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ESAs Arbeitsprogramm 2026: Schwerpunkte für die europäische Finanzaufsicht

Der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA - die ESAs) hat am 16. Oktober 2025 sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 veröffentlicht. Das Programm definiert die wichtigsten Kooperationsbereiche und Prioritäten für das kommende Jahr in einem Umfeld anhaltender geopolitischer Spannungen und Unsicherheit.

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Digitale operationale Resilienz im Fokus

Mit der Umsetzung der Digital Operational Resilience Act (DORA) steht 2026 die Etablierung eines wirksamen Aufsichtsrahmens für kritische IKT-Drittdienstleister im Mittelpunkt. Die ESAs werden bis Ende 2025 kritische Drittanbieter für den EU-Finanzsektor bestimmen und 2026 den ersten vollständigen Überwachungszyklus durchführen.

Die praktische Umsetzung umfasst mehrere Komponenten: Für jeden kritischen Drittanbieter wird eine der ESAs als federführende Aufsichtsbehörde ernannt und arbeitet mit gemeinsamen Prüfungsteams zusammen, die sich aus Mitarbeitern der ESAs und nationaler Behörden zusammensetzen. Diese Teams führen Risikobewertungen durch und erstellen sowohl individuelle jährliche Aufsichtspläne als auch einen strategischen mehrjährigen Überwachungsplan.

Darüber hinaus werden die ESAs die aufsichtliche Konvergenz bei der Umsetzung von DORA fördern und das EU-Systemc Cyber Incident Coordination Framework (EU-SCICF) weiterentwickeln. Dieses Rahmenwerk dient der Koordinierung zwischen Behörden im Falle systemischer Cybervorfälle und wird 2026 durch entsprechende Tests und die Entwicklung von Verfahren weiter ausgebaut.

Wichtige DORA-Aktivitäten 2026:

  • Veröffentlichung einer jährlichen Liste kritischer IKT-Drittdienstleister auf EU-Ebene

  • Durchführung erster Prüfungstätigkeiten mit möglichen Empfehlungen und Folgemaßnahmen

  • Jahresbericht über die Aktivitäten des Oversight Forums

  • Bericht über bedeutende IKT-bezogene Vorfälle

Verbraucherschutz und Finanzbildung

Der Verbraucherschutz bleibt 2026 eine zentrale Priorität der ESAs, insbesondere im Kontext der Spar- und Investitionsunion der Europäischen Kommission. Ein wesentlicher Arbeitsbereich betrifft die Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs), wobei die ESAs technische Regulierungsstandards auf Basis der vorgeschlagenen Änderungen ausarbeiten werden.

Die ESAs planen, den Inhalt des PRIIPs Key Information Document (KID) zu vereinfachen und zu straffen, insbesondere in den Abschnitten zu Performance und Kosten. Parallel dazu wird die aufsichtliche Konvergenz gefördert, um Behörde und Marktteilnehmern weitere Orientierung bei der praktischen Anwendung der PRIIPs-Regelungen zu geben.

Im Bereich Finanzbildung werden die ESAs 2026 einen Workshop organisieren, um bewährte Praktiken für Finanzbildungsinitiativen auf nationaler Ebene auszutauschen. Zusätzlich werden sektorspezifische Finanzbildungsinitiativen mit Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörde weiterentwickelt.

Nachhaltige Finanzwirtschaft und ESG-Stresstests

Die ESAs werden die laufende Überprüfung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) beobachten und bei Bedarf Klarstellungen zum bestehenden Rahmenwerk bereitstellen. Im Sinne der Vereinfachung und Lastenreduzierung werden die ESAs 2026 ihren Jahresbericht nach Artikel 18 SFDR über Umfang und Qualität der Offenlegungen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen nicht vorlegen.

