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EBA Arbeitsprogramm 2026: Effizienz, neue Aufsichtsaufgaben und strategische Prioritäten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 1. Oktober 2025 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 veröffentlicht. Neben drei zentralen Prioritäten hat die EBA eine umfassende Bewertung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens durchgeführt und 21 Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz beschlossen.

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Drei strategische Prioritäten für 2026

Die EBA hat ihr Arbeitsprogramm 2026 um drei Kernprioritäten strukturiert, die den Rahmen für sämtliche Aktivitäten der Behörde bilden.

Priorität 1: Regelwerk für einen effizienten, widerstandsfähigen und nachhaltigen Binnenmarkt

Die EBA fokussiert sich auf die Entwicklung und Vereinfachung des einheitlichen Regelwerks. Nach über einem Jahrzehnt der Harmonisierung soll nun die Ex-post-Konvergenz stärker in den Vordergrund rücken. Die Behörde wird weiterhin am EU-Bankenpaket arbeiten, wobei die Mandate der Phasen 2 bis 4 abgeschlossen werden sollen.

Schwerpunkte liegen dabei auf:

  • Kreditrisiko und operationellem Risiko im Rahmen von Basel III

  • Governance-Anforderungen mit verstärkter Rechenschaftspflicht

  • ESG-Risikomanagement mit neuen Planungspflichten für Institute

  • Zahlungsdiensteregulierung (PSD3, PSR, FIDA) mit über 50 erwarteten Mandaten

  • Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Paket)

Priorität 2: Risikobewertung mit effektiven Instrumenten und Methoden

Die EBA baut ihre Kapazitäten für Risikoanalyse und Aufsicht aus. Das Jahr 2026 markiert einen wichtigen Meilenstein, da die Behörde neue Aufsichts- und Überwachungsfunktionen übernimmt:

  • DORA-Aufsicht über kritische IKT-Drittdienstleister (gemeinsam mit EIOPA und ESMA)

  • MiCAR-Aufsicht über bedeutende Emittenten von Krypto-Assets

  • EMIR-Validierung von Initial-Margin-Modellen

Gleichzeitig werden die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsaufgaben (AML/CFT), die die EBA seit 2020 wahrgenommen hat, an die neu geschaffene Anti-Money Laundering Authority (AMLA) übertragen.

Priorität 3: Innovation zur Stärkung der technologischen Kapazität

Die EBA wird ihre Arbeiten zur Überwachung von Finanzinnovationen intensivieren und sich auf drei Schwerpunktebereiche konzentrieren:

  • Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, einschließlich Unterstützung bei der Umsetzung des EU AI Act

  • Krypto-Assets, Distributed Ledger Technology und digitaler Euro

  • Entwicklungen in der Wertschöpfungskette, einschließlich White-Labelling

Vereinfachung und Effizienzsteigerung: 21 Maßnahmen

Die EBA hat eine umfassende Überprüfung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens durchgeführt und dabei 21 Empfehlungen zur Effizienzsteigerung entwickelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des EU-Finanzsystems zu bewahren und gleichzeitig die Vorteile des Binnenmarkts zu verstärken.

Kernbereiche der Effizienzinitiative:

  • Regulierungsmandate: Einführung einer Methodik zur Bewertung der Wesentlichkeit von Level-2 Mandaten sowie schrittweise Überprüfung des einheitlichen Regelwerks nach Themenbereichen

  • Meldewesen: Angestrebte Reduktion der Meldekosten um 25% durch Vereinfachung, Beseitigung von Datenredundanzen und Verbesserung des Änderungsmanagements

  • Integriertes Berichtswesen: Entwicklung eines EU-weiten öffentlichen Registers für Datenanfragen der Aufsichtsbehörden und verstärkte Koordination zwischen EU- und nationalen Meldeanforderungen

  • Gesamtbild: Überlegungen zur Straffung von Kapital-, Puffer- und MREL-Anforderungen sowie zur Vereinheitlichung von Risikomanagementkonzepten.

