Aufsichtsschwerpunkte 2026: FMA und OeNB setzen auf Resilienz, Digitalisierung und Nachhaltigkeit
- Erika Leitgeb
- 22. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) haben am 15. Dezember 2025 ihre gemeinsamen Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2026 festgelegt. Die fünf Themenschwerpunkte stehen im Einklang mit den Zielen das Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Arbeitsporgramm der EBA.

Resilienz des Bankensektors weiter stärken
Angesichts geopolitischer Unsicherheiten, schwacher Konjunkturentwicklung und bestehender Kreditrisiken im Immobilien- und Industriesektor bleibt die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des österreichischen Bankensektors eine zentrale Aufgabe. Eine solide Kapitalausstattung der Banken bildet dabei das Fundament für die Stabilität des Finanzsystems.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der nachhaltigen Reduktion der Quoten notleidender Kredite (NPL-Quoten). Institute mit erhöhten NPL-Quoten werden einem verstärkten Monitoring unterzogen und stehen im Fokus von Vor-Ort-Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden.
IKT-Sicherheit und Cyber-Resilienz ausbauen
Die zunehmende Digitalisierung des Bankwesens macht Informations- und Kommunikationstechnologien zum Rückgrat moderner Finanzdienstleitungen. Gleichzeitig steigen die Risiken durch Cyberangriffe kontinuierlich an. Um die IKT-Sicherheit zu stärken, planen FMA und OeNB:
Durchführung kontrollierter Simulationen von Cyberattacken zur Aufdeckung von Schwachstellen
Entwicklung eines strukturierten Dialogformats mit nationalen Stakeholdern zum Austausch über Best Practices
Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der Banken auf Cybervorfälle
Künstliche Intelligenz im Bankensektor regulieren
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Banken birgt sowohl Chancen als auch Risiken. FMA und OeNB werden den gezielten Austausch mit den Instituten suchen, um konkrete Anwendungsfälle besser zu verstehen und deren Auswirkungen zu bewerten.
Auf dieser Basis soll ein klarer aufsichtsrechtlicher Ansatz für KI-Anwendungen entwickelt und transparent kommuniziert werden. Das Ziel ist es, Innovation zu ermöglichen, ohne neue Risiken für Stabilität, Fairness oder Verbraucherschutzer zu schaffen. Zusätzlich evaluieren die Aufsichtsbehörden den Einsatz von KI-Anwendungen in der eigenen Aufsichtstätigkeit zur Steigerung der Effizienz.
ESG-Risiken systematisch integrieren
Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Risiken) sollen systematisch in die Risikomanagementsysteme der Banken integriert werden. Die Anforderungen der ESG-Risikomanagement-Leitlinien der European Banking Authority (EBA) werden künftig in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess für weniger bedeutende Institute (LSI-SREP) eingebunden.
Nachhaltigkeitsrisiken werden in den Managementgesprächen mit den beaufsichtigten Instituten entsprechend adressiert, um eine zukunftsfähige und verantwortungsvolle Ausrichtung des Bankensektors zu fördern.
Effizienz bei Regulierung und Aufsichtsprozessen erhöhen
Die österreichischen Bankenaufsicht beteiligt sich aktiv an europäischen Initiativen zur effizienten Ausgestaltung von Reguleriung und Aufsichtsprozessen und hebt Vereinfachungspotenziale auf natioanler Ebene. Konkret geplant sind:
Prüfung europäischer Entwicklungen zur effizienteren Ausgestaltung von Aufsichtsprozessen auf Übernahme auf nationaler Ebene
Umsetzung potenzieller Effizienzsteigerungen im nationalen Meldewesen
Evaluierung von Effizienzsteigerungspotenzialen durch den Einsatz neuer KI-Anwendungen in der Aufsicht
💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe Institute:
Die Aufsichtsschwerpunkte 2026 verdeutlichen, dass auch kleinere Banken die Themen Cyber-Sicherheit, KI-Governance und ESG-Risikomanagement aktiv angehen sollten. Nutzen Sie die geplanten Dialogformate der Aufsicht, um sich über Best Practices und praxisnahe Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren. Besonders beim Thema NPL-Management empfiehlt sich eine proaktive Strategie, um verstärkten Prüfungen vorzubeugen.
Quelle / Eckdaten
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📅 Veröffentlichung | 15. Dezember 2025 |
Art des Dokuments | Pressemitteilung |
Herausgeber | Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und Oesterreichische Nationalbank (OeNB) |
⚖️ Rechtsgrundlage | Aufsichtsrechtliche Kompetenz gem. BWG, SSM-Verordnung |
Adressaten | Alle beaufsichtigten Kreditinstitute in Österreich (LSI und SI) |
✅ Status | Veröffentlichter Aufsichtsschwerpunkte |
📅 Datum Erstanwendung | 1. Januar 2026 |



