SFDR - Konsultation der EU-Kommission zur Offenlegung
- Erika Leitgeb
- 23. Sept. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Link zum Dokument 1 | |
Link zum Dokument 2 | |
Art des Dokuments | Konsultationspapier |
Initiator | EU-Kommission |
Veröffentlichung | 14. September 2023 |
Konsultationsfrist bis | 15. Dezember 2023 |
Anzuwenden voraussichtlich ab | ausständig |

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Verordnung (EU) 2019/2088 über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) gestartet.
Die SFDR legt fest, wie Finanzintermediäre Informationen zur Nachhaltigkeit gegenüber Investoren offenlegen müssen.
Die SFDR soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, Mairead McGuinness, sagte: "Die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen ist der Schlüssel dazu, dass Anleger fundierte Entscheidungen über ihre Investitionen treffen können. Seit die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) im Jahr 2018 vorgeschlagen wurde, hat sich in der Welt der nachhaltigen Finanzen viel getan. Heute starten wir eine dreimonatige, ausführliche Konsultation der Interessengruppen. Wir wollen wissen, ob unsere Verordnung ihre Bedürfnisse und Erwartungen erfüllt und ob sie zweckmäßig ist."
Die Verordnung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Finanzdienstleistungssektor ist seit März 2021 in Kraft.
Im Dezember 2022 kündigte Kommissarin Mairead McGuinness selbst eine umfassende Evaluierung des Regulierungsrahmens an, um seine potenziellen Mängel zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit, die Wirksamkeit der neuen Verordnung und ihre Fähigkeit, Greenwashing zu bekämpfen.
Diese öffentliche Konsultation ist eine der Initiativen, die diese Bewertung unterstützen sollen.
Die Konsultation wird am 15. Dezember 2023 enden.



