Meldung über Zahlungsgebühren und abgelehnte Transaktionen
- Erika Leitgeb
- 6. Feb.
- 1 Min. Lesezeit

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 4. Februar 2025 ihren endgültigen Entwurf für technische Durchführungsstandards (ITS) zur Meldung von Daten über Gebühren für Überweisungen und Zahlungskonten sowie über den Anteil abgelehnter Transaktionen veröffentlicht.
Hauptpunkte der neuen Meldestandards
Standardisierte Berichterstattung
Die ITS zielen darauf ab, die Berichterstattung von Banken, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten an ihre nationalen zuständigen Behörden zu vereinheitlichen.
Inhalt der Meldungen
Gebühren für reguläre und Echtzeitüberweisungen, aufgeschlüsselt nach Art der Überweisung, Zahlungsdienstnutzern, Zahlungsinitiierungskanälen und der Partei, die die Gebühr trägt;
Gebühren für Zahlungskonten;
Anteil der aufgrund von EU-Sanktionen abgelehnten Echtzeitüberweisungen.
Verschiebung der Frist
Die EBA hat die erste harmonisierte Meldung um 12 Monate verschoben, von April 2025 auf April 2026. Dies gibt den Banken mehr Zeit zur Vorbereitung und Umsetzung.
Bedeutung und Auswirkungen
Diese neuen Standards sollen sicherstellen, dass Verbraucher von Echtzeitüberweisungen profitieren und dass diese nicht teurer sind als reguläre Überweisungen. Sie werden der Europäischen Kommission helfen, die Auswirkungen der geänderten SEPA-Verordnung (aufgrund der Instant Payment-Verordnung) auf die Preisgestaltung von Zahlungskonten und Überweisungen zu überwachen.
Nächste Schritte
Nach der Übermittlung des endgültigen Entwurfs an die Kommission wird die EBA bis zum zweiten Quartal 2025 das Datenmodell, die XBRL-Taxonomie und die Validierungsregeln entwickeln.



