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Basler Ausschuss aktualisiert Grundsätze für das Kreditrisikomanagement

Am 30. April 2025 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht eine überarbeitete Version seiner Credit Risk Principles veröffentlicht. Diese Leitlinien zur Steuerung von Kreditrisiken wurden erstmals vor 25 Jahren publiziert und nun technisch überarbeitet, um sie an das aktuelle Basel-Rahmenwerk und die im Dezember 2024 veröffentlichten Leitlinien zum Gegenparteikreditrisiko anzupassen.


Anlass und Ziel der Überarbeitung

Im Juli 2023 hatte der Ausschuss bereits in einem Aufsichtsbulletin angekündigt, die bestehenden Prinzipien zu überprüfen. Ziel war es, ihre Eignung im Lichte aktueller Risiken, globaler Marktentwicklungen und regulatorischer Veränderungen zu evaluieren. Die Überprüfung ergab, dass die Grundprinzipien weiterhin relevant und tragfähig sind. Allerdings wurden auch Inhalte identifiziert, die nicht mehr zeitgemäß oder mit dem heutigen Basel-Regelwerk nicht mehr vollständig vereinbar sind.


Vor diesem Hintergrund wurden punktuelle technische Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen dienen ausschließlich der Aktualisierung und Klarstellung. Weder die Struktur noch der inhaltliche Kern der Prinzipien wurden verändert – insbesondere wurden keine neuen Themenbereiche aufgenommen.



Vier zentrale Elemente der Kreditrisikosteuerung

Die aktualisierten Prinzipien stützen sich – wie bisher – auf vier zentrale Säulen einer wirksamen Kreditrisikosteuerung:


  • die Schaffung eines angemessenen Umfelds für Kreditrisiken,

  • ein fundierter und konsistenter Kreditvergabeprozess,

  • ein funktionierendes System zur Überwachung, Messung und Verwaltung bestehender Risiken,

  • sowie ein Rahmenwerk zur effektiven Kontrolle und Überprüfung der Kreditrisikoprozesse.


Diese Struktur verdeutlicht, dass Kreditrisikomanagement nicht nur auf technischer Ebene, sondern auch in der Governance und der Unternehmenskultur verankert sein muss.



Bedeutung für Banken

Auch wenn sich die Prinzipien in erster Linie an die Aufsichtsbehörden richten, geben sie insbesondere kleineren und nicht-komplexen Instituten eine wertvolle Orientierung. Die klare Gliederung hilft, die eigenen Prozesse zur Identifikation, Beurteilung und Kontrolle von Kreditrisiken zu strukturieren und gezielt weiterzuentwickeln. Dabei ist zu beachten, dass das Prinzip der Proportionalität – wie in vielen aufsichtsrechtlichen Leitlinien – auch hier Anwendung finden kann: Nicht jedes Element muss mit komplexen Modellen oder IT-Systemen umgesetzt werden, entscheidend ist vielmehr die Wirksamkeit im jeweiligen Geschäftsmodell.



💡 Hinweis für die Praxis:

Kleine Banken sollten die überarbeiteten Prinzipien zum Anlass nehmen, die eigene Praxis im Kreditrisikomanagement auf Angemessenheit und Aktualität zu überprüfen. Besonders wichtig sind klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Kreditentscheidungen und einfache, aber effektive Überwachungsprozesse. Die Prinzipien bieten dafür eine gute Struktur und können als Grundlage für interne Kontrollen und Selbsteinschätzungen dienen.



Quelle

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