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EBA Konvergenzbericht 2024: Fortschritte bei der Harmonisierung der Aufsichtspraktiken

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 15. Oktober 2025 ihren jährlichen Bericht über die Konvergenz der Aufsichtspraktiken für das Jahr 2024 veröffentlicht. Der umfassende Bericht dokumentiert die Bemühungen der EBA zur Stärkung der Angleichung der Aufsichtsansätze zwischen den Mitgliedstaaten in allen Tätigkeitsbereichen: Aufsicht, Abwicklung, Verbraucherschutz, digitales Finanzwesen und Geldwäschebekämpfung.

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Europäisches Aufsichtsprüfungsprogramm (ESEP) 2024

Das ESEP 2024 konzentrierte sich auf drei zentrale Risikobereiche, die von den zuständigen Behörden weitgehend in ihre Aufsichtsprioritäten integriert wurden.

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko

Die Aufsichtsbehörden bewerteten die kurzfristigen und mittelfristigen Liquiditätsrisiken der Institute sowie deren Liquiditätspuffer. Die wichtigsten Erkenntnisse umfassen:

  • Rund 96% der Behörden berücksichtigen diesen Schwerpunkt in ihrer Aufsichtstätigkeit

  • 88,5% der Aufsichtsbehörden bewerteten das Risikoniveau als stabil gegenüber 2023

  • Herausforderungen wurden insbesondere bei der Datenqualität, der Konzentration von Finanzierungsquellen und unzureichenden Stresstestszenarien identifiziert

  • Neu identifizierte Risiken betreffen potenzielle Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Online-Einlagenplattformen

Zinsrisiko und Absicherung

Bei der Überwachung des Zinsrisikos im Anlagebuch und der Absicherungsstrategien stellen die Aufsichtsbehörden fest:

  • 32% der Behörden bewerteten diesen Bereich nur teilweise, hauptsächlich im Rahmen des regulären SREP

  • 69,2% der Behörden sahen das Risikoniveau als stabil, während 23,1% eine Verringerung feststellten

  • Hauptprobleme betrafen unangemessene Modellierungsannahmen, Überschreitungen der Schwellenwerte für aufsichtliche Ausreißertests (SOT) und anhaltende Zinsvolatilität

  • Für 2025 planen die Behörden verstärkte Überwachung der Einhaltung der SOT-Schwellenwerte für Nettozinserträge

Operationalisierung der Sanierung

Die Überprüfung der Sanierungspläne ergab:

  • Etwa 54% der Behörden integrierten alle Aufmerksamkeistpunkte vollständig, 46% teilweise

  • 91,7% der Aufsichtsbehörden bewerteten das Risikoniveau als stabil

  • Defizite wurden bei der Kalibrierung von Sanierungsindikatoren, bei der Berechnung der Gesamtsanierungskapazität und bei unzureichend strengen Szenarien festgestellt

  • Die Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität wird 2025 weiter überwacht

Abwicklung und Krisenmanagement

Das Europäische Abwicklungsprüfungsprogramm (EREP) setzte 2024 vier Schwerpunkte, wobei erhebliche Fortschritte bei der Operationalisierung der Abwicklungsinstrumente erzielt wurden.

Bail-in-Mechanismen

Die Abwicklungsbehörden machten bedeutende Fortschritte:

  • Fast alle Behörden veröffentlichten ihre Bail-in-Mechanismen gemäß den EBA-Leitlinien

  • Workshops und bilaterale Treffen mit Stakeholdern führten zu verbesserten Verfahrensprozessen und verstärkter Koordination

  • Wesentliche Herausforderungen bleiben bei der grenzüberschreitenden Durchführung, insbesondere bei Verbindlichkeiten aus Drittstaaten

  • Behörden führten Simulationsübungen durch, wobei Datenqualität und Koordination als kritische Erfolgsfaktoren identifiziert wurden

Managementinformationssysteme

Trotz erheblicher Fortschritte bei der Einrichtung von MIS für Bewertungen bestehen Herausforderungen:

