BaFin veröffentlicht Fokusrisiken 2026 für deutsche Finanzinstitute
- Erika Leitgeb
- vor 5 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. Februar 2025 ihre Fokusrisiken für das Jahr 2026 veröffentlicht. Das Dokument identifiziert zentrale Risiken, die für Banken, Versicherungen und andere beaufsichtigte Institute in Deutschland im kommenden Jahr besonders relevant sind.

Geopolitische Unsicherheiten als Hauptrisikotreiber
Die BaFin hebt geopolitische Spannungen als zentralen Risikofaktor hervor. Konflikte, Handelsspannungen und politische Unsicherheiten beeinflussen die Geschäftsmodelle der Institute erheblich:
Erhöhte Volatilität an den Finanzmärkten durch internationale Spannungen
Auswirkungen auf Lieferketten und Geschäftsbeziehungen
Potenzielle Sanktionsrisiken bei grenzüberschreitenden Aktivitäten
Die politische Instabilität erfordert robuste Risikomanagementprozesse und Szenarioanalysen, um mögliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.
Cyber-Risiken und operationelle Resilienz
Die Bedrohung durch Cyberangriffe bleibt ein Schwerpunktthema. Die zunehmende Digitalisierung erhöhte die Angriffsfläche für kriminelle Aktivitäten:
Ransomware-Angriffe auf kritische Infrastrukturen
Datenschutzverletzungen und deren regulatorische Konsequenzen
Notwendigkeit robuster Business Continuity Pläne
Anforderungen an die IT-Sicherheit gemäß DORA (Digital Operational Resilience Act)
Institute müssen ihre Abwehrmaßnahmen kontinuierlich verbessern und regelmäßige Stresstests ihrer IT-Systeme durchführen.
Zinsrisiken und Marktvolatilität
Nach der Phase steigender Zinsen stehen Institute vor neuen Herausforderungen im Zinsmanagement:
Refinanzierungsrisiken bei veränderten Marktbedingungen
Bewertungsrisiken im Wertpapierportfolio
Auswirkungen auf die Ertragslage durch Zinsänderungen
Notwendigkeit angepasster Asset-Liability-Management-Strategien
Die BaFin erwartet von den Instituten eine angemessene Steuerung der Zinsrisiken unter verschiedenen Szenarien.
Immobilienmarktrisiken
Der Immobiliensektor bleibt ein Fokusbereich, insbesondere aufgrund:
Bewertungsrisiken bei gewerblichen und privaten Immobilien
Kreditrisiken im Immobilienfinanzierungsgeschäft
Konzentrationsrisiken bei stark immobilienlastigen Portfolios
Potenzielle Wertberichtigungen bei Marktabschwächungen
Institute mit signifikantem Immobilienengagement sollten ihre Risikovorsorge überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Klimarisiken und ESG-Anforderungen
Nachhaltigkeitsrisiken gewinnen weiter an Bedeutung. Die BaFin betont die Notwendigkeit, Klimarisiken systematisch zu erfassen und zu steuern:
Physische Risiken durch Extremwetterereignisse
Transitionsrisiken bei der Umstellung auf klimaneutrale Wirtschaft
Umsetzung der ESG-Berichtspflichten und Taxonomie-Verordnung
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement
Die regulatorischen Anforderungen in diesem Bereich werden kontinuierlich verschärft.
Technologische Entwicklungen und Künstliche Intelligenz
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und neuen Technologien bringt sowohl Chancen als auch Risiken):
Governance-Anforderungen beim KI-Einsatz
Erklärbarkeit und Transparenz algorithmischer Entscheidungen
Datenschutz und ethische Überlegungen
Abhängigkeiten von Drittanbietern und Cloud-Dienstleistern.
Die BaFin erwartet eine verantwortungsvolle Implementierung neuer Technologien mit angemessenen Kontrollen.
💡 Hinweis für keine und nicht komplexe Institute:
Auch wenn einige Fokusrisiken primär größere Institute betreffen, sollten auch kleinere Banken die relevanten Themen wie Cyber-Sicherheit, Zinsrisiken und operationelle Resilienz ernst nehmen. Prüfen Sie, welche Risiken für Ihr Geschäftsmodell besonders relevant sind, und passen Sie Ihre Risikostrategien entsprechend an. Die BaFin-Fokusrisiken dienen als Orientierung für die Aufsichtspriorität und sollten in Ihrer Risikoinventur berücksichtigt werden. Eine proaktive Auseinandersetzung mit diesen Themen kann helfen, aufsichtliche Nachfragen zu vermeiden.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 3. Februar 2026 |
Art des Dokuments | Aufsichtliche Prioritätensetzung / Aufsichtsmitteilung |
Herausgeber | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
⚖️ Rechtsgrundlage | Aufsichtliche Kommunikation gemäß KWG, VAG, ZAG |
Adressaten | Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und andere beaufsichtigte Institute |
✅ Status | Aufsichtliche Schwerpunktsetzung |
📅 Datum Erstanwendung | Fortlaufend / Jahr 2026 |
