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Der EBA Pillar 3 Data Hub: Zentralisierte Offenlegung für alle Institute

  • vor 4 Stunden
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 12. Februar 2025 den finalen Entwurf der technischen Durchführungsstandards (ITS) für den Pillar 3 Data Hub (P3DH) veröffentlicht und die Plattform am 28. Januar 2026 offiziell in Betrieb genommen. Der Pillar 3 Data Hub macht damit erstmals aufsichtsrechtliche Informationen aller EWR-Institute über eine einzige, harmonisierte digitale Plattform öffentlich zugänglich. Für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCI) gilt eine eigene, noch ausstehende Regelung - der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand, die Funktionsweise und die praktischen Implikationen.

Was ist der Pillar 3 Data Hub und warum wurde er eingeführt?

Die CRR3 (Artikel 434 und 434a) verpflichtet die EBA, die aufsichtsrechtlichen Offenlegungen aller offenlegungspflichtigen Institute auf ihrer Website zu veröffentlichen und damit allen relevanten Stakeholdern über einen einzigen elektronischen Zugangspunkt zentral zugänglich zu machen. Damit ersetzt der P3DH die bisherige Praxis, nach der Institute ihre Säule-3-Berichte lediglich auf der eigenen Website publizieren mussten - ein System, das Vergleichbarkeit und Auffindbarkeit erschwerte.

Ziel ist es, Säule-3-Daten für Banken, Investoren, Aufsichtsbehörden und weitere Marktteilnehmer leichter zugänglich zu machen. Die Plattform ermöglicht einen einheitlichen Zugriff auf Offenlegungsdaten, deren Weiterverwendung sowie den gleichzeitigen Download von Informationen mehrere Institute.

Der P3DH ist eingebettet in die breitere EU-Transparenzstrategie: Die EBA wird die im P3DH gesammelten Informationen perspektivisch auch in den European Single Access Point (ESAP) einspeisen, sobald dieser implementiert ist - voraussichtlich bis 2030.

Funktionsweise und technische Anforderungen für große und andere Institute

Der finale ITS (EBA/ITS/2025/01) unterscheidet zwischen quantitativen und qualitativen Daten: Quantitative Daten müssen mit erläuternden Hinweisen versehen werden, qualitative Daten erfordern eine zusätzliche schriftliche Bestätigung. Quantitative Daten sind im XBRL-CSV-Format einzureichen, qualitativen Daten als maschinenlesbare PDF-Dateien. Jede Information ist als einzelne ZIP-Datei zu übermitteln, wobei Neueinreichungen frühere Versionen ersetzen.

Die Einreichung erfolgt über die EUCLID Regulatory Reporting Platform (ERRP) der EBA. Dabei müssen Banken drei Kontaktpersonen benennen, deren E-Mail-Adressen zu den institutseigenen Domänen gehören müssen. Ab dem Referenzdatum März 2026 darf eine individuelle Veröffentlichung durch die Institute nicht mehr vor der jeweiligen Einreichung an die EBA erfolgen - der P3DH ist dann die primäre Quelle für Säule-3-Informationen.

Die wichtigsten Fristen und Meilensteine im Überblick:

  • Am 26. Januar 2026 ging der Data Hub live; eine Übergangsphase für Offenlegungen mit den Referenzdaten Juni, September und Dezember 2025 wurde eingeräumt.

    • Das vollständige Datenset für die drei ersten Referenzdaten wird voraussichtlich bis Juni 2026 verfügbar sein.

  • Ein umfassender Nutzerleitfaden zu allen Funktionen des Pillar 3 Data Hub wurde am 23. Januar 2026 veröffentlicht.

  • Ein Entwurf des ITS zur Nachreichungspolitik soll im Laufe des Jahres 2026 entwickelt werden.

Die besondere Regelung für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCI)

Für SNCI gilt im P3DH ein grundlegend anderer Ansatz als für große und andere Institute - und das ist für Raiffeisen- und Volksbanken sowie andere kleine Institute eine wesentliche Entlastung.

Für kleine und nicht-komplexe Institute übernimmt die EBA die Aufbereitung der Offenlegungsvorlagen selbst - auf Basis der bereits vorliegenden Meldedaten. Die SNCIs müssen dem Data Hub gegenüber lediglich qualitative Informationen einreichen.

