EZB legt Meilensteine für die Einführung des Integrated Reporting Framework (IReF) fest
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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 8. Juni 2026 in einer Pressemitteilung die wesentlichen Meilensteine für die Einführung des Integrated Reporting Framework (IReF) bekanntgegeben. Das IReF-Programm zielt darauf ab, die statistische Meldepflicht für Banken im Euroraum zu harmonisieren und in einem einheitlichen Rahmenwerk zu konsolidieren.

Was ist das IReF?
Das Integrated Reporting Framework (IReF) soll die statistischen Anforderungen des Eurosystems für Banken integrieren. Es wird im gesamten Euroraum anwendbar sein und kann auch von Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten übernommen werden. Der Fokus liegt zunächst auf den EZB-Anforderungen zur Bilanz- und Zinsstatistik, zur Wertpapierhaltungsstatistik sowie zu granularen Kreditdaten.
Das IReF wird die statistischen Meldepflichten in einem einzigen standardisierten Meldungsrahmen konsolidieren, der unmittelbar auf im Euroraum ansässige Banken anwendbar ist. Darüber hinaus soll es eine solide Grundlage für weitere Datenintegrationsaktivitäten in der EU schaffen. Langfristig soll es den Meldeaufwand für Banken spürbar reduzieren.
Ein zentrales Merkmal des IReF ist der Übergang von aggregierter Datenübermittlung in Meldevorlagen hin zur Lieferung granularer, transaktionsbezogener Daten – was eine grundlegende Neuausrichtung bestehender Meldearchitekturen erfordert.
Geopolitischer Kontext und digitale Souveränität
Die festgelegten Meilensteine tragen den aktuellen geopolitischen Entwicklungen Rechnung. Das Eurosystem setzt dabei verstärkt auf EU-basierte Technologielösungen, um Europas digitale Souveränität zu stärken. Dies schließt die Umsetzung des Rahmens innerhalb einer europäischen Cloud ein.
Die drei zentralen Meilensteine
Meilenstein 1: Öffentliche Konsultation zum IReF-Entwurf (2. Halbjahr 2027)
Im zweiten Halbjahr 2027 ist eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der IReF-Verordnung geplant, die den endgültigen Gesetzgebungsvorschlag mitgestalten soll. Im Vorfeld der Konsultation wird die Bankenbranche bereits Schlüsselinformationen zu den geplanten Meldeanforderungen erhalten, um einen konstruktiven Dialog zu gewährleisten.
Wichtiger Hinweis zum Status: Die Zeitachse steht unter dem Vorbehalt der formellen Verabschiedung der IReF-Verordnung, deren Ausgang von der Konsultation abhängt.
Meilenstein 2: Einjährige Pilotphase (ab Q2 2030)
Im zweiten Quartal 2030 beginnt eine einjährige Pilotphase, in der die meldepflichtigen Institute ihre Fähigkeit testen sollen, die neuen IReF-Datenanforderungen zu erfüllen. Diese Testphase soll die technische und operative Vorbereitung sowohl der meldepflichtigen Institute als auch des Eurosystems unterstützen und sicherstellen, dass strukturelle Probleme rechtzeitig vor der ersten offiziellen Übertragung behoben werden.
Meilenstein 3: Erste offizielle IReF-Meldung (ab Q2 2031)
Die erste offizielle IReF-Datenmeldung startet im zweiten Quartal 2031. Es ist eine einjährige parallele Meldephase vorgesehen, in der die Meldung bestehender statistischer Daten im IReF-Geltungsbereich parallel zur IReF-Meldung weiterläuft.
Implementierungsplan und nationale Rahmen
Derzeit erarbeitet die EZB einen umfassenden Plan für die Umsetzung der IReF-Verordnung, der zusätzliche methodische und technische Details enthält. Dieser Implementierungsplan legt fest, wie sich die nationalen Datenerhebungsrahmen infolge der IReF-Einführung weiterentwickeln werden. Er soll eine nahtlose und detaillierte Umsetzung des neuen Rahmens sicherstellen und klären, wie länderspezifische Residualanforderungen so gestaltet werden, dass sie mit den IReF-Anforderungen konsistent sind.
