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EZB veröffentlicht Leitlinienentwurf für harmonisierte Abdeckung notleidender Kredite bei LSI

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 15. September 2025 eine öffentliche Konsultation zu einem Leitlinienentwurf für einen harmonisierten Aufsichtsansatz zur Abdeckung notleidender Kredite (Non-Performing Exposures, NPE) bei weniger bedeutsamen Instituten (Less Significant Institutions, LSI) eingeleitet. Die Konsultation läuft bis zum 27. Oktober 2025.

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Hintergrund und Zielsetzung

Obwohl die NPE-Quoten in den letzten zehn Jahren erheblich gesunken sind, teilweise dank des gemeinsamen Aufsichtsansatzes für bedeutsame Institute, haben einige LSI weiterhin Schwierigkeiten bei der Verwaltung ihrer bereits bestehenden NPE. Diese spiegeln sich in NPE-Beständen wider, die länger in den Bilanzen verbleiben und niedrigere Deckungsgrade aufweisen als bei bedeutsamen Instituten.

Die bereits bestehenden NPE stellen dauerhafte Quellen potenzieller zusätzlicher Verluste dar und begrenzen die Fähigkeit der Banken, neue Kredite zu vergeben.

Kernproblematiken:

  • Höhere NPE-Quoten bei LSI im Vergleich zu bedeutsamen Instituten

  • Niedrigere Deckungsgrade für bereits bestehende notleidende Kredite

  • Längere Verweildauer der NPE in den Bilanzen

  • Begrenzte Kapazitäten für neue Kreditvergabe

Anwendungsbereich und Abgrenzung

Der Leitlinienentwurf richtet sich an die nationalen zuständigen Behörden als direkte Aufsichtsbehörden der LSI und konzentriert sich darauf, ein solides Risikomanagement und einheitliche Aufsichtsstandards zu gewährleisten, während gleichzeitig die Behörden ihre Aufsichtsdiskretion im Rahmen der Säule-2-Bestimmungen ausüben können.

Insbesondere stellt der Entwurf Aufsichtserwartungen für bereits bestehende NPE dar, die vor dem 26. April 2019 entstanden sind und nicht in den Anwendungsbereich der im CRR vorgesehenen Abzugsanforderung fallen (die NPE nach diesem Datum abdeckt und bereits sowohl für weniger bedeutsame als auch für bedeutsame Kreditinstitute gilt).

Spezifische Merkmale:

  • Fokus auf Altbestände vor dem 26. April 2019

  • Keine Überschneidung mit bestehenden CRR-Abzugsregelungen

  • Proportionalitätsprinzip wird berücksichtigt

  • Risikobasierter Ansatz der nationalen Aufsichtsbehörden

Umsetzungsmodalitäten

Die nationalen zuständigen Behörden können jährlich bestimmen, welche weniger bedeutsamen Kreditinstitute in den Anwendungsbereich der Leitlinien fallen, basierend auf spezifischen Risiko- und Kontextkriterien, wodurch ein risikobasierter Ansatz ermöglicht und verzerrende Effekte vermieden werden. Zusätzlich werden die Behörden die Nachverfolgung für die identifizierten Banken von Fall zu Fall bewerten, unter Berücksichtigung der Besonderheiten jeder Bank.

Eine schrittweise Einführung des neuen Ansatzes gemäß den Leitlinien ist für den Zeitraum vom 31. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen, um die Auswirkungen abzumildern.

Zeitlicher Fahrplan:

  • Start: 31. Dezember 2025 (mit Flexibilität im ersten Jahr)

  • Vollständige Anwendung: ab 31. Dezember 2028

  • Jährliche Überprüfung des Anwendungsbereichs

  • Fall-zu-Fall Bewertung der Institute

Aufsichtliche Erwartungen und Bewertung

Die Aufsichtserwartungen werden keine direkten bilanziellen Auswirkungen für die betroffenen Banken haben. Eventuelle Unterschiede zu den tatsächlich von den Banken erreichten NPE-Deckungsquoten können von den nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen des Prozesses zur Festlegung der Säule-2-Anforderungen berücksichtigt werden, wobei mögliche Überschneidungen mit anderen Maßnahmen vermieden werden.

Das Verfahren folgt dem erfolgreichen Ansatz für NPE bei bedeutsamen Kreditinstituten seit 2018, berücksichtigt jedoch die spezifischen Merkmale weniger bedeutsamer Institute.

💡 Hinweis für Banken:

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die mögliche Anwendung vor, indem Sie Ihre NPE-Bestände vor dem 26. April 2019 identifizieren und bewerten. Dokumentieren Sie Ihre spezifischen Umstände und Geschäftsmodelle, da diese bei der individuellen Bewertung durch die Aufsichtsbehörden berücksichtigt werden. Nutzen Sie die Übergangszeit bis 2028 für eine schrittweise Anpassung Ihrer Deckungsstrategien.

Quelle / Eckdaten

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Referenz

noch nicht verfügbar

📅 Veröffentlichung

15. September 2025

Art des Dokuments

Konsultationspapier

Herausgeber

Europäische Zentralbank (EZB)

⚖️ Rechtsgrundlage

Art. 16 der SSM-Verordnung

Adressaten

Nationale zuständige Behörden (für LSI)

Status

Konsultationsentwurf

📅 Datum Erstanwendung

31. Dezember 2025 (schrittweise bis 31. Dezember 2018)

📅 Konsultations-ende

27. Oktober 2025


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