OeNB und FMA veröffentlichen ihre gemeinsamen Schwerpunkte für 2024
- Erika Leitgeb
- 30. Dez. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Folgende Themenschwerpunkte wurden für das Jahr 2024 festgelegt:

Resilienz des Bankensektors und Sicherung der Finanzmarktstabilität
Die Kapitalstärkung soll weiterhin im Fokus von mikro- und makroprudentiellen Maßnahmen stehen. Die Auswirkungen von Inflation und der restriktiveren Geldpolitik auf das Zins- und Kreditrisiko, die Liquiditätsausstattung sowie die Kapitalausstattung werden sowohl mikro- als auch makroprudenziell analysiert.
Immobilienrisiken
Die Immobilienrisiken (Wohn- und Gewerbeimmobilien) im österreichischen Bankensektor sollen durch mikro- und makroprudenzielle Maßnahmen weiter begrenzt werden. Dabei stehen die Einhaltung nachhaltiger Vergabestandards und die vorausschauende Bildung von Risikovorsorgen in Verbindung mit konservativen Sicherheitenbewertungen im Zentrum.
Digitalisierung und ICT-Risiken
Die Umsetzung von DORA (Digital Operational Resilience Act) wird aufsichtlich entsprechend vorbereitet. Zudem sollen die Auswirkungen von neuen Technologien wie KI-Anwendungen auf die Geschäftsmodelle und die Risikosituation erfasst werden.
Klima- und Umweltrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere Klima- und Umweltrisiken, sollen noch stärker in Risikomanagement, Strategie und Governance der Kreditinstitute abgebildet werden. Der FMA-Nachhaltigkeitsleitfaden soll novelliert, der von der OeNB durchgeführte nationale Klimastresstest methodisch weiterentwickelt werden.
Regulatorik
Die österreichischen Aufsichtspositionen zu wesentlichen Rechtsmaterien sollen im Rahmen des europäischen Rechtssetzungsverfahrens (z. B. Weiterentwicklung der Regelungen im Bereich Krisenmanagement) sowie der nationalen Umsetzung eingebracht werden.
Die Vorbereitungen auf den Vollzug neuer Regelungen (insbesondere EU-Bankenpaket und DORA) sind im Gange, erforderliche Änderungen in der Aufsichtspraxis werden eingeleitet.
Governance
Die Durchsetzung der Governance-Anforderungen gegenüber Kreditinstituten wird durch die Überarbeitung des regulatorischen Rahmenwerks im Zuge der nationalen Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben sowie durch eine noch engere Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäscheprävention gestärkt.
Inhaltlich sind die dargestellten Ziele in Verbindung mit den Aufsichtsschwerpunkten des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) für 2024 zu sehen und stehen in Einklang mit den Zielen und dem Work Programme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA).



