EBA Benchmarking-Übung 2026: Neue technische Standards für Kredit- und Marktirisiko
- Erika Leitgeb
- 20. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 8. August 2025 den endgültigen Entwurf der technischen Durchführungsstandards (ITS) veröffentlicht, mit dem die Durchführungsverordnung zum Benchmarking von Kredit- und Marktirisiken für die Übung 2026 geändert wird. Die bedeutendste Änderung betrifft das Marktrisiko, bei dem die EBA vorschlägt, die Datenerhebung auf Informationen zum alternativen Standardansatz zu beschränken, die von Banken mit genehmigten internen Modellen bereitgestellt werden müssen.

Wesentliche Änderungen im Marktrisiko
Die wichtigsten Neuerungen konzentrieren sich auf den Bereich des Marktrisikos. Die auf dem alternativen internen Modellansatz (AIMA) basierenden Vorlagen wurden aufgrund der zusätzlichen Verzögerung bei der Annahme der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) durch die Kommission nicht implementiert.
Dies hat konkrete Auswirkungen auf die teilnehmenden Institute:
Die Stichprobe der Banken für die Datenerhebung bleibt dieselbe wie bei der Übung 2024
Der Fokus liegt ausschließlich auf dem alternativen Standardansatz (ASA)
Nur Banken mit genehmigten internen Modellen müssen entsprechende Daten liefern
Die AIMA-basierten Vorlagen entfallen vollständig
Anpassungen bei der Datenerhebung
Im Vergleich zur Übung 2025 wurden die Fristen für die Datenerhebung leicht nach hinten verschoben, um den teilnehmenden Banken mehr Zeit für den Übergang zum DPM 2.0 zu geben. Diese Fristverlängerung berücksichtigt die praktischen Herausforderungen bei der Systemumstellung und gibt den Instituten zusätzliche Vorbereitungszeit.
Kreditrisiko: Geringfügige Anpassungen
Im Kreditrisikobereich schlägt die EBA nur geringfügige Änderungen vor. Da die ITS zur aufsichtlichen Meldung nach der Umsetzung von Basel III in der EU geändert wurden, war es notwendig, die für das Benchmarking verwendeten Definitionen anzugleichen. Die wichtigsten Anpassungen umfassen:
Einführung einer Zuordnung zwischen den im Benchmarking verwendeten Aktivaklassen und der Aufschlüsselung der IRB-Vorlagen für Kreditrisiken
Beibehaltung der bisherigen Datenextraktions- und Aggregationsverfahren für meldende Instiute
Harmonisierung mit den überarbeiteten ITS zur aufsichtlichen Meldung
Kontinuität in den etablierten Meldestrukturen
Regulatorischer Hintergrund
Dieser Entwurf der ITS wurde in Übereinstimmung mit Artikel 78 der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) entwickelt, der die EBA verpflichtet, die Benchmarking-Portfolios, Vorlagen und Definitionen für die jährlichen Benchmarking-Übungen zu spezifizieren. Diese werden von den zuständigen Behörde für die jährliche Bewertung der Qualität interner Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen verwendet.
Die jährliche EBA-Benchmarking-Übung dient sowohl als Grundlage für die aufsichtliche Bewertung als auch für die horizontale Analyse der Ergebnisse interner Modelle. Sie gewährleistet eine konsistente Überwachung der Variabilität der Eigenmittelanforderungen aus der Anwendung interner Modelle sowie der Auswirkungen verschiedener aufsichtlicher und regulatorischer Maßnahmen.
💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe Institute:
Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Institut in den Anwendungsbereich der Benchmarking-Übung 2026 fällt und welche spezifischen Meldeanforderungen für Sie gelten. Planen Sie ausreichend Zeit für die Umstellung auf DPM 2.0 ein und nutzen Sie die verlängerten Meldefristen. Bei Unsicherheiten bezüglich der neuen Zuordnungsregeln für Aktivaklassen sollten Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde aufnehmen. Dokumentieren Sie alle Anpassungen in Ihren Meldeprozessen sorgfältig für künftige Prüfungen.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
Referenz | EBA/RTS/2025/07 |
📅 Veröffentlichung | 8. August 2025 |
Art des Dokuments | Finaler Entwurf der ITS |
Herausgeber | Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) |
⚖️ Rechtsgrundlage | Artikel 78 der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) |
Adressaten | Kreditinstitute mit internen Modellen für Kredit- und Marktrisiken |
✅ Status | Entgültiger Entwurf der ITS (zur Annahme durch die Europäische Kommission) |
📅 Datum Erstanwendung | Benchmarking-Übung 2026 |



