FMSG beschließt schrittweise Anhebung des Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilien
- Erika Leitgeb
- vor 2 Tagen
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Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat am 12. Dezember 2025 in seiner 47. Sitzung wichtige Empfehlungen zur makroprudenziellen Aufsicht in Österreich ausgesprochen. Im Mittelpunkt standen die Kapitalpuffer-Empfehlungen für den österreichischen Bankensektor, insbesondere die deutliche Erhöhung des sektoralen Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienkredite sowie die Beibehaltung des antizyklischen Kapitalpuffers.

Antizyklischer Kapitalpuffer bleibt bei 0%
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufischtsbehörde (FMA), den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) unverändert bei 0% der inländischen risikogewichteten Aktiva zu belassen. Diese Entscheidung basiert auf einer umfassenden Analyse der aktuellen Risikoindikatoren:
Nur zwei von insgesamt 16 Indikatoren weisen derzeit auf erhöhte finanzzyklische Risiken hin
Die beiden höher gewichteten Indikatoren zur Kredit-BIP-Lücke bleiben deutlich unter den kritischen Schwellenwerten
Die OeNB wendet seit der 46. Sitzung eine neue, erweiterte Methode zur Beurteilung zyklischer Risiken an, die im Einklang mit Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) steht
Auch nach dieser neuen Methode ergibt sich derzeit keine Notwendigkeit für einen AZKP über 0%
Zur Transparenz stellt die Oesterreichische Nationalbank ein Dashboard der Indikatoren zu systemischen zyklischen Risiken in interaktiver Version auf ihrer Website zur Verfügung.
Deutliche Erhöhung des Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienkredite
Die zentrale Empfehlung der 47. Sitzung betrifft den sektoralen Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite. Das FMSG empfiehlt eine schrittweise Anhebung in zwei Stufen:
1. Juli 2026: Anhebung auf 2% der risikogewichteten Positionswerte
1. Juli 2027: Weitere Anhebung auf 3,5%
Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer längeren Evaluierungsphase. In der 42. Sitzung vom 3. Oktober 2024 hatte das Gremium zunächst einen sektoralen Systemrisikopuffer von 1% ab Juli 2025 empfohlen, wobei weitere Erhöhungen aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der CRR III-Novelle zurückgestellt wurden.
Hintergrund der Anhebung
Die nun beschlossene deutliche Erhöhung basiert auf folgenden Erkenntnissen:
In der 46. Sitzung stellte das Gremium fest, dass die Eigenkapitalunterlegung von Gewerbeimmobilienkrediten durch CRR III insgesamt kaum verändert wurde
Analysen der OeNB zeigen, dass sich die Systemrisiken aufgrund des verschlechterten wirtschaftlichen Umfelds weiter erhöht haben
Die anhaltenden Herausforderungen im Gewerbeimmobiliensektor erfordern eine robustere Kapitalausstattung der Banken
Betroffene Risikopositionen
Der sektorale Systemrisikopuffer gilt für Kredite österreichischer Banken an inländische nichtfinanzielle Unternehmen der ÖNACE 2025-Sektoren:
F 41 Hochbau
F 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
M 68 Grundstücks- und Wohnungswesen
Wichtig: Finanzierungen Gemeinnütziger Bauvereinigungen bleiben weiterhin von der Maßnahme ausgenommen, da von ihnen laut OeNB-Analysen kein systemisches Risiko ausgeht.
Begründung und erwartete Auswirkungen
Das Gremium erachtet unter Berücksichtigung bereits gebildeter Wertberichtigungen und bestehender Kapitalerfordernisse eine Pufferhöhe von 3,5% als geeignet, um die Resilienz des Bankensektors gegenüber den identifizierten systemischen Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen zu stärken.
Ein von der OeNB durchgeführtes Impact-Assessment kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Auswirkungen auf Kreditkosten werden als gering eingeschätzt
Die Effekte auf die Kreditvergabe bleiben moderat
Die Auswirkungen auf die Realwirtschaft werden insgesamt als gering bewertet
Arbeitsprogramm 2026
Für das kommende Jahr hat das FMSG folgende Schwerpunkte definiert:
Immobilienfinanzierung: Das Gremium wird sich weiterhin intensiv mit systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen auseinandersetzen. Die Entwicklungen in beiden Segmenten werden engmaschig überwacht.
Nichtbanken-Finanzintermediäre: Ein weiterer Fokus liegt auf systemischen Risiken bei Nichtbanken-Finanzintermediären, einem Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Regelmäßige Evaluierungen: Neben der vierteljährlichen Evaluierung des Antizyklischen Kapitalpuffers stehen auch die jährlichen Evaluierungen des Puffers für Systemrelevante Institute (OSII-Puffer) und des allgemeinen Systemrisikopuffers (SyRP) auf der Agenda.
💡 Hinweis:
Die schrittweise Anhebung des sektoralen Systemrisikopuffers bietet ausreichend Zeit zur Vorbereitung. Institute sollten ihre Kapitalpläne entsprechend anpassen und prüfen, inwieweit sie von der Maßnahme betroffen sind. Aufgrund der Ausnahme für Gemeinnützige Bauvereinigungen und der Fokussierung auf bestimmte ÖNACE-Sektoren können viele kleinere Institute von der Regelung nur teilweise oder gar nicht betroffen sein. Es empfiehlt sich, die konkreten Auswirkungen auf das eigene Portfolio frühzeitig zu analysieren und im Rahmen der Kapitalpuffererstellung zu berücksichtigen.
Quelle / Eckdaten
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📅 Veröffentlichung | 12. Dezember 2025 |
Art des Dokuments | Pressemitteilung |
Herausgeber | Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) |
⚖️ Rechtsgrundlage | § 23e Abs. 3 BWG (Systemrisikopuffer); § 23d BWG (Antizyklischer Kapitalpuffer) |
Adressaten | Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), österreichische Kreditinstitute |
✅ Status | Empfehlung |
📅 Datum Erstanwendung | AZKP: laufend (0%); Sektoraler SyRP: 1.7.2026 (2%), 1.7.2027 (3,5%) |



