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EBA-Leitlinien zu Kreditvergabe und Überwachung

Aktualisiert: 20. Mai 2023


Link zum Dokument

Art des Dokuments

Leitlinien

Veröffentlichung

29. Mai 2020

Anwendbar seit

30. Juni 2021

Compliance-Erklärung am

27. Juli 2021

​Inhalt der Compliance-Erklärung

As of notification date, i.e. 27.07.2021. Bank of Italy has introduced the EBA GL on loan origination and monitoring in the national regulatory framework via supervisory expectations as of 20th July 2021. Link below: https://www.bancaditalia.it/compi ti/vigilanza/normativa/orientament i-vigilanza/elencoesa/index.html?com.dotmarketing. htmlpage.language=102

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Übergangsbestimmungen:


Die Leitlinien traten für die Vergabe von Neukrediten mit 30. Juni 2021 in Kraft. Seit dem 30. Juni 2022 gelten die Leitlinien auch für Kredite, die bereits vor dem 30 Juni 2021 ausgereicht wurden und eine Neuverhandlung oder Vertragsänderung erfordern. Der letzte Schritt, der bis zum 30. Juni 2024 vollzogen sein muss, sieht vor, allfällige Lücken im Datenhaushalt sowie in der Infrastruktur zur Kreditüberwachung zu beheben.

Datum

Geschäftsart

Anwendungsbereich

30. Juni 2021

Neugeschäft

Erstanwendung der Leitlinien für neu ausgereichte Kredite

30. Juni 2022

Bestandsgeschäft (Verlängerung, Vertragsänderung)

Anwendungsdatum für bestehende Kredite (vor dem 30. Juni 2021 gewährt) und Kredite, die eine Neuverhandlung oder Vertragsänderung erfordern

30. Juni 2024

Bestandsgeschäft (Gesamtportfolio)

Für Kredite, die vor dem 30. Juni 2021 ausgereicht wurden, können fehlende Daten und Informationen bis zum 30. Juni 2024 gesammelt werden.



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