vor dem ursprünglichen Anwendungszeitpunkt des 2. August 2026 zu verabschieden, damit die neuen Fristen rechtzeitig Rechtswirkung entfalten können.

💡 Hinweis für keine und nicht komplexe Institute:

Auch wenn der AI Act primär an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen adressiert ist, sind Kreditinstitute als Nutzer von KI-Systemen - etwa für Kreditscoring, Betrugserkennung oder automatisierte Kundenkommunikation - direkt betroffen, sobald die eingesetzten Systeme als Hochrisiko-KI eingestuft werden. Die nunmehr festgelegten Fristen (Dezember 2027 bzw. August 2028) geben Instituten ausreichend Vorlaufzeit. Empfehlung: Bereits jetzt ein internes Register über eingesetzte KI-Systeme aufbauen und prüfen, ob Anbieter die Konformitätsbewertungspflichten des AI Acts erfüllen werden. Wichtig: Das Parlament hat klargestellt, dass Finanzinstitute als Nutzer in bestimmten Aufsichtsbereichen weiterhin der nationalen Finanzmarktaufsicht und nicht dem AI Office unterliegen.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

27. März 2026 (Plenumsbeschluss)

Art des Dokuments

Parlamentarischer Bericht / Legislative Entschließung (erste Lesung)

Herausgeber

Europäisches Parlament (Ausschüsse IMCO & LIBE)

⚖️ Rechtsgrundlage

Art. 114 AEUV; Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act); Verordnung (EU) 2018/1139

Adressaten

Anbieter und Betreiber/Nutzer von KI-Systemen; Finanzinstitute; Behörden

Status

Parlamentarische Position (erste Lesung) - Trilog-Verhandlungen ausstehend

📅 Erstanwendung

Nach Abschluss des Trilogs; neue Fristen: 2. Dezember 2027 (Hochrisiko-KI Anhang III) / 2. August 2028 (Hochrisiko-KI Anhang I)


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