IReF als erster Schritt zu einem integrierten europäischen Meldesystem
Das IReF ist ein erster konkreter Schritt zur Integration von statistischer, aufsichtsrechtlicher und Abwicklungsmeldung in der EU, koordiniert durch das Joint Bank Reporting Committee (JBRC). Vorbereitungsarbeiten an einem gemeinsamen Datenwörterbuch in Zusammenarbeit mit Vertretern der Bankenbranche haben im vierten Quartal 2025 begonnen. Das JBRC arbeitet gleichzeitig an der Festlegung einer langfristigen Strategie für das umfassendere europäische integrierte Meldesystem und priorisiert konkrete Arbeitsstränge.
Bedeutung für kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs)
Für SNCIs und LSIs sind mehrere Aspekte des IReF besonders relevant:
Das IReF ist so konzipiert, dass es Proportionalitätsprinzipien Rechnung trägt, indem es die Meldepflichten für kleine Banken begrenzt. Damit wird anerkannt, dass kleinere Institute nicht denselben Aufwand leisten können wie große, komplexe Bankengruppen.
Darüber hinaus gilt:
Die länderübergreifende Standardisierung der Meldepflichten könnte für kleinere Banken einige Hindernisse beseitigen, die grenzüberschreitende Tätigkeiten bisher erschweren, und so den Wettbewerb im EU-Finanzsektor stärken.
Die einjährige Pilotphase (ab Q2 2030) gibt auch kleineren Instituten die Möglichkeit, ihre technischen und operativen Kapazitäten frühzeitig zu testen, bevor die Meldung verbindlich wird.
Die vorgesehene parallele Meldephase (ab Q2 2031) federt den Übergang ab und reduziert das Risiko von Meldefehlern in der Anfangsphase.
Der nationale Implementierungsplan der jeweiligen Zentralbank (OeNB für Österreich, Bundesbank für Deutschland) wird konkretisieren, wie bestehende nationale Meldepflichten in das IReF überführt werden.
Der Zeithorizont bis 2031 gibt SNCIs ausreichend Vorlaufzeit für die notwendige technische Vorbereitung – allerdings sollte der Umfang der Anpassungen nicht unterschätzt werden, da der Wechsel von aggregierten zu granularen Datenlieferungen strukturelle Änderungen in bestehenden Systemen erfordert.
💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe Institute:
Das IReF befindet sich noch in einer frühen Entwicklungsphase – die IReF-Verordnung existiert noch nicht als Entwurf, die öffentliche Konsultation ist erst für 2027 geplant. Dennoch empfiehlt es sich, das Thema jetzt auf dem Radar zu behalten:
Verfolgen Sie die Vorarbeiten des JBRC und die Informationen, die die EZB der Bankenbranche vor der Konsultation 2027 bereitstellen wird.
Bewerten Sie frühzeitig, ob Ihre bestehende Datenhaltung und Meldearchitektur grundsätzlich geeignet ist, granulare Transaktionsdaten zu liefern – denn genau das ist der Kernwechsel des IReF gegenüber dem heutigen aggregierten Meldewesen.
Achten Sie auf die nationalen Umsetzungspläne der OeNB bzw. der Deutschen Bundesbank, die konkretisieren werden, welche nationalen Erhebungsrahmen vom IReF betroffen sind.
Die Pilotphase ab Q2 2030 ist der entscheidende Testmoment – wer bis dahin keine Vorbereitungen getroffen hat, riskiert operative Schwierigkeiten bei der ersten offiziellen Meldung 2031.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 8. Juni 2026 |
Art des Dokuments | Pressemitteilung |
Herausgeber | Europäische Zentralbank (EZB) |
⚖️ Rechtsgrundlage | Künftige IReF-Verordnung (noch nicht verabschiedet); basiert auf der Verordnungsermächtigung der EZB im Bereich Statistik |
Adressaten | Im Euroraum ansässige Banken (meldepflichtige Institute); potenziell auch Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten |
✅ Status | Ankündigung von Meilensteinen; kein verbindlicher Rechtsakt. Die IReF-Verordnung selbst ist noch in Ausarbeitung (Konsultationsentwurf für 2. Halbjahr 2027 geplant). |
📅 Erstanwendung | Q2 2031 (erste offizielle Meldung); Pilotphase ab Q2 2030 |



