Maschinenlesbare Säule-3-Offenlegung: Basel-Komitee startet Konsultation
- Erika Leitgeb
- vor 3 Tagen
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Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 5. Dezember 2025 ein Konsultationsdokument zur Einführung maschinenlesbarer Formate für Säule-3-Offenlegungen veröffentlicht. Mit dieser Initiative sollen Offenlegungsdaten von international tätigen Banken standardisiert und in elektronisch verarbeitbaren Formaten zugänglich gemacht werden.

Ausgangslage und Zielsetzung
Die Offenlegungen nach Säule 3 des Basler Regelwerks stellen eine wichtige Informationsquelle für Marktteilnehmer dar, um Einblick in die wichtigsten Risikokennzahlen international tätiger Banken zu erhalten. Aktuell veröffentlichen die meisten Banken ihre Informationen jedoch ausschließlich im PDF-Format, was die Aggregation, Verarbeitung und den Vergleich von Daten zwischen verschiedenen Instituten erheblich erschwert.
Der Basler Ausschuss schlägt daher vor, dass Säule-3-Daten künftig in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt werde müssen - entweder direkt durch die Banken auf ihren eigenen Websites oder über zentrale Datenbanken auf nationaler oder regionaler Ebene, die von der Aufsichtsbehörde für alle Banken einer Jurisdiktion genehmigt wurden.
Technische Anforderungen und Standards
Datenformate und Austauschstandards
Der Vorschlag sieht vor, dass Offenlegungsdaten in mindestens einem der folgenden Format-Kombinationen bereitgestellt werden müssen:
XBRL (eXtensible Business Reporting Language) in Kombination mit JSON oder CSV
SDMX (Statistical Data and Metadata eXchange) in Kombination mit CSV
JSON Schema
Alle Formate müssen dabei den Spezifikationen des Basler Ausschusses entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Dezimalpunkten und standardisierten Trennzeichen.
Taxonomie und Standardisierung
Besonders wichtig ist die Einführung einer einheitlichen Taxonomie durch den Basler Ausschuss. Diese wird auf der Website des Ausschusses in maschinenlesbarer Form veröffentlicht und laufend aktualisiert. Die Taxonomie definiert eindeutige Identifikatoren für jedes in den aktuellen Offenlegungsstandards enthaltene Datenelement, ohne jedoch die bestehenden nationalen Interpretationsunterschiede zu harmonisieren.
Für Länder, die bereits maschinenlesbare Säule-3-Offenlegungen verlangen, wird eine Mapping-Tabelle erstellt, die den Vergleich zwischen nationalen und Basel-Taxonomien ermöglicht.
Veröffentlichungsoption für Banken
Die nationalen Aufsichtsbehörden können zwischen zwei Ansätzen wählen:
Dezentraler Ansatz: Banken veröffentlichen die maschinenlesbaren Daten auf ihren eigenen Websites unter Verwendung standardisierter APIs (Application Programming Interfaces). Die Aufsichtsbehörde führt lediglich ein Verzeichnis der Basis-URLs aller betroffenen Institute.
Zentraler Ansatz: Die Aufsichtsbehörde betreibt eine zentrale Datenbank, in der alle Offenlegungsdaten der Banken ihrer Jurisdiktion gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Beide Ansätze haben spezifische Vor- und Nachteile: Der dezentrale Ansatz entlastet die Aufsichtsbehörden von Datensammlungs- und -verteilungsaufgaben, während der zentrale Ansatz die Datenverfügbarkeit für Nutzer erleichtert und insbesondere kleineren Instituten zugutekommt.
Umfang der maschinenlesbaren Offenlegung
Der Vorschlag konzentriert sich zunächst auf quantitative Offenlegungen. Von den 82 Templates im aktuellen Offenlegungsstandard sollen mindestens 60 der 67 Templates mit quantitativen oder gemischten Daten maschinenlesbar bereitgestellt werden - dies entspricht etwa 73% aller aktuellen Offenlegungsanforderungen.
Qualitative Informationen müssen vorerst nicht strukturiert maschinenlesbar sein, jedoch wird präzisiert, dass alle menschenlesbaren Säule-3-Offenlegungen im PDF-Format bereitgestellt werden müssen. Diese PDFs müssen durchsuchbar sein und dürfen keine Text-Informationen in Bildformat enthalten oder passwortgeschützt sein.
Implementierung und Zeitplan
Der neue Standard soll für Meldestichtage ab dem 1. Januar 2029 wirksam werden. Nach Veröffentlichung des finalen Standards und der Taxonomie Ende 2026 haben Aufsichtsbehörden und Banken somit zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.
Der Basler Ausschuss verzichtet bewusst auf einen stufenweisen Ansatz für einzelne Templates - stattdessen soll die maschinenlesbare Offenlegung für alle vorgesehenen quantitativen Tabellen gleichzeitig verpflichtend werden. Eine Pflicht zur Nacherfassung historischer Daten ist nicht vorgesehen.
Globale Zugänglichkeit und Datenaggregation
Um die weltweite Zugänglichkeit zu gewährleisten, wird das Sekretariat des Basler Ausschusses eine maschinenlesbare Liste der Basis-URLs pflegen - entweder von nationalen Offenlegungsdatenbanken oder von Verzeichnissen der URLs der Säule-3-Websites einzelner Banken.
Der Ausschuss erwägt zudem die Einrichtung einer globalen Datenbank, die alle verfügbaren maschinenlesbaren Säule-3-Daten sammelt und zentral zugänglich macht. Diese würde die Daten automatisch aus den bestehenden Quellen abrufen, ohne zusätzlichen Aufwand für die Banken zu verursachen.
💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe Institute:
Die technischen Anforderungen mögen auf den ersten Blick komplex erscheinen, jedoch wird die Umsetzungslast durch die zweijährige Übergangsrist sowie die Option der zentralisierten Veröffentlichung durch die Aufsichtsbehörde deutlich reduziert. Institute sollten frühzeitig mit ihrer nationalen Aufsichtsbehörde klären, welcher Veröffentlichungsansatz in ihrer Jurisditkion gewählt wird. Bei dezentraler Veröffentlichung können die erforderlichen APIs schrittweise implementiert werden, beginnend mit den Mindestanforderungen. Länder mit bestehenden maschinenlesbaren Standards können ihre aktuellen Taxonomien beibehalten, sofern eine Mapping-Tabelle zur Basel-Taxonomie erstellt wird.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 5. Dezember 2025 |
Art des Dokuments | Konsultationspapier |
Herausgeber | Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) |
⚖️ Rechtsgrundlage | Basel III Rahmenwerk (DIS10, DIS11) |
Adressaten | International tätige Banken im BCBS-Mitgliedsjurisdiktionen |
✅ Status | Konsultationsentwurf |
📅 Datum Erstanwendung | 1 Januar 2029 (vorgeschlagen) |



