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ESG-Risiken: Die Machbarkeit eines Standards für Kreditengagements

Aktualisiert: 20. März

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 24. Februar 2025 einen Bericht veröffentlicht, der die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) sowie die Machbarkeit der Einführung einer standardisierten Methodik zur Identifizierung und Qualifizierung von Kreditengagements für diese Risiken bewertet.


Gemäß Art. 501c Abs. 1 Buchstabe a) und b) der Verordnung (EU) NR. 575/2013 (CRR) hat die EBA die Aufgabe, Folgendes zu bewerten:


  • die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zuverlässiger und konsistenter ESG-Daten für die Kreditrisikopositionsklassen

  • die Machbarkeit der Einführung einer standardisierten Methodik zur Identifizierung und Qualifizierung solcher Engagements, basierend auf einem gemeinsamen Satz von Prinzipien für die ESG-Risikoklassifizierung und unter Verwendung der verfügbaren Informationen aus Nachhaltigkeitsberichterstattungsrahmen, Leitlinien und Erkenntnissen aus aufsichtlichen Stresstests oder Szenarioanalysen zu klimabezogenen Finanzrisiken sowie dem relevanten ESG-Score der Kreditrisikobewertung durch eine benannte ECAI.



Schlüsselergebnisse

Datenverfügbarkeit: Der Bericht stellt fest, dass es in den letzten Jahren zwar erhebliche Verbesserungen bei der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten gegeben hat, die ESG-Landschaft jedoch derzeit noch unvollständig ist.


Politische Initiativen: Wichtige politische Initiativen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie eine erhöhte Transparenz bei den Methoden der ESG-Scores und Kreditrisikobewertungen der externen Ratingagenturen (ECAI) sollten diese Landschaft weiter verbessern und die Herausforderungen mindern.


Fortschritte der Kreditinstitute: Kreditinstitute bewerten zunehmend ESG-Risiken, wobei die Fortschritte je nach Expositionsklasse variieren. Verfügbarkeit, Qualität und Granularität der Daten bleiben eine der größten Herausforderungen bei der Entwicklung fortschrittlicherer Ansätze.


Methodenreife: Die Methoden sind bei der Bewertung des Übergangsrisikos (Transitionsrisikos) in Unternehmensportfolios ausgereifter, wo die EBA einige Elemente der Standardisierung beobachtet hat. Bei Hypothekenengagements wurde ebenfalls ein gewisser Grad an Standardisierung festgestellt. Für andere Expositionsklassen sind die Methoden weniger ausgereift.


Bewertung von ESG-Risiken: Obwohl es aufkommende Praktiken zur Bewertung von ESG-Risiken gibt, sind die bisherigen Fortschritte bei der Bewertung, wie diese Risiken das Kreditrisikoniveau beeinflussen, begrenzt.


Machbarkeit einer standardisierten Methodik: Die EBA kommt zu dem Schluss, dass die Machbarkeit der Entwicklung einer standardisierten Methodik je nach Art der betrachteten Engagements und Risiken stark variiert. Bei regulatorischen Bemühungen zur Standardisierung wird wahrscheinlich ein sequentieller Ansatz erforderlich sein.






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