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Aufsichtsschwerpunkte 2026: FMA und OeNB setzen auf Resilienz, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) haben am 15. Dezember 2025 ihre gemeinsamen Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2026 festgelegt. Die fünf Themenschwerpunkte stehen im Einklang mit den Zielen das Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Arbeitsporgramm der EBA.

Resilienz des Bankensektors weiter stärken

Angesichts geopolitischer Unsicherheiten, schwacher Konjunkturentwicklung und bestehender Kreditrisiken im Immobilien- und Industriesektor bleibt die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des österreichischen Bankensektors eine zentrale Aufgabe. Eine solide Kapitalausstattung der Banken bildet dabei das Fundament für die Stabilität des Finanzsystems.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der nachhaltigen Reduktion der Quoten notleidender Kredite (NPL-Quoten). Institute mit erhöhten NPL-Quoten werden einem verstärkten Monitoring unterzogen und stehen im Fokus von Vor-Ort-Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden.

IKT-Sicherheit und Cyber-Resilienz ausbauen

Die zunehmende Digitalisierung des Bankwesens macht Informations- und Kommunikationstechnologien zum Rückgrat moderner Finanzdienstleitungen. Gleichzeitig steigen die Risiken durch Cyberangriffe kontinuierlich an. Um die IKT-Sicherheit zu stärken, planen FMA und OeNB:

  • Durchführung kontrollierter Simulationen von Cyberattacken zur Aufdeckung von Schwachstellen

  • Entwicklung eines strukturierten Dialogformats mit nationalen Stakeholdern zum Austausch über Best Practices

  • Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der Banken auf Cybervorfälle

Künstliche Intelligenz im Bankensektor regulieren

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Banken birgt sowohl Chancen als auch Risiken. FMA und OeNB werden den gezielten Austausch mit den Instituten suchen, um konkrete Anwendungsfälle besser zu verstehen und deren Auswirkungen zu bewerten.

Auf dieser Basis soll ein klarer aufsichtsrechtlicher Ansatz für KI-Anwendungen entwickelt und transparent kommuniziert werden. Das Ziel ist es, Innovation zu ermöglichen, ohne neue Risiken für Stabilität, Fairness oder Verbraucherschutzer zu schaffen. Zusätzlich evaluieren die Aufsichtsbehörden den Einsatz von KI-Anwendungen in der eigenen Aufsichtstätigkeit zur Steigerung der Effizienz.

ESG-Risiken systematisch integrieren

Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Risiken) sollen systematisch in die Risikomanagementsysteme der Banken integriert werden. Die Anforderungen der ESG-Risikomanagement-Leitlinien der European Banking Authority (EBA) werden künftig in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess für weniger bedeutende Institute (LSI-SREP) eingebunden.

Nachhaltigkeitsrisiken werden in den Managementgesprächen mit den beaufsichtigten Instituten entsprechend adressiert, um eine zukunftsfähige und verantwortungsvolle Ausrichtung des Bankensektors zu fördern.

Effizienz bei Regulierung und Aufsichtsprozessen erhöhen

Die österreichischen Bankenaufsicht beteiligt sich aktiv an europäischen Initiativen zur effizienten Ausgestaltung von Reguleriung und Aufsichtsprozessen und hebt Vereinfachungspotenziale auf natioanler Ebene. Konkret geplant sind:

  • Prüfung europäischer Entwicklungen zur effizienteren Ausgestaltung von Aufsichtsprozessen auf Übernahme auf nationaler Ebene

  • Umsetzung potenzieller Effizienzsteigerungen im nationalen Meldewesen

  • Evaluierung von Effizienzsteigerungspotenzialen durch den Einsatz neuer KI-Anwendungen in der Aufsicht

💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe Institute:

Die Aufsichtsschwerpunkte 2026 verdeutlichen, dass auch kleinere Banken die Themen Cyber-Sicherheit, KI-Governance und ESG-Risikomanagement aktiv angehen sollten. Nutzen Sie die geplanten Dialogformate der Aufsicht, um sich über Best Practices und praxisnahe Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren. Besonders beim Thema NPL-Management empfiehlt sich eine proaktive Strategie, um verstärkten Prüfungen vorzubeugen.

Quelle / Eckdaten

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📅 Veröffentlichung

15. Dezember 2025

Art des Dokuments

Pressemitteilung

Herausgeber

Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

⚖️ Rechtsgrundlage

Aufsichtsrechtliche Kompetenz gem. BWG, SSM-Verordnung

Adressaten

Alle beaufsichtigten Kreditinstitute in Österreich (LSI und SI)

Status

Veröffentlichter Aufsichtsschwerpunkte

📅 Datum Erstanwendung

1. Januar 2026


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