Allerdings ist der regulatorische Rahmen für SNCIs noch nicht abgeschlossen:

  • Der spezifische ITS für SNCIs, der die Erstellung der Offenlegungsvorlagen durch die EBA und den Offenlegungsprozess regelt, steht noch aus.

  • Der Prozess und die genauen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf qualitative Angaben, werden derzeit noch konsultiert.

  • Voraussichtlich stehen die entsprechenden Informationen erstmals für den Stichtag 31. Dezember 2025 im Pillar 3 Data Hub zur Verfügung - nach Abschluss des Konsultationsverfahrens und Erlass der finalen Standards.

Zugang zu den Daten: Das EBA Data Access Portal (EDAP)

Die im P3DH gesammelten Daten werden über das öffentlich zugängliche EBA Data Access Portal (EDAP) bereitgestellt. Über das seit Dezember 2025 verfügbare EBA-Datenportal EDAP sind die veröffentlichten Daten für alle zugänglich. Nutzer können Kennzahlen abrufen, Banken und Länder direkt vergleichen, interaktive Dashboards - unter anderem für Risiko- und ESG-Kennzahlen - nutzen sowie Daten für eigene Analysen herunterladen.

Der P3DH spielt eine Schlüsselrolle dabei, Investoren, Analysten, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit zu zeigen, wie sicher und solide die Institute sind, welchen Risiken sie ausgesetzt sind und wie diese Risiken gesteuert werden.

Verbindung zu den neuen Offenlegungsanforderungen unter CRR3

Der P3DH ist nicht isoliert zu betrachten, sondern eng mit den inhaltlich erweiterten Offenlegungspflichten unter CRR3 verknüpft. Die EBA hat mit dem Konsultationspapier EBA/CP/2025/07 (Mai 2025) auch den inhaltlichen Rahmen für Säule-3-Offenlegungen weiterentwickelt - mit besonderer Relevanz für SNCI:

  • Der Anwendungsbereich der ESG-Offenlegungspflichten nach Artikel 449a CRR3 wird auf alle Institute ausgedehnt, einschließlich SNCI (börsennotiert und nicht börsennotiert), wobei ein verhältnismäßiger Ansatz verfolgt wird.

  • SNCI werden lediglich wesentliche Informationen zu ESG-Risiken offenlegen müssen, einschließlich physischer und Transitionsrisiken sowie Engagements im fossilen Brennstoffsektor.

  • Die finalen ITS zu den überarbeiteten Offenlegungsanforderungen sollen bis Q4 2025 fertiggestellt werden, mit einem ersten Anwendungsdatum zum 31. Dezember 2026.

💡 Hinweis für keine und nicht komplexe Institute:

Der P3DH bedeutet für SNCI in erster Linie eine Entlastung - die EBA bereitet die quantitativen Offenlegungsvorlagen auf Basis der bereits eingereichten Meldedaten selbst auf. Allerdings sollten SNCIs die weitere Entwicklung des noch ausstehenden ITS aufmerksam verfolgen: Sobald dieser veröffentlicht wird, werden auch qualitative Angaben einzureichen sein. Es empfiehlt sich, die zuständige Aufsichtsbehörde und den jeweiligen Verband über den Zeitplan auf dem Laufenden zu halten und rechtzeitig interne Ansprechpartner sowie deren E-Mail-Adressen mit institutseigener Domäne zu benennen. Die Offenlegungsdaten im EDAP lassen sich bereits heute für Peer-Vergleiche und interne Benchmarking-Zwecke nutzen.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

12. Februar 2026

Art des Dokuments

Finale technische Durchführungsstandards (ITS) - Final Report

Herausgeber

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Art. 434, 434a CRR3 (Verordnung (EU) 2024/1623); Art. 106 CRD6

Adressaten

Alle EWR-Kreditinstitute und Klasse-1-Wertpapierfirmen; in erster Phase: große und andere Institute; SNCI: separater ITS ausstehend

Status

Finale ITS (große und andere Institute): in Kraft; ITS für SNCI: Konsultation ausstehend

📅 Erstanwendung

Große und andere Institute: Referenzdaten ab Juni 2025 (Übergangsphase); SNCI: voraussichtlich ab Referenzdatum 31. Dezember 2025 (nach Erlass des SNCI-ITS); ab Referenzdatum März 2026 P3DH als primäre Offenlegungsquelle


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