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EBA startet Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien zur Internen Governance

Aktualisiert: 8. Aug.

Am 7. August 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Konsultationspapier mit überarbeiteten Leitlinien zur internen Governance veröffentlicht. Diese aktualisierten Guidelines sollen die bestehenden Leitlinien aus dem Jahr 2021 (EBA/GL/2021/05) ersetzen und insbesondere Anpassungen an die CRD VI und an jüngste Entwicklungen der EBA in den Bereichen ESG, Diversität, Fit & Proper sowie Auslagerungspraxis berücksichtigen.

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Hintergrund: Wichtige Neuerungen durch CRD VI

Die vorgeschlagenen Änderungen setzen insbesondere die neuen Anforderungen aus Artikel 88 CRD VI um, die wesentliche Aspekte der Governance in Kreditinstituten betreffen. Dabei geht es vor allem um eine Stärkung der Leitungsorgane, bessere Risikokontrolle und klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation.

Die EBA hebt hervor, dass robuste Governance-Strukturen für die finanzielle Solidität und Krisenresilienz von Kreditinstituten entscheidend sind.

Neuerungen im Überblick

Klare Rollenverteilung zwischen Leitungsorganen

Die Leitlinien unterscheiden nun deutlicher zwischen der überwachenden Funktion (Aufsichtsorgan) und der geschäftsführenden Funktion (Leitung). Die Verantwortung für Strategie, Kontrolle und operative Umsetzung soll klar abgegrenzt und dokumentiert werden.

  • Geschäftsleiter:innen sind verantwortlich für die Umsetzung der Strategien und Risikopolitiken.

  • Das Aufsichtsorgan übernimmt eine aktive, risikoorientierte Kontrollfunktion.

  • Die EBA verlangt, dass Interessenkonflikte vermieden und die Funktionen nicht nur formell, sondern inhaltlich voneinander unabhängig wahrgenommen werden.

Governance bei Auslagerungen (inkl. DORA)

Im Lichte von DORA wurden die Anforderungen an Auslagerungen, insbesondere im Bereich der IKT-Dienstleistungen, geschärft.

  • Institute müssen die steuernde Verantwortung für ausgelagerte Prozesse jederzeit wahren.

  • Auch Subauslagerungen unterliegen strikten Governance-Vorgaben.

  • Die neuen Leitlinien ergänzen die bestehenden EBA-Leitlinien zu IKT- und Nicht-IKT-Auslagerungen um Anforderungen zur Zuständigkeit, Überwachung und Risikoberichterstattung.

ESG-Risiken und Risikokultur

Die EBA verankert ESG-Faktoren noch stärker im Governance-Rahmen. Die Verantwortung für Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken liegt klar bei der Geschäftsleitung und muss in die Risikobereitschaftspolitik integriert werden.

  • Die Risikokultur muss auch nicht-finanzielle Risiken explizit abdecken.

  • ESG-Risiken sind als wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung zu behandeln.

  • Leitungsorgane müssen eine nachhaltigkeitsorientierte Geschäftsstrategie beschließen und überwachen.

Diversität und kollektive Eignung

Die überarbeiteten Leitlinien greifen die EBA Fit-&-Proper-Guidelines (EBA/GL/2021/06) auf und konkretisieren die Erwartungen an Diversität, Kompetenzprofile und Auswahlprozesse:

  • Institute müssen Diversitätsziele festlegen und regelmäßig evaluieren.

  • Kollektive Eignung bedeutet, dass das Leitungsorgan in seiner Gesamtheit alle wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen abdecken muss.

  • Die Auswahlprozesse sollen transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei erfolgen.

Governance in Gruppen- und Holdingstrukturen

Neu sind klare Anforderungen an Muttergesellschaften, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften, auch wenn sie selbst keine Bankgeschäfte betreiben:

  • Die Holding ist verantwortlich für die Kohärenz und Wirksamkeit der Governance der gesamten Gruppe.

  • Sie muss über eigene Governance-Strukturen verfügen, unabhängig von den Tochtergesellschaften.

  • Der Gruppenansatz umfasst die Überwachung von Risikoaggregation, internen Kontrollen, Auslagerungen und Compliance auf Gruppenebene.

Auswirkungen für Institute

Banken sollten insbesondere auf folgende Punkte achten:

  • klare Organisationsstruktur mit dokumentierten Zuständigkeiten.

  • Einbindung von ESG-Risiken in Risikopolitiken und Geschäftsstrategie

  • Überprüfung aller Auslagerungsverhältnisse unter Governance-Gesichtspunkten.

  • Selbstbewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans, inkl. Diversitätsbetrachtung.

  • Einordnung in eine etwaige Gruppenstruktur und Sicherstellung der Anforderungen auf Holdingebene.

💡 Hinweis für kleine Institute:

Die neuen Leitlinien sind auch für kleinere Banken relevant - vor allem dort, wo ESG-Aspekte, Auslagerungen oder gruppenweite Strukturen ins Spiel kommen. Es empfiehlt sich, mit einer Selbsteinschätzung zu starten und bestehende Governance-Dokumente gezielt auf die Neuerungen hin zu überprüfen.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

Referenz

EBA/CP/2025/17

📅 Veröffentlichung

7. August 2025

Art des Dokuments

Konsultationspapier

Herausgeber

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Artikel 88 CRD VI

Adressaten

Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

Status

Konsultation (offen bis 7. November 2025)

📅 Datum Erstanwendung

Nach Finalisierung (noch festzulegen)


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