Basler Ausschuss legt freiwilligen Offenlegungsrahmen für Klima- und Umweltrisiken vor
- Erika Leitgeb
- 16. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Am 13. Juni 2025 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) den finalen Rahmen für die freiwillige Offenlegung klimabezogener finanzieller Risiken veröffentlicht. Das Dokument wurde auf Basis der Konsultation aus dem November 2023 überarbeitet und enthält qualitative und quantitative Berichtsbausteine. Die Umsetzung des Rahmens erfolgt auf freiwilliger Basis - nationale Aufsichtsbehörden entscheiden über eine Anwendung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Zielsetzung und Hintergrund
Mit dem neuen Rahmen verfolgt der Ausschuss das Ziel, einen international kohärenten Bezugsrahmen für die Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken zu schaffen. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Tranpsarenz und Vergleichbarkeit klimabezogener Informationen im Bankensektor. Gleichzeitig erkennt der Ausschuss die derzeit noch begrenzte Datenverfügbarkeit und die Unterschiede in der regulatorischen Praxis der einzelnen Jurisdiktionen an.
Vor diesem Hintergrund soll der Rahmen eine Orientierungshilfe bieten, ohne verbindliche Anforderungen zu setzen. Nationale Aufsichtsbehörden können entscheiden, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Tabellen und Templates zur Anwendung kommen.
Wesentliche Inhalte des Offenlegungsrahmens
Das Dokument enthält sowohl qualitative als auch quantitaive Offenlegungselemente. Die qualitativen Angaben fokussieren auf Governance, Strategie und Risikosteuerung, während die quantitativen Modelle konkrete Risikodaten und Kennzahlen erfassen.
Qualitativen Tabellen:
CRFRA: Informationen zu Governance, Strategie und Risikomanagement im Zusammenhang mit klimabezogenen finanziellen Risiken
CRFRB: Ergänzende qualitative Angaben zu Übergangsrisiken, physischen Risiken und Konzentrationsrisiken.
Quantitative Templates:
CRFR1: Angaben zu Übergangsrisiken, insbesondere finanzierte Emissionen nach Sektor.
CRFR2: Expositionen gegenüber physischen Risiken
CRFR3: Energieeffizienzbezogene Offenlegung von Immobilienexpositionen im Hypothekenportfolio
CRFR4: Emissionsintensität pro physischer Outputeinheit und nach Sektor.
Der Ausschuss hebt hervor, dass kein einzelner Indikator ausreicht, um das komplexe Risikoprofil vollständig darzustellen. Vielmehr ist eine Kombination aus verschiedenen quantitativen und qualitativen Informationen notwendig, um ein vollständiges Bild zu erhalten. Die Nutzer:innen der Informationen werden ausdrücklich dazu angehalten, die Offenlegungen ganzheitlich zu interpretieren.
Umsetzungsrahmen und Flexibilität
Die Nutzung des Rahmens ist freiwillig. Ob eine verpflichtende Anwendung erfolgt, liegt im Ermessen der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit von Flexibilität, insbesondere vor dem Hintergrund der noch nicht vollständig ausgereiften Datenverfügbarkeit und Methodologien. Darüber hinaus kündigt der Ausschuss an, die internationale Umsetzung sowie die Entwicklungen in den Jurisdiktionen zu beobachten und bei Bedarf Anpassungen am Rahmen vorzunehmen.
💡Hinweis Banken:
Auch wenn keine unmittelbare Verpflichtung zur Anwendung besteht, kann der freiwillige Offenlegungsrahmen für Banken von strategischem Interesse sein. Er ermöglicht eine strukturierte interne Bestandsaufnahme klimabezogener Risiken und dient als Vorbereitung auf potenziell verbindliche Vorgaben in der Zukunft. Zudem bietet der Rahmen eine hilfreiche Orientierung für die Integration in bestehende ESG-Offenlegungsprozesse sowie zur Abstimmung mit anderen Initiativen wie der CRR-ESG-Offenlegung.
Quelle & Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
Art des Dokuments | Rahmenwerk / Offenlegungsleitfaden |
📆 Veröffentlichung | 13. Juni 2025 |
Herausgeber | Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) |
✅ Status | Final |



