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EZB veröffentlicht aktualisierte Liste der beaufsichtigten Unternehmen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 19. Dezember 2025 die aktualisierte Liste der beaufsichtigten Unternehmen mit Stichtag 1. November 2025 veröffentlicht. Diese Liste gibt einen umfassenden Überblick über die Bankenlandschaft im einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und unterscheidet zwischen bedeutenden und weniger bedeutenden Instituten.

Aufbau und Struktur der Liste

Die veröffentlichte Liste gliedert sich in zwei Hauptteile, die die unterschiedlichen Aufsichtsebenen im SSM widerspiegeln:

Teil A: Bedeutende Institute (Significant Institutions)

Dieser Teil enthält alle Kreditinstitute, die aufgrund ihrer Größe, wirtschaftlichen Bedeutung oder grenzüberschreitenden Aktivitäten als bedeutend eingestuft werden und damit der direkten Aufsicht durch die EZB unterliegen. Die Einstufung erfolgt anhand klar definierter quantitativer und qualitativer Kriterien gemäß der SSM-Verordnung.

Teil B: Weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions)

In diesem Teil werden die weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen aufgeführt, die zwar unter die SSM-Aufsicht fallen, aber primär von den nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden. Die EZB behält jedoch die Überwachungsfunktion und kann bei Bedarf direkt eingreifen.

Bedeutung der Einstufung für Institute

Die Kategorisierung als bedeutendes oder weniger bedeutendes Institut hat weitreichende praktische Konsequenzen für die betroffenen Banken:

  • Aufsichtsintensität: Bedeutende Institute unterliegen intensiveren und häufigeren Prüfungen durch Joint Supervisory Teams der EZB

  • Berichtspflichten: Die Meldeanforderungen unterscheiden sich erheblich zwischen beiden Kategorien

  • Direkter Ansprechpartner: Bei bedeutenden Instituten ist die EZB die primäre Aufsichtsbehörde, während weniger bedeutende Institute hauptsächlich mit der nationalen Aufsicht kommunizieren

  • SREP-Prozess: Der aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess wird bei bedeutenden Instituten direkt von der EZB durchgeführt

Die Einstufung wird regelmäßig überprüft und kann sich bei Veränderungen der Institutsstruktur oder -größe ändern.

Änderungen und Entwicklungen

Die aktuelle Liste mit Stichtag 1. November 2025 spiegelt die jüngsten Entwicklungen in der europäischen Bankenlandschaft wider. Begleitend zur Veröffentlichung der Liste hat die EZB das Dokument "Significance Assessment: 2025 at a glance - moving to 2026" publiziert, das wichtige Einblicke in die Bewertungspraxis gibt:

  • Überblick über die Anwendung der Bedeutsamkeitskriterien im Jahr 2025

  • Statistische Auswertungen zu Neueinstufungen und Statusänderungen

  • Ausblick auf erwartete Entwicklungen und Schwerpunkte für 2026

  • Transparenz über die Bewertungsmethoden der EZB

Diese ergänzende Veröffentlichung bietet wichtigen Kontext für Institute, die ihre eigene Position im Aufsichtssystem besser verstehen möchten oder potenzielle Statusänderungen antizipieren müssen.

💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe Institute:

Überprüfen Sie regelmäßig die aktuelle Liste der beaufsichtigten Unternehmen, um Ihre eigene Position und die ihrer Wettbewerber im Aufsichtssystem zu verstehen. Bei geplanten Fusionen, Übernahmen oder signifikantem Wachstum sollten Sie frühzeitig prüfen, ob dies zu einer Änderung der Bedeutsamkeitseinstufung führen könnte. Dies ermöglicht eine rechtzeitige Vorbereitung auf möglicherweise veränderte Aufsichtsanforderungen. Nutzen Sie auch die ergänzenden EZB-Veröffentlichungen zur Bedeutsamkeitsbewertung, um Trends und Entwicklungen in der Aufsichtspraxis zu erkennen.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

19. Dezember 2025

Art des Dokuments

Öffentliche Liste / Aufsichtsinformation

Herausgeber

Europäische Zentralbank (EZB)

⚖️ Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (SSM-Verordnung), Art. 6 Abs. 4

Adressaten

Öffentlichkeit, Kreditinstitute im Euro-Raum und teilnehmenden Mitgliedstaaten

Status

Aktuelle offizielle Liste (Stichtag: 1. November 2025)

📅 Datum Erstanwendung

Laufend gültig, regelmäßige Aktualisierung


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