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EBA übergibt Zuständigkeiten an AMLA: Der Start der neuen EU-Geldwäscheaufsicht

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 19. Januar 2025 den erfolgreichen Abschluss des Übergabeprozesses ihrer Aufgaben im Bereich der Geldwäschebekämpfung an die neu geschaffene Anti-Money Laundering Authority (AMLA) bekannt gegeben. Mit diesem wichtigen Meilenstein beginnt eine neue Ära in der europäischen Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Hintergrund der Übertragung

Die Schaffung der AMLA erfolgte im Rahmen des EU-Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neue Behörde wurde eingerichtet, um eine einheitlichere und effektivere Aufsicht über die Einhaltung der AML/CFT-Vorschriften in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Die EBA hatte seit Jahren ein zentrale Rolle bei der Entwicklung von Standards und Leitlinien zur Geldwäscheprävention gespielt - diese Verantwortung geht nun an die spezialisierte AMLA über.

Umfang der übertragenen Aufgaben

Die AMLA übernimmt ein breites Spektrum an Zuständigkeiten, die bisher bei der EBA lagen:

  • Entwicklung und Überwachung technischer Regulierungsstandards und Leitlinien im AML/CFT-Bereich

  • Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Geldwäschefällen

  • Direkte Aufsicht über ausgewählte Hochrisiko-Finanzinstitute auf EU-Ebene

  • Durchführung von Peer Reviews zur Bewertung der Effektivität nationaler AML/CFT-Aufsichtssysteme

  • Zentrale Rolle bei der Harmonisierung der Aufsichtspraktiken in allen Mitgliedstaaten

Der Übergabeprozess wurde sorgfältig geplant, um Kontinuität zu gewährleisten. Sowohl Personal als auch Dokumentation und laufende Projekte wurden systematisch an die AMLA transferiert.

Auswirkungen auf das Aufsichtssystem

Mit der Einrichtung der AMLA entsteht ein dediziertes Kompetenzzentrum für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf EU-Ebene. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar: Während die EBA als Bankenaufsichtsbehörde AML/CFT als einen von vielen Aufsichtsbereichen behandelte, kann sich die AMLA ausschließlich auf diese Thematik konzentrieren.

Die neue Struktur verspricht mehrere Vorteile:

  • Stärkere Spezialisierung und Expertise im AML/CFT-Bereich

  • Verbesserte Koordination zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden

  • Einheitlichere Anwendung der EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten

  • Schnellere Reaktion auf neue Bedrohungen und Risiken im Bereich Geldwäsche

Die EBA wird sich künftig wieder stärker auf ihre Kernaufgaben in der Bankenregulierung konzentrieren, einschließlich Eigenkapital, Liquidität, Risikomanagement und Verbraucherschutz.

Zeitplan und nächste Schritte

Die AMLA nimmt ihre operativen Tätigkeiten schrittweise auf. Die vollständige Funktionsfähigkeit der Behörde wird über die kommenden Monate hinweg erreicht, während gleichzeitig die rechtlichen Grundlagen - insbesondere die neue Anti-Money Laundering Regulation (AMLR) und die Anti-Money Laundering Directive (AMLD) - in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Ein wichtiger Aspekt ist die direkte Aufsicht der AMLA über bestimmte Hochrisiko-Institute, die voraussichtlich ab 2027 vollständig operativ sein wird. Bis dahin arbeitet die Behörde an der Entwicklung ihrer Aufsichtsmethodik und dem Aufbau der notwendigen Strukturen.

💡 Hinweis für keine und nicht komplexe Institute:

Obwohl die AMLA zunächst nur Hochrisiko-Institute direkt beaufsichtigen wird, betreffen die von ihr entwickelten Standards und Leitlinien alle verpflichteten Unternehmen. Es empfiehlt sich, die Veröffentlichungen der AMLA aufmerksam zu verfolgen und die eigenen AML/CFT-Prozesse entsprechend anzupassen. Die nationalen Aufsichtsbehörden bleiben Ihre primären Ansprechpartner, werden aber zunehmend nach AMLA-Standards arbeiten. Eine proaktive Überprüfung Ihrer Geldwäschepräventionssysteme hilft, zukünftige Anpassungen zeitgerecht vorzunehmen.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

19. Januar 2026

Art des Dokuments

Pressemitteilung

Herausgeber

European Banking Authority (EBA)

⚖️ Rechtsgrundlage

EU AML-Paket (AMLR/AMLD)

Adressaten

Alle verpflichteten Unternehmen, nationale Aufsichtsbehörden

Status

Information über abgeschlossenen Übergabeprozess

📅 Datum Erstanwendung

AMLA operativ ab 2025, volle Aufsichtsfunktion ab 2027


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