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EBA-Konsultation: Neue Leitlinien zu Product Oversight and Governance (POG)

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 9. Juli 2025 ein Konsultationspapier zur Überarbeitung ihrer POG-Leitlinien veröffentlicht. Ziel ist es, die bestehenden Anforderungen an die Gestaltung und Überwachung von Bankprodukten stärker auf Verbraucherschutz, ESG-Faktoren und Marktverhalten auszurichten. Die neuen Leitlinien sollen den gesamten Lebenszyklus von Produkten erfassen - von der Entwicklung bis zum Vertrieb.

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Hintergrund: Warum wird überarbeitet?

Die aktuellen POG-Leitlinien stammen aus dem Jahr 2015 und wurden in der Praxis unterschiedlich umgesetzt. Mit der jetzt vorgelegten Konsultation möchte die EBA:

  • Schwachstellen im Produktentwicklungsprozess adressieren,

  • eine einheitlichere Anwendung durch Banken und Vertriebe sicherstellen,

  • ESG-Faktoren und Kundenpräferenzen stärker integrieren,

  • sowie den Schutz von Verbraucher:innen weiter verbessern.

Die überarbeiteten Leitlinien gelten für alle Institute, die Produkte für den Retail-Bereich entwickeln oder vertreiben.

Zentrale Neuerungen der geplanten Leitlinien

1 Schärfere Anforderungen an die Zielmarktanalyse

Banken müssen den Zielmarkt künftig noch feiner segmentieren - z.B. nach Risikoneigung, ESG-Präferenzen oder finanzieller Resilienz. Produkte, die nicht zum definierten Zielmarkt passen, dürfen nicht vertrieben werden.

2 Stärkere ESG-Integration

Die neuen Leitlinien fordern eine systematische Berücksichtigung von ESG-Faktoren bereits in der Produktentwicklung. Dies betrifft sowohl nachhaltige Produkte als auch die ESG-Präferenzen einzelner Kundengruppen.

3 Pflichten für Vertreiber werden erweitert

Nicht nur Hersteller, sondern auch Vertriebseinheiten sollen künftig umfassend prüfen, ob das angebotene Produkt zum Zielmarkt und zu den Bedürfnissen des Kunden passt. Die Verantwortung wird damit breiter verteilt.

4 Produktüberwachung über den gesamten Lebenszyklus

Produkte müssen auch nach Markteinführung laufend überwacht werden - etwa auf Beschwerden, Fehlverkäufe oder ESG-Inkongruenzen. Auffälligkeiten sollen systematisch dokumentiert und analysiert werden.

Konsultationsphase eröffnet

Die EBA ruft bis zum 9. Oktober 2025 zur Stellungnahme auf. Die finale Version der Leitlinien wird voraussichtlich Anfang 2026 veröffentlicht und gilt nach Umsetzung durch die nationalen Aufseher unmittelbar für alle betroffenen Institute.


💡Hinweis für kleinere Institute:

Auch kleine oder weniger komplexe Banken sind zur Umsetzung verpflichtet - unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips. Eine angemessene Zielmarktdefinition, die Dokumentation der ESG-Kriterien und eine klar strukturierte Produktüberwachung sind auch in kleinerem Rahmen möglich. Wichtig ist eine nachvollziehbare Governance-Struktur, die den POG-Anforderungen entspricht.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

9. Juli 2025

Herausgeber

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II)

Geltungsbereich

Produktentwicklung und Vertrieb von Retail-Bankprodukten

Status

Konsultation, finale Leitlinien folgen 2026

📅 Konsultationsfrist

bis 9. Oktober 2025


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