EU-Kapitalmarktintegration: Umfassendes Reformpaket zur Vereinfachung des Finanzmarktrechts
- Erika Leitgeb
- 6. Dez.
- 2 Min. Lesezeit
Die Europäische Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Integration der EU-Finanzmärkte veröffentlicht, das darauf abzielt, Hindernisse abzubauen und ein effizienteres, wettbewerbsfähigeres Finanzsystem in der Europäischen Union zu schaffen.

Hintergrund und Zielsetzung der Reform
Das Marktintegrationspaket ist ein zentraler Bestandteil der Strategie für eine europäische Spar- und Investitionsunion (Savings and Investments Union, SIU). Die EU-Finanzmärkte sind derzeit erheblich fragmentiert: Die Marktkapitalisierung der Börsen betrug 2024 nur 73% des EU-BIP, verglichen mit 270% in den USA. Diese Fragmentierung führt dazu, dass Finanzinstitute mit unterschiedlichen Anforderungen und Praktiken in den Mitgliedstaaten konfrontiert sind, was grenzüberschreitende Geschäfte behindert und sowohl für Bürger als auch für Unternehmen Nachteile mit sich bringt.
Die Integration soll nicht Selbstzweck sein, sondern ein Mittel, um einen einheitlichen Finanzdienstleistungsmarkt zu schaffen, der mehr ist als die Summe seiner nationalen Teile. Vereinfachter Zugang zu Kapitalmärkten senkt Kosten und macht die Märkte für Investoren und Unternehmen aller Größenordnungen attraktiver.
Beseitigung von Hinternissen für die Marktintegration
Das Reformpaket zielt darauf ab, Hindernisse in den Bereichen Handel, Nachhandel und Vermögensverwaltung zu beseitigen:
Einführung eines "Paneuropäischen Marktbetreibers" (PEMO): Dieser neue Status soll Betreibern von Handelsplätzen ermöglichen, ihre Unternehmensstrukturen und Lizenzen zu rationalisieren
Stärkung der Passport-Möglichkeiten: Regulierte Märkte und Zentralverwahrer erhalten erweiterte grenzüberschreitende Tätigkeitsmöglichkeiten
Vereinfachte Fondsverteilung: Die grenzüberschreitende Verteilung von OGAW und alternativen Investmentfonds (AIF) in der Union wird rationalisiert
Reduzierung der Emissionsbarrieren: Mitgliedstaaten können künftig weniger zusätzliche Anforderungen an Emittenten stellen
Förderung von Innovation und neuen Technologien
Ein wesentlicher Fokus liegt auf der Beseitigung regulatorischer Hindernisse für die Distributed-Ledger-Technologie (DLT):
die DLT-Pilotverordnung wird angepasst, um Grenzen zu lockern, mehr Verhältnismäßigkeit und Flexibilität zu bieten
Die Rechtssicherheit für neue Finanztechnologien wird erhöht
Die Adoption innovativer Technologien im Finanzsektor soll gefördert werden
Neuausrichtung der Aufsichtsarchitektur
Die Aufsichtsstruktur wird grundlegend umgestaltet, um Inkonsistenzen und Komplexitäten durch fragmentierte nationale Aufsichtsansätze zu adressieren:
Übertragung direkter Aufsichtsbefugnisse auf ESMA: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde erhält direkte Aufsicht über bedeutende Marktinfrastrukturen wie bestimmte Handelsplätze, zentrale Gegenparteien (CCPs), Zentralverwahrer (CSDs) und alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASPs)
Stärkung der Koordinierungsrolle der ESMA: Im Bereich der Vermögensverwaltung erhält ESMA verstärkte Koordinierungsbefugnisse, insbesondere für große grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgruppen
Straffung der Governance: Die Verwaltungsstruktur der ESMA wird gestrafft und ihr Budget aufgestockt, hauptsächlich finanziert durch Gebühren der Marktteilnehmer
Vereinfachung und Bürokratieabbau
Das Paket setzt auf umfassende Vereinfachung des Kapitalmarktrechts:
Umwandlung von Richtlinien in Verordnungen zur Verringerung nationaler Abweichungen
Rationalisierung der Level-2-Befugnisse
Reduzierung nationaler Optionen und Ermessensspielräume zur Vermeidung von Gold-Plating
Beseitigung unnötiger Anforderungen und administrativer Belastungen
Weiteres Verfahren
Die Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verhandelt und genehmigt werden. Aufgrund des umfassenden Charakters der Reformen ist mit einem längeren Gesetzgebungsverfahren zu rechnen. Die Kommission betont jedoch die politische Bedeutung und Dringlichkeit der Initiative - das Paket wurde bereits neun Monate nach der Ankündigung in der SIU-Strategie vorgelegt.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 4. Dezember 2025 |
Art des Dokuments | Legislativpaket |
Herausgeber | Europäische Kommission, Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion |
⚖️ Rechtsgrundlage | Teil der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion (SIU) |
Adressaten | Mitgliedstaaten, Finanzmarktteilnehmer, Handelsplätze, Zentralverwahrer, CCPs, Krypto-Dienstleister, Vermögensverwalter, nationale Aufsichtsbehörden |
✅ Status | Legislativvorschlag (Verordnung und Richtlinie); derzeit im Gesetzgebungsverfahren |
📅 Datum Erstanwendung | Noch nicht festgelegt; abhängig vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und den jeweiligen Übergangsfristen |