Die EBA plant, regelmäßig über die Umsetzung dieser Empfehlungen zu berichten.

Aufsichtliche Konvergenzprioritäten für 2026

Die EBA hat für Aufsichtsbehörden und Abwicklungsbehörde klare Schwerpunktthemen definiert:

Für Aufsichtsbehörden:

  • Management geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten (Ukraine-Krieg, US-China-Spannungen, Nahostkonflikte)

  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Cybersicherheitsrisiken

  • Abschluss des Basel-IV-Übergangs mit Fokus auf Kreditrisiko, operationelles Risiko, ESG und Governance

Für Abwicklungsbehörden:

  • Umsetzung der CMDI-Reformen, insbesondere Abwicklungsfähigkeit, MREL und Einlegerschutz

  • Peer Reviews der Abwicklungsplanung und -kollegien

  • Fortsetzung des European Resolution Examination Programme (EREP)

Ressourcen und Governance

Das Arbeitsprogramm 2026 umfasst 269 Ergebnisse, davon 126 laufender Natur und 143 mit rechtlichen oder selbst auferlegten Fristen. Die Aktivitäten sind in sieben übergeordnete Bereiche gegliedert:

  1. Politikentwicklung

  2. Aufsichtliche Konvergenz und Durchsetzung

  3. Risiko- und Finanzstabilitätsanalyse

  4. Aufsicht und Überwachung (DORA, MiCA, EMIR)

  5. Datenmanagement

  6. Governance

  7. Betriebsunterstützung

Das geplante Budget für 2026 beträgt 66,5 Millionen Euro bei einem Personalbestand von 274 Vollzeitäquivalenten. Die EBA hat zusätzliche Ressourcen beantragt: fünf befristete Stellen für drei Jahre und sechs unbefristete Stellen, um die neuen Aufgaben bewältigen zu können.

EU-weiter Stresstest 2027

Die Vorbereitungen für den EU-weiten Stresstest 2027 werden 2026 intensiviert. Die EBA plant eine Straffung der Bottom-up-Methodik durch Reduzierung von Datenanfragen und deren Anpassung an die aufsichtliche Meldung. Gleichzeitig werden Top-down-Stresstestmodelle entwickelt, mit besonderem Fokus auf Kreditrisikomodelle.

Für 2027 wird erwogen, Klimarisiken durch ein separates Modul zu physischen und transitorischen Risiken einzubeziehen. Auch die Verflechtungen mit dem Nichtbanken-Finanzsektor (NBFI) könnten berücksichtigt werden.

💡 Hinweis für kleinere Banken:

Das EBA-Arbeitsprogramm 2026 bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen für kleinere Institute. Die angekündigte Reduktion der Meldekosten um 25% und die verstärkte Proportionalität in den SREP-Leitlinien könnten spürbare Entlastungen bringen. Gleichzeitig sollten sich Institute auf die neuen Anforderungen im Bereich ESG-Risikomanagement vorbereiten, die ab 2026 konkrete Pläne mit quantifizierbaren Zielen erfordern. Die neuen Governance-Anforderungen unter CRD6, insbesondere die Pflicht zur Aufgabenzuordnung und individuelle Verantwortungserklärungen, erfordern möglicherweise Anpassungen in der Organisation. Empfehlenswert ist auch, die Entwicklungen bei den Zahlungsdienstevorschriften (PSD3/PSR) zu verfolgen, da hier erhebliche regulatorische Änderungen zu erwarten sind.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

1. Oktober 2025

Art des Dokuments

Arbeitsprogramm (Work Programme)

Herausgeber

European Banking Authority (EBA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Artikel 43 der EBA-Gründungsverordnung (Regulation (EU) No 1093/2010)

Adressaten

Zuständige Behörden, Abwicklungsbehörden, Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und andere beaufsichtigte Finanzunternehmen im EWR

Status

Vom Board of Supervisors am 29. September 2025 verabschiedet

📅 Datum Erstanwendung

1. Januar 2026 (Beginn des Arbeitsprogramms)


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