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Insiderliste: Änderungen der Implementing Technical Standards (ITS)

  • 4. Apr. 2025
  • 1 Min. Lesezeit
Änderungen durch den Listing Act an den technischen Durchführungsstandards (ITS) zum Format

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Konsultation zu den Änderungen des Formats für die Erstellung und Aktualisierung der Insiderlisten - also der Listen von Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - eröffnet. Anlass sind die durch den Listing Act vorgenommenen Änderungen an der Marktmissbrauchsverordnung (MAR).


Konkret sieht der neue Artikel 18 Abs. 9 MAR, der durch den Listing Act eingeführt wurde, vor, dass die ESMA die technischen Durchführungsstandards (ITS) zum vereinfachten Format der Insiderlisten für Emittenten, deren Wertpapiere an KMU-Wachstumsmärkten gehandelt werden, überprüft.


Ziel ist es, die Nutzung des vereinfachten Formats auf sämtliche Insiderlisten gemäß Absatz 1 sowie Absatz 6, erster und zweiter Unterabschnitt, desselben Artikels 18 MAR auszuweiten.


Der Listing Act beauftragt die ESMA daher, die ITS zu überarbeiten, um das vereinfachte Format - das derzeit nur für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten vorgesehen ist - auf alle Emittenten auszuweiten.


Die vorgeschlagenen Änderungen an der Insiderliste sollen die administrative Belastung für die Emittenten verringern, die gemäß MAR verpflichtet sind, entsprechende Listen zu führen und zu aktualisieren.


Die Konsultations läuft bis zum 3. Juni 2025. Die ESMA wird anschließend im vierten Quartal 2025 den finalen ITS-Entwurf an die Europäische Kommission (EU-Kommission) übermitteln.

Link zum Dokument



Veröffentlichung

3. April 2025

Status

Konsultation

Ende der Konsultationsfrist

3. Juni 2025


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