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Operationelles Risiko: Bestehende Meldepflichten bleiben bis 31.12.2026 in Kraft
Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2475 veröffentlicht, die im Amtsblatt der Europäischen Union am 9. Dezember 2025 erschienen ist. Diese Verordnung ändert die technischen Durchführungsstandards der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 bezüglich der aufsichtlichen Meldungen von Instituten im Bereich des operationellen Risikos. Hintergrund: CRR 3 und neue Meldestandards Die Änderungen der Eigenkapitalverordnung (CRR, Vero
vor 6 Tagen2 Min. Lesezeit
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