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MiCAR: Die RTS zur Vergütungspolitik der Emittenten

Am 24. März 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2025/418 vom 16. Dezember 2024 veröffentlicht. Sie enthält technische Regulierungsstandards (RTS) im Rahmen der MiCAR-Verordnung (EU) 2023/1114 über den Mindestinhalt der Governance-Vorgaben zur Vergütungspolitik von Emittenten wertreferenzierter Token (Asset-Referenced Token - ART) oder bedeutender E-Geld-Token (E-Money Token - EMT).


Um eine solide und wirksame Risikosteuerung bei Emittenten von ART oder EMT zu gewährleisten, sollen die Vergütungspolitiken Anreize für eine langfristig ausgerichtete Risikobereitschaft des Personals bieten - im Einklang mit der jeweiligen Risikostrateige der Emittenten bedeutender ART oder EMT. Ziel ist es, zur Absicherung der Tokeninhaber:innen beizutragen.


Die Delegierte Verordnung bezweckt daher die Festlegung eines Governance-Rahmens für Vergütungspolitiken, der sich an den Elementen orientiert, die auch für die Vergütungspolitik von Wertpapierfirmen gelten - jedoch angepasst an die Besonderheiten von Emittenten bedeutender ART und EMT, deren Tätigkeiten sich von typischen Emittenten von Finanzinstrumenten unterscheiden.


Die Ziele dieses Vergütungsrahmens entsprechen jenen der Vergütungsvorgaben für Wertpapierfirmen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034.


Die Delegierte Verordnung legt - in Übereinstimmung mit MiCAR - hinsichtlich der Emittenten insbesondere Folgendes fest:


  • die Zuständigkeiten des Leitungsorgans in Bezug auf die Vergütungspolitik der Emittenten;

  • die notwendige Einbindung der Compliance-Funktion, der Risikomanagement-Funktion sowie der internen Revision;

  • Fristen und Modalitäten für die regelmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik;

  • Vorgaben zur Minderung von Interessenkonflikten;

  • Mindestanforderungen an die Vergütungspolitik für das gesamte Personal des Emittenten.


Die Delegierte Verordnung tritt am 13. April 2025 in Kraft.

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