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EU-Einigung: Neue Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalmarktunion

Am 18. Dezember 2025 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über neue Maßnahmen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion. Die Regelungen zielen darauf ab, grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern, den Zugang zu Finanzmärkten für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.

Kernziele der Retail-Investment-Strategie

Die vereinbarten Maßnahmen im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS) adressieren mehrere zentrale Herausforderungen des europäischen Kapitalmarkts. Im Mittelpunkt steht die Schaffung eines integrierteren und effizienteren Finanzsystems, das sowohl PrivatanlegerInnen als auch Unternehmen zugutekommt

Wesentliche Reformbereiche:

  • Verstärkter Anlegerschutz durch klare Leitlinien für Anlageberatung im besten Interesse der Kunden

  • Vergleichbarkeit von Finanzprodukten hinsichtlich Kosten, Gebühren und Performance

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzbildung und Aufsicht über sogenannte "Finfluencer"

  • Aktualisierung der Produktinformationsdokumente für verpackte Anlageprodukte (PRIIPs)

Anlageberatung im Kundeninteresse

Die vereinbarten Regelungen verpflichten Finanz- und Versicherungsberater sicherzustellen, dass die von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen den Bedürfnissen ihrer Kunden entsprechen. Die Geeignetheitsprüfung muss dabei verhältnismäßige und notwendige Informationen über den Kunden berücksichtigen, einschließlich dessen Kenntnisse und Erfahrungen, finanzieller Situation, Fähigkeit, Verluste zu tragen, Anlageziele sowie Risikotoleranz.

Zentrale Anforderungen an Institute:

  • Prüfung und Sicherstellung des "Value for Money" von Produkten vor Markteinführung

  • Durchführung von Value-for-Money-Bewertungen im Vergleich zu Peer-Groups ähnlicher Finanzinstrumente

  • Neuer Inducement-Test zur Gewährleistung, dass Zuwendungen Dritter im besten Interesse der Kunde liegen

  • Schriftliche Vereinbarungen mit Finanzinfluencern bei deren Einsatz für Produktwerbung

Die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) und EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) werden aufsichtsrechtliche Benchmarks entwickeln, die nationale Aufsichtsbehörden als Referenz für die Überwachung des Value-for-Money nutzen können.

Finanzbildung und digitale Entwicklungen

Die EU-Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen fördern, die die Finanzbildung und finanzielle Bildung der Kunden beim verantwortungsvollen Erwerb von Anlage- und Versicherungsprodukten unterstützen. Wo angemessen, sollten diese Maßnahmen auf die Bedürfnisse spezifischer Altersgruppen und anderer Zielgruppen eingehen.

Da jüngere Kunden wahrscheinlich anfälliger für Fehlverkäufe sind, die durch Influencer oder soziale Medien verstärkt werden, haben die Verhandlungsführer sichergestellt, dass solche Aktivitäten beaufsichtigt werden müssen. Wenn Wertpapierfirmen die Dienste sogenannter Finanzinfluencer zur Bewerbung von Finanzprodukten nutzen, müssen sie schriftliche Vereinbarungen mit diesen haben, deren Kontaktdaten besitzen und Kontrolle über deren Aktivitäten ausüben.

Neuen Regelungen zu "Finfluencern":

  • Aufsicht über Finanzinfluencer-Aktivitäten in sozialen Medien

  • Pflicht zur schriftlichen Vereinbarungen zwischen Wertpapierfirmen und Influencern

  • Kontroll- und Dokumentationspflichten für Institute

Bedeutung für Finanzinstitute in Österreich und Deutschland

Die Reform hat direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Banken, insbesondere im Wertpapiergeschäft und bei der Anlageberatung. Institute müssen ihre Prozesse, Produkte und Beratungsleistungen anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Die digitale Ausrichtung der Regelungen spiegelt sich in der "Digital-by-Default"-Offenlegung für Verbraucher wider. Unternehmen werden zur digitalen Bereitstellung von Informationen übergehen, während Verbraucher gleichzeitig besser vor neuen Risiken geschützt werden, die sich aus Online-Beratungspraktiken ergeben.

Umsetzung und nächste Schritte

Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell bestätigt werden, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens folgen Übergangsfristen, die den Instituten Zeit zur Implementierung der neuen Anforderungen geben.

Das Reformpaket ist Teil der umfassenden Strategie zur Vollendung der Kapitalmarktunion und zur Schaffung einer Spar- und Investmentunion. Die Maßnahmen ergänzen bestehende Regelwerke wie MiFID II und zielen darauf ab, die Abhängigkeit von Bankkrediten insbesondere für kleinere Unternehmen zu verringern.

💡 Hinweis:

Kleine und nicht komplexe Institute sollten die Entwicklung der finalen Rechtsteste aufmerksam verfolgen und frühzeitig prüfen, welche Anpassungen in ihren Beratungsprozessen und Produktpaletten erforderlich werden. Besonders wichtig ist die Vorbereitung auf die Value-for-Money-Bewertungen und die Implementierung von Vergleichsmöglichkeiten für Kunden. Die Schulung von KundenberaterInnen zu den neuen Geeignetheitsprüfungen und zum Umgang mit Inducements sollte rechtzeitig eingeplant werden. Falls soziale Medien oder Influencer-Marketing genutzt werden, müssen entsprechende Compliance-Strukturen aufgebaut werden. Die Digitalisierung der Produktinformation sollte strategisch geplant werden, um den neuen Offenlegungspflichten gerecht zu werden.

Quelle / Eckdaten

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📅 Veröffentlichung

18. Dezember 2025

Art des Dokuments

Pressemitteilung

Herausgeber

Europäisches Parlament

⚖️ Rechtsgrundlage

Retail Investment Strategy (RIS), Änderungen mehrerer EU-Richtlinien (MiFID II, IDD, PRIIPs u.a.), Art. 114 AEUV

Adressaten

Mitgliedstaaten, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen, Finanzberater, nationale Aufsichtsbehörden

Status

Vorläufige politische Einigung (vorbehaltlich formeller Bestätigung durch Parlament und Rat)

📅 Datum Erstanwendung

Noch festzulegen (nach Veröffentlichung im Amtsblatt und Ablauf von Übergangsfristen)


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