Ein wichtiger Meilenstein ist die Entwicklung gemeinsamer Leitlinien für ESG-Stresstests. Die ESAs haben den Auftrag erhalten, bis Januar 2026 Leitlinien zu entwickeln, die gewährleisten, dass Konsistenz, langfristige Überlegungen und gemeinsame Standards für Bewertungsmethoden in die Stresstests von ESG-Risiken integriert werden. Diese Leitlinien sollen konsistente Ansätze für Klima-Stresstests im gesamten europäischen Finanzsektor fördern.

Risikoanalyse und Finanzstabilität

Der Gemeinsame Ausschuss bleibt ein wichtiges Forum für die Diskussion sektorübergreifender Risiken. Die ESAs werden gemeinsam wichtige Trends und Schwachstellen für die Finanzstabilität bewerten und zusätzlich zu ihren jeweiligen sektoralen Risikoanalysen gezielte sektorübergreifende Risikoanalysen erstellen.

Die wichtigsten Ergebnisse werden dem Rat über den Wirtschafts- und Finanzausschuss der EU und die Treffen des Finanzstabilitätstisches präsentiert. Darüber hinaus wird ein jährlicher Bericht über Risiken und Schwachstellen veröffentlicht.

Verbriefungen und Finanzkonglomerate

Im Bereich der Verbriefungen wird der Gemeinsame Ausschuss für Verbriefungen Folgearbeiten zu seinem zweiten Bericht über die Funktionsweise des Verbriefungsregulierungsrahmens gemäß Artikel 44 der Verbriefungsverordnung (SECR) durchführen. Die Bemühungen zur aufsichtlichen Konvergenz werden verstärkt, um eine konsistente Umsetzung und Durchsetzung durch die nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen.

Für Finanzkonglomerate werden die ESAs die jährliche Aktualisierung und Veröffentlichung der Liste identifizierter Finanzkonglomerate fortsetzen. Wichtige Aufgaben umfassen die operative Einführung von Meldevorlagen für konzerninterne Transaktionen und Risikokonzentrationen sowie die Entwicklung von Meldevorlagen für die Kapitaladäquanz.

Weitere Arbeitsbereiche:

  • Bewertung von Stresstestpraktiken für Finanzkonglomerate

  • Kartierung und Datenerhebung für BigTechs und gemischte Tätigkeitsgruppen

  • Koordinierung zwischen bestehenden Regulatory Sandboxes im Finanzsektor und kommenden KI-Regulatory-Sandboxes

  • Überwachung der Korrespondenz zwischen Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen

Vereinfachungsagenda

Die ESAs werden ihr Arbeitsprogramm 2026 im Kontext der Vereinfachungsagenda umsetzen und Möglichkeiten zur Vereinfachung in ihrem Zuständigkeitsbereich prüfen. Gemeinsame Ergebnisse und Initiativen können entsprechend angepasst werden, um unnötige Belastungen für Finanzinstitute zu reduzieren.

💡 Hinweis für kleine Institute:

Sie sollten sich mit den DORA-Anforderungen auseinandersetzen, insbesondere hinsichtlich der Meldung IKT-bezogener Vorfälle und der vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern. Die geplanten Leitlinien zu ESG-Stresstests bieten eine Orientierung für die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in bestehende Risikomanagementprozesse. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über nationale Aufsichtsbehörden über die Entwicklungen im Bereich der aufsichtlichen Konvergenz zu informieren und gegebenenfalls an Konsultationen teilzunehmen.

Quelle / Eckdaten

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Referenz

JC 2025 33

📅 Veröffentlichung

16. Oktober 2025

Art des Dokuments

Arbeitsprogramm

Herausgeber

Joint Committee der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA, ESMA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Diverse EU-Verordnungen (DORA, SFDR, CRD6, Solvency II, SECR, FICOD)

Adressaten

Nationale Aufsichtsbehörden, Finanzinstitute, Marktteilnehmer

Status

Arbeitsprogramm (nicht beindend, definiert geplante Aktivitäten)

📅 Datum Erstanwendung

1. Januar 2026 (Beginn der Umsetzung der geplanten Aktivitäten)


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