EBA-Leitlinien zum ESG-Risikomanagement
- Erika Leitgeb
- 10. Jan.
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Aktualisiert: 6. Apr.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht.

Diese Leitlinien wurden im Einklang mit der CRD VI ausgearbeitet und legen Anforderungen für die Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken fest. Unter anderem müssen Banken Übergangspläne erstellen, die darauf abzielen, die Resilienz der Banken kurzfristig, mittelfristig und langfristig (mind. 10 Jahre) zu gewährleisten.
Insbesondere spezifizieren die veröffentlichten Leitlinien die Anforderungen an interne Prozesse und Risikomanagementsysteme im Zusammenhang mit ESG-Risiken, die Institute gemäß der Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) umsetzen sollten. Dies soll dazu beitragen, ihre Sicherheit und Solidität zu gewährleisten, insbesondere wenn sich ESG-Risiken verschärfen und die EU den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft vollzieht.
Die Leitlinien definieren den Inhalt der Übergangspläne, die Institute aufstellen müssen, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit ESG-Faktoren zu überwachen und zu bewältigen. Dazu gehören auch Risiken, die sich aus dem Anpassungsprozess zur Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 ergeben. Diese Pläne sollen die Institute bei der Vorbereitung auf den Übergang unterstützen.
Die Leitlinien gelten grundsätzlich ab dem 11. Januar 2026, mit Ausnahme kleiner und nicht komplexer Institute, für die die Leitlinien spätestens ab dem 11. Januar 2027 Anwendung finden.
Link zum Dokument | |
Art des Dokuments | Leitlinien |
Veröffentlichung | 9. Januar 2025 |
Anzuwenden ab | Große Institute: 11. Januar 2026 Kleine und nicht komplexe Institute: 11. Januar 2027 |



