IRRBB: Neue Meldung zum Zinsänderungsrisiko
- Erika Leitgeb
- 9. Aug. 2023
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Art des Dokuments | ITS |
Veröffentlichung | 31. Juli 2023 |
Anzuwenden ab | 30. September 2024 |

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 31. Juli 2023 ein finales Paket zu den künftigen regulatorischen Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch veröffentlicht. Das Paket umfasst den Implementing Technical Standard (ITS), die vorgeschlagenen Melde-Templates und eine Beschreibung der relevanten Datenfelder.
Diese neuen Meldevorschriften werden den Aufsichtsbehörden die notwendigen Daten für die Überwachung des IRRBB-Risikos in Kreditinstituten liefern, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben soll.
Das überarbeitete Meldepaket ist vor dem aktuellen Hintergrund hoher Inflation und steigender Zinsen besonders wichtig.
Proportionalitätsprinzip
Die ITS enthalten vereinfachte Vorlagen für die Berichterstattung von kleinen und nicht komplexen Instituten und für “sonstige” Institute.
Meldestichtag
Die erstmalige Meldung der IRRBB-Vorlagen wird für den Stichtag 30. September 2024 avisiert und soll anschließend im trimestralen Rhythmus erfolgen.



