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AMLA startet Datenerhebung zur Kalibrierung ihrer Risikomodelle

  • vor 7 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit

Die Europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) hat am 16. März 2026 das Berichtspaket für ihre Datenerhebungs- und Testübung veröffentlicht. Ziel ist die Erprobung und Kalibrierung der Risikomodelle, auf deren Grundlage die AMLA ab 2027 bis zu 40 Finanzinstitute führ ihre Direktaufsicht auswählen wird. Die Übung markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur operativen Direktaufsicht, die ab 2028 starten soll.

Hintergrund: Wozu dient die Datenerhebung?

Die AMLA wurde im Juli 2025 operativ tätig und hat im Januar 2026 die AML/CFT-Zuständigkeiten der EBA vollständig übernommen. Ein zentrales Element ihres Auftrags ist die direkte Beaufsichtigung jener Finanzinstitute, die in der EU das höchste Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko aufweisen. Die aktuelle Datenerhebung verfolgt zwei konkrete Ziele:

  • Selektion für die Direktaufsicht: Die erhobenen Daten bilden die analytische Grundlage für die Auswahl von bis zu 40 Instituten, die ab 2028 unter direkter AMLA-Aufsicht stehen werden. Die Auswahl selbst ist für 2027 geplant.

  • Harmonisierung der Risikobeurteilung: Die Modelle sollen sicherstellen, dass Geldwäscherisiken von Kredit- und Finanzinstituten EU-weit konsistent und vergleichbar bewertet werden - unabhängig davon, welche nationale Behörde die Aufsicht ausübt.

Die Übung steht in engem Zusammenhang mit dem finalen RTS zur Risikobeurteilung für die Zwecke der Direktaufsicht (gemäß Art. 12 AMLR), den die AMLA bereits verabschiedet hat. Dieser RTS legt die Methodik zur Bewertung des Residualrisikos auf Einzel- und Gruppenebene fest, einschließlich der Schwellenwerte für Kundenzahl, Transaktionsvolumen und geografische Präsenz.

Wer nimmt teil?

Nicht alle Finanzinstitute sind Teil dieser Übung. Die Auswahl erfolgte durch die nationalen zuständigen Behörden, die der AMLA entsprechende Listen übermittelt haben. Zwei Gruppen wurden identifiziert:

  • Potenziell direkt beaufsichtigte Institute: Jene Institute, die aufgrund ihres grenzüberschreitenden Footprints (Tätigkeit in mind. 6 EU-Mitgliedstaaten) und ihres Risikoprofils für die Direktaufsicht in Frage kommen.

  • Repräsentative Stichprobe: Eine Vergleichsgruppe von Instituten, die voraussichtlich unter nationaler Aufsicht verbleiben, aber als Referenz für die Kalibrierung der Modelle dienen.

Institute, die nicht von ihrer nationalen Behörde benachrichtigt wurden, sind ausdrücklich nicht Teil dieser Übung.

Das Berichtspaket: Inhalt und Prozess

Die AMLA hat das Berichtspaket in enger Abstimmung mit den nationalen Aufsichtsbehörden und den teilnehmenden Instituten entwickelt. Nach einer ersten Feedback-Runde wurde ein Entwurf über die nationalen Behörden zur Verfügung gestellt, um den Instituten eine frühzeitige Datenvorbereitung zu ermöglichen. Das nun veröffentlichte finale Paket umfasst:

  • Interpretative Note: Erläuterungen zur Methodik und zu den Meldevoraussetzungen.

  • Meldetemplate (xlsx): Das standardisierte Datenerhebungsformular, das von den ausgewählten Instituten auszufüllen ist.

  • Webinar-Unterlagen: Präsentationsfolien eines aufgezeichneten Webinars mit Erläuterungen zu den Meldevoraussetzungen und den weiteren Schritten.

Die Einreichungsfirst für die erhobenen Daten ist der 22. April 2026.

