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EU-Bankensektor im Fokus: Europäische Kommission startet gezielte Konsultation zur Wettbewerbsfähigkeit

  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Die Europäische Kommission hat am 11. Februar 2026 eine gezielte Konsultation (Targeted Consultation on the Competitiveness of the EU Banking Sector) gestartet, die bis 19. April 2026 offen ist. Die Ergebnisse fließen direkt in einem umfassenden Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors ein, der im dritten Quartal 2026 veröffentlicht werden soll und zentraler Bestandteil der Strategie zur Spar- und Investitionsunion ist.

Hintergrund und Ziel der Konsultation

Die Konsultation steht im Zeichen eines strategischen Kurswechsels auf europäischer Ebene: Nach einem Jahrzehnt intensiver Regulierungsarbeit - geprägt von der Umsetzung von Basel III, der Stärkung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Aufbau der Bankenunion - rückt nun die Frage in den Vordergrund, ob und wo regulatorische Komplexität die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken hemmt. Europas Banken stehen in einem globalen Umfeld unter zunehmendem Druck: US-amerikanische Institute profitieren von tieferen Kapitalmärkten und einheitlicheren Aufsichtsstrukturen, während gleichzeitig Nicht-Banken und FinTech-Anbieter wachsenden Marktanteil gewinnen.

Die Kommission betont ausdrücklich, dass es nicht um Deregulierung geht, sondern darum, den Rahmen effizienter, kohärenter und für die Finanzierung der Realwirtschaft besser geeignet zu machen. Die Konsultation baut auf dem SIU-Kommuniquè der Kommission vom 19. März 2025 sowie auf den Empfehlungen der hochrangigen EZB-Task-Force zur Vereinfachung auf.

Inhaltliche Schwerpunkte der Konsultation

Das Konsultationsdokument gliedert sich in mehrere thematische Bereiche, die unterschiedliche Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit beleuchten:

Wettbewerbsfähigkeit und Marktstruktur

Der erste Themenblock fragt nach der grundsätzlichen Rolle des Bankensektors als Motor der EU-Wirtschaft, insbesondere bei der Finanzierung strategischer Prioritäten wie dem grünen und digitalen Wandel. Dabei wird auch die Frage der Sektorvielfalt aufgeworfen - also ob und wie verschiedene Bankenmodelle (Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Förderbanken) zur wirtschaftlichen Stabilität beitragen.

  • Beitrag der Banken zur Finanzierung strategischer EU-Prioritäten

  • Bedeutung der institutionellen Vielfalt im Bankensektor

  • Rolle nationaler Förderbanken und öffentlicher Garantiegeber

  • Wahrnehmung der wichtigsten Risiken für und durch EU-Banken

Binnenmarkt und grenzüberschreitende Aktivität

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vertiefung des Binnenmarkts im Bankenwesen. Die Kommission erfragt konkret, welche Hindernisse grenzüberschreitender Aktivität entgegenstehen und wie eine stärkere Integration der Bankenunion erreicht werden kann. Dies schließt Fragen zur Fragmentierung der Kapitalanforderungen, zur Proportionalität aufsichtlicher Anforderungen und zu möglichen Doppelgleisigkeiten im regulatorischen Rahmen ein.

Regulierungs- und Aufsichtsrahmen

Dieser Teil der Konsultation widmet sich explizit der Frage, ob das bestehende Regelwerk Innovationen fördert oder hemmt, ob die Meldebelastung verhältnismäßig ist und wo Vereinfachungen ohne Verlust an Resilienz möglich wären. Besonders relevant sind hier Fragen zur Wechselwirkung zwischen Säule-1- und Säule-2-Anforderungen sowie zu Puffern und ihrer Nutzbarkeit in Stressphasen.

Digitalisierung und internationale Wettbewerbsfähigkeit

Schließlich fragt die Kommission, inwieweit die Digitalisierung als Treiber von Wettbewerbsfähigkeit wahrgenommen wird - sowohl innerhalb der EU als auch im globalen Vergleich mit Drittstaaten wie den USA oder dem Vereinigten Königreich.

Adressaten und Beteiligungsform

Die Konsultation richtet sich ausdrücklich an ein breites Spektrum an Interessenträgern: Kreditinstitute aller Größen und Geschäftsmodelle, Investmentfirmen, FinTechs, Aufsichtsbehörden, Zentralbanken, Abwicklungsbehörden, Forschungseinrichtungen sowie Verbraucher- und Unternehmensverbände. Nicht alle Fragen sind für alle Adressaten gleichermaßen relevant - Teilnehmer können gezielt jene Fragen beantworten, die für ihren Kontext am bedeutsamsten sind.

Die Einreichung der Antworten erfolgt ausschließlich über den Online-Fragebogen auf der Website der Kommission. Nur so eingereichte Beiträge werden im abschließenden Konsultationsbericht berücksichtigt. Zusätzlich können Stellungnahmen durch den Upload unterstützender Dokumente ergänzt werden.

Zeitplan und nächste Schritte

Die Konsultation läuft vom 11. Februar bis 19. April 2026. Parallel dazu wurde ein gesonderter Call for Evidence mit einer kürzeren Frist bis 12. März 2026 veröffentlicht. Der abschließende Bericht der Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors ist für das dritte Quartal 2026 angekündigt und soll eine evidenzbasierte, vorausschauende Reformagenda für den Bankensektor enthalten.

💡 Hinweis für keine und nicht komplexe Institute:

Auch wenn sich die Konsultation primär auf die Gesamtarchitektur des europäischen Bankensektors bezieht, betreffen die diskutierten Themen kleine und nicht komplexe Institute (SNCI) unmittelbar: Fragen zur Verhältnismäßigkeit regulatorischer Anforderungen, zur Meldebelastung und zur Sektorvielfalt sind genau jene Punkte, bei denen kleinere Institute häufig besonders stark betroffen sind. Es empfiehlt sich, die Konsultation als Gelegenheit zu nutzen, eigene Erfahrungen mit dem regulatorischen Rahmen einzubringen - entweder direkt oder über die Verbände. Die Teilnahme an Konsultationen ist ein etablierter Kanal, um zukünftige Regulierungsgestaltung aktiv mitzuprägen.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

11. Februar 2026

Art des Dokuments

Gezielte Konsultation (Targeted Consultation)

Herausgeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Savings and Investment Union (SIU) Strategy; SIE-Kommuniquè der Kommission vom 19. März 2025

Adressaten

Kreditinstitute (aller Größen), Investmentfirmen, FinTechs, Aufsichtsbehörden, Zentralbanken, Abwicklungsbehörden, Forschungseinrichtungen, Verbraucher- und Unternehmensverbände, interessierte Bürgerinnen und Bürger

Status

Offen (Konsultation läuft)

📅 Konsultationsfrist

19. April 2026 (Call for Evidence: 12. März 2026)

📅 Geplante Veröffentlichung

Q3 2026


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