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MiFID II: ESMA zu den Ausführungsgrundsätzen bei der Orderausführung

  • 11. Apr. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Apr. 2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat den finalen Bericht zu den technischen Regulierungsstandards im Rahmen von MiFID II veröffentlicht. Darin wird erläutert, wie Wertpapierfirmen ihre Grundsätze zur Ausführung von Kundenaufträgen festlegen und deren Wirksamkeit bewerten sollten.


Der neue Art. 27 Abs. 10 der MiFID II (in der Fassung von Art. 1 Abs. 4 Buchstabe e) der MiFID II-Überarbeitungsrichtlinie) beauftragt die ESMA mit der Ausarbeitung von Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS). Diese sollen die Kriterien spezifizieren, anhand derer die Effektivität der Ausführungsgrundsätze von Wertpapierfirmen zu bestimmen und zu bewerten ist - unter Berücksichtigung, ob Aufträge im Namen von Privatkunden oder professionellen Kunden ausgeführt werden.


In ihrem Entwurf der Regulatory Technical Standards (RTS) präzisiert die ESMA insbesondere die Vorgaben mit dem Ziel, die Orderausführung durch Wertpapierfirmen zu verbessern und den Anlegerschutz zu fördern.


Die RTS beinhalten Anforderungen in Bezug auf:


  • die Ausgestaltung der Orderausführungsgrundsätze einer Wertpapierfirma, einschließlich:

    • der Klassifizierung der Finanzinstrumente, in denen Kundenaufträge ausgeführt werden;

    • der Auswahl der Handelsplätze im Rahmen der Ausführungsgrundsätze;

  • die Verfahren und Kriterien der Wertpapierfirma zur regelmäßigen Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit ihrer Ausführungsmechanismen und ihrer Ausführungsgrundsätze;

  • die Ausführung von Kundenaufträgen durch den Eigenhandel der Wertpapierfirma;

  • die Art und Weise, wie die Wertpapierfirma spezifische Kundenanweisungen zu behandeln hat.

Link zum Dokument

Art des Dokuments

RTS

Veröffentlichung

10. April 2025

Status

Der Entwurf wird der Europäischen Kommission zur Annahme vorgelegt. Diese entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob sie die technischen Standards annimmt.


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