Bedeutung für das europäische AML-Aufsichtssystem

Die Datenerhebungsübung ist weit mehr als eine technische Pflichtübung. Sie ist ein integraler Bestandteil des Aufbaus des europäischen AML-Aufsichtssystems und hat weitreichende Implikationen:

  • Grundlage für die erste Selektionsrunde (2027): Auf Basis der validierten Modelle werden die nationalen Behörden Anfang 2027 Datenpunkte von den für die Direktaufsicht infrage kommenden Instituten erheben. Anschließend wählt die AMLA die 40 direkt beaufsichtigten Institute aus.

  • Systemtransfer: Die Übung ermöglicht es den teilnehmenden Instituten, ihre internen Systeme und Datenprozesse auf künftige Meldeanforderungen vorzubereiten - nach der Logik der AMLR, als würde diese bereits vollumfänglich gelten.

  • Kalibrierung der Risikomodelle: Die AMLA nutzt die eingereichten Daten, um ihre Bewertungsmodelle weiter zu schärfen und zu validieren - mit direkter Auswirkung auf die Aufsichtspraxis aller nationalen Behörden.

AMLA-Vorsitzende Bruna Szegő betonte, dass qualitativ hochwertige Daten aus dem Privatsektor unverzichtbar seien, um ein zuverlässiges Selektionsmodell und eine gemeinsame EU-weite Risikobewertungsmethodik aufzubauen.

Zeitplan und nächste Schritte

Die aktuell laufende Datenerhebung ist Teil einer klaren Zeitlinie:

  • März - April 2026: Testübung - ausgewählte Institute reichen ihre Daten bis zum 22. April ein.

  • 2026: Modellvalidierung und -optimierung durch die AMLA

  • Anfang 2027: Datenerhebung bei den für die Direktaufsicht identifizierten Instituten durch die nationalen Behörden.

  • 2027: Auswahl und Bekanntgabe der 40 direkt beaufsichtigten Institute: erstmalige Auswahl alle drei Jahre.

  • Ab 1. Januar 2028: Beginn der direkten AMLA-Aufsicht durch Joint Supervisory Teams (JSTs).

💡 Hinweis für keine und nicht komplexe Institute:

Kleine und nicht komplexe Institute werden aller Voraussicht nach nicht zur Gruppe der bis zu 40 direkt von der AMLA beaufsichtigten Institute gehören - die Auswahlkriterien (Tätigkeit in mind. 6 EU-Mitgliedstaaten, Transaktionsvolumen ≥ 50 Mio. EUR pro Mitgliedstaat, mind. 20.000 Kunden pro Mitgliedstaat) sind auf grenzüberschreitend tätige Großinstitute ausgerichtet. Dennoch sind auch SNCs von der laufenden Entwicklung betroffen: Die AMLA-Risikomodelle und die daran anknüpfende harmonisierte Aufsichtsmethodik werden künftig die Bewertungsmaßstäbe für alle nationalen Aufsichtsbehörden prägen - auch jener, die kleine Institute beaufsichtigen. Zudem gelten die AMLR und die einschlägigen RTS (z.B. zur unternehmensweiten Risikobewertung gemäß Art. 10 AMLR) für alle Verpflichteten unabhängig von Größe und Komplexität.

Empfehlung: SNCs sollten die Entwicklung der AMLA-Risikomodelle und der zugehörigen RTS weiter verfolgen und frühzeitig prüfen, ob interne AML/CFT-Prozesse und Datensysteme AMLR-konform aufgestellt sind. Die aktuelle Testübung kann als Orientierungspunkt dienen, welche Datenpunkte künftig regulatorisch relevant sein werden.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

16. März 2026

Art des Dokuments

Berichtspaket (Interpretative Note, Meldetemplate, Webinar-Unterlagen) inkl. Pressemitteilung

Herausgeber

AMLA - Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism

⚖️ Rechtsgrundlage

Art. 12 und 13 AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624); AMLA-Verordnung (EU) 2024/1620

Adressaten

Ausgewählte Kredit- und Finanzinstitute (benachrichtigt durch nationale Aufsichtsbehörden)

Status

Veröffentlicht / Testphase aktiv

📅 Einreichungsfrist

22. April 2026

📅 Datum Direktaufsicht

ab 1. Januar 2028


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