  • Die meisten Behörden qualifizierten den Fortschritt als angemessen

  • Hauptprobleme umfassen Verfügbarkeit zeitnaher Daten, unzureichende Datenpunkte, mangelnde Datenqualität und Schwierigkeiten bei Ad-hoc-Anfragen

  • Institute investieren in IT-Systeme und arbeiten mit externen Beratern zusammen

  • Fast die Hälfte der Behörden ist mit ihrer Fähigkeit zur Durchführung vorläufiger Bewertungen zufrieden, ein Drittel sieht jedoch Verbesserungsbedarf

MREL-Überwachung

Mit Erreichen des allgemeinen Erfüllungstermins (1. Januar 2024) erfüllen Institute nun ihre finalen MREL-Anforderungen:

  • Verstöße betreffen nur sehr wenige Institute und wurden inzwischen behoben

  • Zehn Behörden berichteten über spezielle Richtlinien zur Verlängerung von MREL-Erfüllungsfristen

  • Behörden führten detaillierte Eignungsprüfungen durch, mit besonderem Fokus auf nach Drittstaatenrecht begebene Instrumente

Digitales Finanzwesen und MiCA

Die Aufsichtskonvergenz im Bereich digitales Finanzwesen konzentrierte sich 2024 auf die Vorbereitung der Umsetzung des EU-Rahmens für die Kryptoaufsicht (MiCA):

  • Die EBA etablierte Aufsichtsprioritäten für Emittenten von Asset Reference Token (ART) und E-Geld-Token (EMT), die interne Governance, risikofinanzielle Widerstandsfähigkeit, Technologiemanagement und Geldwäscherisiken abdecken

  • Ein Aufsichtshandbuch wurde zur Gewährleistung der Aufsichtskonvergenz entwickelt

  • Die Crypto-Asset Supervision Coordination Group organisierte fünf Workshops zu spezifischen Themen wie EMT-Multi-Emission und der Schnittstelle zwischen MiCA und PSD2

  • Im Juli 2024 veröffentlichte die EBA eine aktualisierte Übergangsphase-Erklärung mit Erwartungen an Emittenten, Verbraucher und nationale Aufsichtsbehörden

Querschnittsaktivitäten

Fragen und Antworten

Das Q&A-Verfahren der EBA unterstützt weiterhin die Aufsichtskonvergenz:

  • 2024 wurden 329 neue Fragen eingereicht

  • 90 Fragen wurden veröffentlicht, 182 abgelehnt

  • Über 90% der Fragen werden nun innerhalb von 7 Monaten beantwortet

  • Die meisten Fragen betrafen CRD/CRR (243), gefolgt von zunehmendem Interesse an DORA (28) und MiCA (15)

Peer Review

Die EBA nutzt verstärkt Peer Reviews zur Bewertung der Aufsichtstätigkeit:

  • 2024 wurden drei Peer Review zu Definition des Ausfalls, Proportionalität im SREP sowie Steuerintegrität und Dividendenarbitragegeschäften veröffentlicht

  • Zwei Follow-up-Peer Reviews zu qualifizierten Beteiligungen und notleidenden Krediten zeigten erhebliche Fortschritte der Aufsichtsbehörden

  • Der Peer Review zur Definition des Ausfalls stellte fest, dass die EBA-Leitlinien vollständig oder weitgehend in die Aufsichtsrahmen integriert wurden, mit Verbesserungspotenzial bei der Standardansatz-Aufsicht

Schulungsprogramm

Das Schulungsprogramm der EBA für Aufsichtsbehörden verzeichnete 2024 ein erhebliches Wachstum:

  • 23 Kurse erreichten 3.185 Teilnehmer

  • Die Nutzerbasis des EBA Learning Hub stieg um 58% von 3.028 auf 4.780 Nutzer

  • Die Anzahl aktiver Kurse erhöhte sich um über 50% von 125 auf 193

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

15. Oktober 2025

Herausgeber

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Artikel 1(5), 29 und 29a der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010; Artikel 107 der Richtlinie 2013/36/EU (CRD)

Adressaten

Zuständige Behörden, Abwicklungsbehorden, Kreditinstitute in der EU/EWR

Status

Jährlicher Konvergenzbericht (veröffentlicht)


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