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Krypto-Assets als Finanzinstrumente: Leitlinien der ESMA ins Deutsche übersetzt

Die ESMA hat die Übersetzungen der Leitlinien vom 17. Dezember 2024 veröffentlicht. Diese befassen sich mit den Kriterien, anhand derer Krypto-Assets als Finanzinstrumente qualifiziert werden sollten. In diesem Fall unterliegen sie der Regulierung gemäß MiFID II und nicht der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR).


Ziel der Leitlinien ist es, die Bedingungen und Kriterien festzulegen, anhand derer zu bestimmen ist, ob ein Krypto-Asset als Finanzinstrument einzustufen ist. Diese soll eine einheitliche, kohärente und konsistente Anwendung der MiCAR-Vorschriften gewährleisten.


Zur Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden bei der Bewertung von Marktteilnehmern enthalten die Leitlinien auch illustrative Beispiele.


Die aufgeführten Kriterien sind jedoch nicht als abschließende Klassifizierung zu verstehen und ersetzen nicht die notwendige einzelfallbezogene Analyse. Es bleibt erforderlich, eine umfassende Bewertung vorzunehmen, um festzustellen, ob ein bestimmtes Krypto-Asset tatsächlich als Finanzinstrument zu qualifizieren ist.


Im Einzelnen klären die Leitlinien Folgendes:


  • Allgemeine Grundsätze zur Qualifikation von Krypto-Assets als Finanzinstrumente, wobei der technologische Aufbau des Tokens kein maßgebliches Kriterium sein sollte

  • Kriterien für die Einordnung als übertragbare Wertpapiere

  • Kriterien für die Einordnung als Geldmarktinstrumente

  • Kriterien für die Einordnung als Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW oder AIF)

  • Kriterien für die Einordnung als Derivate

  • Kriterien für die Einordnung als Emissionszertifikate

  • Allgemeine Informationen zum Begriff der Krypto-Assets, einschließlich solcher, die einzigartig und nicht austauschbar mit anderen Krypto-Assets sind (NFTs), sowie hybrider Krypto-Assets



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