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EU-Kommission startet Konsultation zu den Basel III-Marktrisikovorschriften für Banken

Die Europäische Kommission hat am 6. November 2025 eine öffentliche Konsultation zum aufsichtsrechtlichen Rahmen für Marktrisiken von Banken eingeleitet. Im Fokus steht die grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs (Fundamental Review of the Trading Book - FRTB), die Teile der Basel III-Reformen ist.

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Hintergrund der Konsultation

Die FRTB-Regelungen wurden international entwickelt, um die Berechnung von Marktrisiken im Handelsbuch der Banken zu verbessern und die Eigenkapitalanforderungen risikosensitiver zu gestalten. Die Herausforderung besteht darin, dass verschiedene Rechtsordnungen weltweit unterschiedliche Zeitpläne für die Implementierung dieser Vorschriften verfolgen. Dies führt zu potenziellen Wettbewerbsnachteilen für europäische Institute, die sich bereits an strengere Regeln halten müssen, während ihre internationalen Konkurrenten noch von Übergangsfristen profitieren.

Die Konsultation zielt darauf ab, kurzfristige Lösungen zu finden, die eine faire Wettbewerbssituation gewährleisten, ohne die grundsätzlichen Ziele der Basel III-Reformen zu gefährden.

Zwei politische Optionen im Fokus

Die Kommission stellt zwei Ansätze zur Diskussion, die beide darauf abzielen, die Auswirkungen der FRTB-Implementierung für EU-Banken abzufedern:

Option 1: Gezielte Übergangs- und Erleichterungsmaßnahmen

Diese Option sieht spezifische Erleichertungen vor, insbesondere bei der Behandlung von nicht-modellierbaren Risikofaktoren (Non-Modellable Risk Factors - NMRFs). Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:

  • eine schrittweise Einführung (Phase-in) bei der Behandlung von NMRFs

  • Operationale Erleichertungen zur Reduzierung des Umsetzungsaufwands

  • Technische Anpassungen, die die praktische Anwendbarkeit verbessern

Option 2: Temporärer Multiplikator

Als Alternative schlägt die Kommission einen zeitlich begrenzten Multiplikator vor, der die Kapitalanforderungserhöhungen für betroffene Banken dämpfen würde. Dieser Ansatz würde eine pauschale Entlastung bieten, ohne die detaillierten Berechnungsmethoden selbst zu verändern.

Rechtlicher Rahmen und weiteres Vorgehen

Die Kommission prüft auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen die Möglichkeit, eine Delegierte Verordnung gemäß Artikel 461a der Eigenkapitalverordnung (CRR) zu erlassen. Diese würde es ermöglichen, die diskutierten Maßnahmen zeitnah in geltendes EU-Recht zu überführen. Die Konsultationsrist endet am 6. Januar 2026, sodass interessierte Stakeholder noch bis Anfang Januar 2026 ihre Positionen einbringen können.

Bedeutung für das europäische Bankensystem

Die FRTB-Regelungen betreffen in erster Linie Banken mit bedeutendem Handelsgeschäft. Für diese Institute können die neuen Vorschriften erhebliche Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen haben, insbesondere wenn sie mit komplexen oder illiquiden Finanzinstrumenten handeln. Die Konsultation zeigt, dass die EU-Kommission bestrebt ist, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl die Finanzstabilität als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken berücksichtigt.

💡 Hinweis für kleinere Institute:

Die FRTB-Regelungen betreffen primär Banken mit umfangreichem Handelsbuchgeschäft. Kleine und nicht komplexe Institute sind in der Regel von diesen Vorschriften nicht oder nur marginal betroffen, da sie üblicherweise kein oder nur ein sehr begrenztes Handelsbuch führen. Dennoch lohnt es sich, die Entwicklungen zu verfolgen, da grundsätzliche Änderungen im CRR-Rahmen mittelbar auch Auswirkungen auf andere Bereiche der Bankenregulierung haben können. Falls Ihr Institut doch Handelsbuchpositionen hält, sollten Sie die Konsultationsergebnisse und die daraus resultierenden Regelungen aufmerksam beobachten.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

6. November 2025

Art des Dokuments

Konsultationspapier

Herausgeber

Europäische Kommission

⚖️ Rechtsgrundlage

Artikel 461a der Verordnugn (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

Adressaten

Kreditinstitute mit Handelsbuchgeschäft in der EU

Status

Öffentliche Konsultation

📅 Ende der Konsultationsfrist

6. Januar 2026


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