EBA hebt Leitlinien zu Hochrisikopositionen auf – Anpassung an CRR III
- Erika Leitgeb
- 18. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 16. Mai 2025 bekannt gegeben, dass ihre Leitlinien zur Identifikation von Hochrisikopositionen offiziell aufgehoben wurden. Dieser Schritt erfolgt im Zuge der Anwendung der neuen Eigenkapitalverordnung CRR III und soll Rechtssicherheit für Marktteilnehmer schaffen.

Hintergrund der Leitlinien
Die ursprünglich am 15. März 2019 veröffentlichten EBA-Leitlinien zur Spezifizierung hochriskanter Exposures basierten auf Artikel 128 der damaligen Fassung der Capital Requirements Regulation (CRR). Ziel war es, eine einheitliche Definition und aufsichtsrechtliche Behandlung von Hochrisikopositionen sicherzustellen.
Warum die Leitlinien nun nicht mehr gelten
Mit Inkrafttreten der CRR III wurde die Struktur des Artikels 128 grundlegend überarbeitet. Die Verordnung sieht keine gesonderte Risikoklasse für Hochrisikopositionen mehr vor. Stattdessen wird Artikel 128 nun ausschließlich für nachrangige Positionen (subordinated exposures) verwendet. Damit entfällt die Grundlage für die Anwendung der bisherigen EBA-Leitlinien.
Relevanz für Institute
Durch die Abschaffung der Kategorie "Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen" ändert sich die Klassifikation bestimmter Kreditrisiken im aufsichtsrechtlichen Rahmen. Institute sollten prüfen, ob bestehende interne Zuordnungen, Risikomodelle und Offenlegungsprozesse noch aktuelle regulatorische Anforderungen widerspiegeln. Gleichzeitig bedeutet die Rücknahme der Leitlinien eine Vereinfachung und Klarstellung der regulatorischen Landschaft.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | EBA Newsroom (Stand 18. Mai 2025) |
📅 Veröffentlichung | 16. Mai 2025 |
Regelungshintergrund | Artikel 128 CRR (vormals: Hochrisikopositionen, nun: subordinated) |
✅ Status | Nicht mehr anwendbar - Leitlinien offiziell aufgehoben |



