Risikomanagement: EBA aktualisiert Modelle
- Erika Leitgeb
- 26. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. März

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Konsultation zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 über den Benchmarking-Vergleich des Kreditrisikos, des Marktrisikos und der IFRS 9-Modelle für das Jahr 2026 eingeleitet.
Die wichtigsten Änderungen im Bereich des Marktrisikos:
neue Modelle zur Erhebung der Risikomaße des alternativen internen Modellansatzes (AIMA) im Rahmen der Fundamental Review of the Trading Book (FRTB)
Ausweitung des Anwendungsbereichs der Übung auf Banken, die ausschließlich die Methode des alternativen standardisierten Ansatzes (ASA) anwenden, in direkter Umsetzung der überarbeiteten Formulierung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI)
Änderungen im Rahmen des Kreditrisikos:
Nur geringfügige Anpassungen sind vorgesehen:
die Änderungen an den ITS (Implementing Technical Standards) ermöglichen eine Zuordnung der Assetklassen für die Benchmarking-Portfolios und eine Abstimmung der IRB-Kreditrisikomodelle mit den überarbeiteten ITS für aufsichtliche Meldungen. Dies steht im Einklang mit den Änderungen des regulatorischen Rahmens im neuen Bankenpaket (CRR III, CRD VI).
Hintergrund und Zielsetzung
Der vorliegende ITS-Entwurf wurde gemäß Artikel 78 der Richtlinie 2013/36/EU (CRD) entwickelt. Demnach muss die EBA festlegen, welche Benchmark-Portfolios, Modelle und Definitionen in den jährlichen Benchmarking-Übungen verwendet werden sollen. Diese Übungen ermöglichen den Aufsichtsbehörden eine jährliche Bewertung der internen Methoden, die zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen genutzt werden.
Die Benchmarking-Übung der EBA bildet die Grundlage für:
prudenzielle Bewertungen;
horizontale Analysen der Ergebnisse interner Modelle.
Sie gewährleistet eine konsistente Überwachung der Variabilität der Eigenkapitalanforderungen, die sich aus der Anwendung interner Modelle ergibt, sowie der Auswirkungen verschiedener aufsichtsrechtlicher und regulatorischer Maßnahmen auf Kapitalanforderungen und Solvabilitätskennziffern in der EU.
In diesem Zusammenhang aktualisiert das EBA-Konsultationsdokument die für das Jahr 2026 zu erhebenden Informationen.
Die Konsultation ist bis zum 26. Mai 2025 geöffnet.