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CRR III: EBA aktualisiert den Genehmigungsprozess für interne Modelle

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 17. März 2025 den endgültigen Entwurf technischer Durchführungsstandards (ITS) veröffentlicht, der die bestehende Durchführungsverordnung zum gemeinsamen Entscheidungsprozess für die Genehmigung interner Modelle gemäß der Eigenkapitalverordnung (CRR) ändert.


Der endgültige Entwurf der ITS wurde in Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) erarbeitet, die durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/1623 (CRR III) in Bezug auf die Anforderungen für das Kreditrisiko, Kreditbewertungsanpassungsrisiko, operationelles Risiko, Marktrisiko und Output Floor geändert wurde.


Die wichtigsten Änderungen umfassen:


  • eine Überarbeitung des Anwendungsbereichs für die Verwendung interner Modelle zu aufsichtsrechtlichen Zwecken gemäß CRR III, wobei die Möglichkeit der Anwendung solcher Modelle für das operationelle Risiko gestrichen wurde; folglich wurden die Verweise auf den Advanced Measurement Approach (AMA) aus dem Anwendungsbereich der überarbeiteten ITS entfernt.

  • Aktualisierung der Verweise auf die ITS und die technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Funktionsweise der Aufsichtskollegien, die diese Änderungen im regulatorischen Rahmen für die Verwendung interner Modelle widerspiegeln.

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