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EBA bestätigt Gültigkeit des No-Action-Letters zur verschobenen FRTB-Umsetzung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 8. August 2025 in einer offiziellen Erklärung bestätigt, dass ihr bereits am 12. August 2024 veröffentlichter No-Action-Letter zur Verschiebung der Umsetzung des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) weiterhin uneingeschränkt gültig bleibt und auch im Rahmen eines zweiten delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission anzuwenden ist. Diese erweiterte Bestätigung erfolgte nach der Verabschiedung weiterer delegierter Rechtsakte zur verlängerten Verschiebung der Anwendung des überarbeiteten Marktrisiko-Rahmens bis 2027.

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Hintergrund der FRTB-Verschiebung

Das Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) sollte ursprünglich ab 1. Januar 2025 vollständig in der EU umgesetzt werden. Aufgrund von Implementierungsunterschieden zwischen verschiedenen internationalen Jurisdiktionen hat die Europäische Kommission jedoch mehrere delegierte Rechtsakt verabschiedet, die die Anwendung bis 2027 verschieben.

Die Verschiebung erfolgt mit dem Ziel, ein international ausgeglichenes Spielfeld zu erhalten, da sich die Implementierung der internationalen Standards für Marktrisiko-Eigenkapitalanforderungen zwischen der EU und Drittländern unterscheidet:

  • Verschiedene Implementierungsgeschwindigkeiten: USA und Vereinigtes Königreich setzen FRTB-Standards zu unterschiedlichen Zeitpunkten um

  • Auswirkungen auf Eigenkapitalanforderungen: Unterschiedliche Umsetzungsgrade können zu Wettbewerbsnachteilen führen

  • Internationale Koordination: Notwendigkeit der Abstimmung zwischen den Jurisdiktionen zur Wahrung der Marktintegrität

No-Action-Letter: Aufsichtliche Flexibilität bei der Abgrenzung

Der ursprünglich am 12. August 2024 veröffentlichte No-Action-Letter der EBA (EBA/Op/2024/05) betrifft die Abgrenzung zwischen Handels- und Anlagebuch. Diese Regelungen waren bereits vor der vollständigen FRTB-Implementierung in Kraft getreten, was zu operationellen Herausforderungen für die Institute geführt hätte.

Die EBA empfiehlt den zuständigen Behörden, bei folgenden Bereichen keine prioritären Aufsichts- oder Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen:

  • Handelsbuch-Abgrenzungsbestimmungen nach Artikel 104 der CRR

  • Interne Risikotransfers zwischen den Büchern

  • Reklassifizierung von Positionen zwischen Handels- und Anlagebuch

  • Neue Meldeanforderungen im Zusammenhang mit der Abgrenzung

Diese Flexibilität gilt solange, bis die FRTB-Anfoderungen vollständig für die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken implementiert sind - nun voraussichtlich bis 2027. Darüber hinaus hat die EBA bestätigt, dass alle ihre spezifischen Erwägung zu Fragen, die sich aus dem FRTB-Aufschub ergeben, auch während des verlängerten Aufschubzeitraums gültig und anwendbar bleiben.

Auswirkungen auf die Bankenpraxis

Die Bestätigung der Gültigkeit des No-Action-letters schafft wichtige Rechtssicherheit für Banken. Institute können ihre bestehenden Systeme und Prozesse zunächst beibehalten und haben mehr Zeit für die ordnungsgemäße Vorbereitung auf den neuen Marktrisiko-Rahmen.

Dies bedeutet konkret:

  • Erweiterte Planungssicherheit: Verlängerung der Übergangszeit bis 2027 ermöglicht noch strukturiertere Vorbereitung

  • Weitere Kostenvermeidung: Mehr Zeit für kostenoptimierte Implementierungsplanung

  • Kontinuierliche operative Stabilität: Bestehende Handels- und Anlagebuch-Abgrenzung kann länger fortgeführt werden

  • Strategische Neuausrichtung: Möglichkeit zur Überarbeitung der ursprünglichen Implementierungsstrategie

Zeitplan und nächste Schritte

Mit der erneuten Verschiebung der FRTB-Implementierung bis 2027 erhalten Banken nun noch mehr Zeit für eine umfassende Vorbereitung. Die EBA hat ausdrücklich bestätigt, dass alle ihre bisherigen Erwägungen zu spezifischen FRTB-Aufschubfragen auch während des verlängerten Zeitraums anwendbar bleiben.

Der No-Action-Letter bleibt bis zur vollständigen Implementierung der FRTB-Anforderungen in Kraft. Institute sollten diese Zeit nutzen, um ihre Implementierungsstrategie zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.

💡Praktische Hinweise für kleine und nicht komplexe Institute:

Die Verlängerung der Übergangszeit bis 2027 bietet Ihnen die Chance für eine noch strukturiertere FRTB-Vorbereitung. Nutzen Sie die zusätzliche Zeit für eine strukturierte Vorbereitung auf FRTB. Beginnen Sie mit einer gründlichen Analyse Ihrer aktuellen Handels- und Anlagebuch-Abgrenzung und identifizieren Sie notwendige Systemanpassungen. Eine frühzeitige Planung hilft, die Implementierungskosten zu optimieren und operative Risiken zu minimieren. Informieren Sie sich regelmäßig über Updates der EBA und nationale Aufsichtsbehörden zur FRTB-Umsetzung.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

12. August 2024

Bestätigung der Gültigkeit

8 August 2025 (Erklärung der EBA)

Art des Dokuments

No-Action Letter gemäß Artikel 9c der EBA-Verordnung

Herausgeber

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Artikel 9c der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Adressaten

Europäische Kommission und zuständige Behörden

Status

No-Action Letter (weiterhin gültig)

📅 Datum Erstanwendung

Bis zur vollständigen FRTB-Implementierung (voraussichtlich 2027)


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