Digitale Identität und elektronische Signatur: Neue technische Standards veröffentlicht
- 31. Juli 2025
- 2 Min. Lesezeit
Am 30. Juli 2025 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) drei wichtige Durchführungsverordnungen zum europäischen eIDAS-Regelwerk veröffentlicht. Diese konkretisieren die technischen und normativen Standards für digitale Identitäten, elektronische Signaturen und elektronische Siegel. Ziel ist es, die Vertrauenswürdigkeit, Sicherheit und grenzüberschreitende Interoperabilität im digitalen Binnenmarkt der EU weiter zu stärken.

Einheitliche Identitätsverifikation in der EU (VO 2025/1566)
Die Verordnung (EU) 2025/1566 legt präzise fest, wie natürliche und juristische Personen zu identifizieren sind, bevor ihnen qualifizierte Zertifikate oder elektronische Attributnachweise ausgestellt werden. Dabei wird auf anerkannte ETSI-Normen verwiesen, die durch zusätzliche Sicherheitsanforderungen ergänzt wurden.
Ziel ist es, die Verfahren aller qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter zu harmonisieren, um ein einheitliches Vertrauensniveau und die gegenseitige Anerkennung in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Fernsignatur und Siegelmanagement (VO 2025/1567)
Mit der Verordnung (EU) 2025/1567 werden Anforderungen an qualifizierte Dienste zur Fernsignatur und zur Fernverwaltung elektronischer Siegel spezifiziert. Diese Dienste erlauben es, signaturfähige Geräte sicher und rechtskonform zu betreiben, ohne dass sich die Geräte physisch im Besitz der Nutzer:innen befinden müssen.
Die Anbieter solcher Dienste müssen dabei sicherstellen, dass:
die Integrität der Signaturerstellungseinheit gewährleistet ist,
der Zugriff nur durch die berechtigte Person erfolgt und
alle Prozesse den festgelegten technischen Normen entsprechen.
Elektronische Attributnachweise für Wallets (VO 2025/1569)
Die dritte Verordnung (EU) 2025/1569 betrifft die Ausstellung von elektronischen Attributnachweisen durch öffentliche Stellen oder in deren Auftrag. Diese Nachweise ermöglichen es Bürger:innen, die behördlich bestätigte Informationen (z.B. Berufsstatus, Alter, Zulassungen) in ihrer EU-Digitalen Identitäts-Wallet zu speichern und kontrolliert zu teilen.
Besonders relevant ist, dass diese Nachweise unabhängig vom Wohnsitzstaat erhältlich und nutzbar sein müssen - ein Meilenstein für die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen in der EU.
Aktueller Stand der Umsetzung von eIDAS 2
Die überarbeitete eIDAS-Verordnung (EU) 2024/1183, auch bekannt als eIDAS 2, ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft und legt den regulatorischen Rahmen für die europäische digitale Identität (EUDI Wallet) und neue Vertrauensdienste fest.
Zur technischen Umsetzung hat die Europäische Kommission insgesamt 22 Durchführungsverordnungen vorbereitet, von denen ein Großteil im Frühjahr 2025 veröffentlicht und öffentlich konsultiert wurde. Die finalen Texte werden im dritten Quartal 2025 erwartet.
Nach Inkrafttreten der technischen Standards haben die EU-Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um mindestens eine digitale Identitäts-Wallet bereitzustellen. Der flächendeckende Rollout der EUDI Wallets und der neuen Vertrauensdienste wie Attributnachweise, Fernsignatur und elektronische Siegel ist bis Ende 2026 vorgesehen.
Ziel der eIDAS 2-Reform ist es, dass bis 2030 mindestens 80% der EU-Bürger:innen über eine digitale Identitätslösung verfügen, die sicher, interoperabel und europaweit anerkannt ist.
Fazit
Die drei neuen Durchführungsverordnungen zur eIDAS-Verordnung markieren einen wichtigen Schritt zur Vollendung des digitalen Identitätsrahmens der EU (eIDAS 2). Sie schaffen klare und verbindliche technische Regeln für die Ausstellung und Verwaltung digitaler Identitäten, Signaturen und Nachweise - und damit die Grundlage für eine sichere, interoperable und bürgerfreundliche digitale Zukunft in Europa.
Quelle / Eckdaten
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📅 Veröffentlichung | 30. Juli 2025 |
Art des Dokuments | Durchführungsverordnungen |
⚖️ Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2) |
✅ Status | Veröffentlicht im EU-Amtblatt; Tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, also am 19. August 2025 |



