EBA startet Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien zur Internen Governance
- Erika Leitgeb
- 7. Aug.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Aug.
Am 7. August 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Konsultationspapier mit überarbeiteten Leitlinien zur internen Governance veröffentlicht. Diese aktualisierten Guidelines sollen die bestehenden Leitlinien aus dem Jahr 2021 (EBA/GL/2021/05) ersetzen und insbesondere Anpassungen an die CRD VI und an jüngste Entwicklungen der EBA in den Bereichen ESG, Diversität, Fit & Proper sowie Auslagerungspraxis berücksichtigen.

Hintergrund: Wichtige Neuerungen durch CRD VI
Die vorgeschlagenen Änderungen setzen insbesondere die neuen Anforderungen aus Artikel 88 CRD VI um, die wesentliche Aspekte der Governance in Kreditinstituten betreffen. Dabei geht es vor allem um eine Stärkung der Leitungsorgane, bessere Risikokontrolle und klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation.
Die EBA hebt hervor, dass robuste Governance-Strukturen für die finanzielle Solidität und Krisenresilienz von Kreditinstituten entscheidend sind.
Neuerungen im Überblick
Klare Rollenverteilung zwischen Leitungsorganen
Die Leitlinien unterscheiden nun deutlicher zwischen der überwachenden Funktion (Aufsichtsorgan) und der geschäftsführenden Funktion (Leitung). Die Verantwortung für Strategie, Kontrolle und operative Umsetzung soll klar abgegrenzt und dokumentiert werden.
Geschäftsleiter:innen sind verantwortlich für die Umsetzung der Strategien und Risikopolitiken.
Das Aufsichtsorgan übernimmt eine aktive, risikoorientierte Kontrollfunktion.
Die EBA verlangt, dass Interessenkonflikte vermieden und die Funktionen nicht nur formell, sondern inhaltlich voneinander unabhängig wahrgenommen werden.
Governance bei Auslagerungen (inkl. DORA)
Im Lichte von DORA wurden die Anforderungen an Auslagerungen, insbesondere im Bereich der IKT-Dienstleistungen, geschärft.
Institute müssen die steuernde Verantwortung für ausgelagerte Prozesse jederzeit wahren.
Auch Subauslagerungen unterliegen strikten Governance-Vorgaben.
Die neuen Leitlinien ergänzen die bestehenden EBA-Leitlinien zu IKT- und Nicht-IKT-Auslagerungen um Anforderungen zur Zuständigkeit, Überwachung und Risikoberichterstattung.
ESG-Risiken und Risikokultur
Die EBA verankert ESG-Faktoren noch stärker im Governance-Rahmen. Die Verantwortung für Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken liegt klar bei der Geschäftsleitung und muss in die Risikobereitschaftspolitik integriert werden.
Die Risikokultur muss auch nicht-finanzielle Risiken explizit abdecken.
ESG-Risiken sind als wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung zu behandeln.
Leitungsorgane müssen eine nachhaltigkeitsorientierte Geschäftsstrategie beschließen und überwachen.
Diversität und kollektive Eignung
Die überarbeiteten Leitlinien greifen die EBA Fit-&-Proper-Guidelines (EBA/GL/2021/06) auf und konkretisieren die Erwartungen an Diversität, Kompetenzprofile und Auswahlprozesse:
Institute müssen Diversitätsziele festlegen und regelmäßig evaluieren.
Kollektive Eignung bedeutet, dass das Leitungsorgan in seiner Gesamtheit alle wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen abdecken muss.
Die Auswahlprozesse sollen transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei erfolgen.
Governance in Gruppen- und Holdingstrukturen
Neu sind klare Anforderungen an Muttergesellschaften, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften, auch wenn sie selbst keine Bankgeschäfte betreiben:
Die Holding ist verantwortlich für die Kohärenz und Wirksamkeit der Governance der gesamten Gruppe.
Sie muss über eigene Governance-Strukturen verfügen, unabhängig von den Tochtergesellschaften.
Der Gruppenansatz umfasst die Überwachung von Risikoaggregation, internen Kontrollen, Auslagerungen und Compliance auf Gruppenebene.
Auswirkungen für Institute
Banken sollten insbesondere auf folgende Punkte achten:
klare Organisationsstruktur mit dokumentierten Zuständigkeiten.
Einbindung von ESG-Risiken in Risikopolitiken und Geschäftsstrategie
Überprüfung aller Auslagerungsverhältnisse unter Governance-Gesichtspunkten.
Selbstbewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans, inkl. Diversitätsbetrachtung.
Einordnung in eine etwaige Gruppenstruktur und Sicherstellung der Anforderungen auf Holdingebene.
💡 Hinweis für kleine Institute:
Die neuen Leitlinien sind auch für kleinere Banken relevant - vor allem dort, wo ESG-Aspekte, Auslagerungen oder gruppenweite Strukturen ins Spiel kommen. Es empfiehlt sich, mit einer Selbsteinschätzung zu starten und bestehende Governance-Dokumente gezielt auf die Neuerungen hin zu überprüfen.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
Referenz | EBA/CP/2025/17 |
📅 Veröffentlichung | 7. August 2025 |
Art des Dokuments | Konsultationspapier |
Herausgeber | Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) |
⚖️ Rechtsgrundlage | Artikel 88 CRD VI |
Adressaten | Kreditinstitute und Wertpapierfirmen |
✅ Status | Konsultation (offen bis 7. November 2025) |
📅 Datum Erstanwendung | Nach Finalisierung (noch festzulegen) |



