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MREL-Meldepflichten der Abwicklungsbehörden: Halbjährliche Meldehäufigkeit ab 2026
Die Europäische Kommission hat am 13. März 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/519 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung ändert die bestehende Durchführungsverordnung (EU) 2021/622 und verpflichtet die nationalen Abwicklungsbehörden künftig zur halbjährlichen - statt wie bisher jährlichen - Meldung ihrer MREL-Entscheidungen an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Darüber hinaus werden die zu übermittelnden Informationen inhaltlich
vor 18 Stunden3 Min. Lesezeit
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