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ESMA-Leitlinien über Nachhaltigkeitsinformationen

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Art des Dokuments

Konsultationspapier

Ende der Konsultation

14. März 2024


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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Konsultation zu einem Entwurf von Leitlinien für die Anwendung von Nachhaltigkeitsangaben eingeleitet.


Diese Leitlinien haben zum Ziel:

  • sicherzustellen, dass die zuständigen nationalen Behörden die Nachhaltigkeitsangaben börsennotierter Unternehmen im Rahmen der Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und des Artikels 8 der Taxonomie-Verordnung einheitlich beaufsichtigen; und

  • Kohärenz und ähnlich robuste Ansätze für die Beaufsichtigung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen börsennotierter Unternehmen zu schaffen und so eine stärkere Verbindung zwischen den beiden Arten der Berichterstattung zu ermöglichen.


Das Konsultationspapier ist für börsennotierte Unternehmen, die gemäß der CSRD und Artikel 8 der Taxonomieverordnung zur Veröffentlichung solcher Informationen verpflichtet sind, sowie für Anleger und andere Nutzer solcher Informationen von Interesse.


Es wird erwartet, dass die ESMA die finalen Leitlinien im 3. Quartal 2024 veröffentlichen wird.

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